Reparatur über Gewährleistung keine Auskunft

15. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
msn449815-39
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Reparatur über Gewährleistung keine Auskunft

Hallo zusammen, ich habe ein Fahrzeug vor ein paar Wochen an einem Freitag gekauft und am Montag einen gravierenden Mangel festgestellt (Kompressionsverlust im Motor), diese wurde im 2. Versuch durch den Händler im Rahmen der Gewährleistung behoben.

Bis es dazu kam hatte es einigen Ärger gegeben, was sich aber klären ließ.

Bei der Abholung des Fahrzeuges an einem Samstag war die Werkstatt geschlossen und die Person die uns das Fahrzeug übergeben hat, wußte nichts von den durchgeführten Arbeiten, ich solle diese Woche nochmal anrufen.

Heute hab ich dann mit dem Chef telefoniert, der mir auf die Frage was denn repariert wurde antwortete, "Alles was kaputt war".
Ich fragte dann nochmals nach, was denn genauer Defekt war, die Antwort war, ist doch egal, einem geschenkten Gaul schaut man nichts ins Maul.

Ich drängte Ihn nochmal dazu mir doch mehr darüber zu sagen, weil das auch eine Entscheidungsgrundlage wäre ob ich das Fahrzeug behalten wollte, die Antwort war "Ich müsse das nicht wissen und einen schönen Tag noch" dann wurde aufgelegt.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Informationen über die getätigten Reparaturen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von msn449815-39):
Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Informationen über die getätigten Reparaturen?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
msn449815-39
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist aber auch unbefriedigend, woher soll ich wissen wenn ein ähnlicher Schaden auftritt ob dieser mit dem reparierten im Zusammenhang steht, woher soll ich dann zum Beispiel wissen ober der nächste Schaden mich zur Wandlung berechtigt.

Da kann der Händler ja jedesmal alles erzählen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von msn449815-39):
Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Informationen über die getätigten Reparaturen?
Nein

Zitat (von msn449815-39):
Das ist aber auch unbefriedigend
Da es kein recht auf Befriedigung gibt....

Zitat (von msn449815-39):
woher soll ich wissen wenn ein ähnlicher Schaden auftritt ob dieser mit dem reparierten im Zusammenhang steht
Für Kausalzusammenhänge braucht man einen Gutachter.

Zitat (von msn449815-39):
woher soll ich dann zum Beispiel wissen ober der nächste Schaden mich zur Wandlung berechtigt.
Wandelung gibt es seit 2002 nicht mehr, außer in Österreich. Die sind halt etwas ruhigere Zeitgenossen. Die Frage ist berechtigt. Ich würde sagen, wenn das wieder eintritt:
Zitat (von msn449815-39):
Kompressionsverlust im Motor

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Alles was kaputt war
Absolut ausreichende Antwort.

Allerings steht es dir frei, dem VK Geld für diese Infos anzubieten, evtl verkauft er dir ja diese Info...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
msn449815-39
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Man muss dieses Land nicht immer verstehen, da arbeitet jemand an meinem Eigentum rum, rechnet diese Arbeiten mit der Garantieversicherung ab, die ich bezahlt habe und auf meinem Namen läuft und ich habe kein Recht zu wissen was daran gemacht wurde.

Das ist mal wieder mit Logik nicht zu verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von msn449815-39):
diese wurde im 2. Versuch durch den Händler im Rahmen der Gewährleistung behoben.



Zitat (von msn449815-39):
rechnet diese Arbeiten mit der Garantieversicherung ab, die ich bezahlt habe und auf meinem Namen läuft




Du solltest dich vielleicht mal für eine Geschichte entscheiden.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Maengi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hab schon ähnliche Erfahrungen machen müssen. Wenn man keine Ahnung von Autotechnik hat verkaufen dich die meisten eh für blöd. Sie erzählen dir sachen um dich zufrieden zu stimmen und halten sich meist auch sehr knapp..ob es die Wahrheit ist was die werkstatt erzählt ist eine andere geschichte. Um einen sicheren Beleg in der Hand haben zu können lasse ich mein Auto meist danach auslesen. Wenn es sich um empfindliche Schäden handelt würde ich sowiso direkt zum Hersteller gehen, da bist du auf der sicheren Seite.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120152 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Maengi):
Wenn es sich um empfindliche Schäden handelt würde ich sowiso direkt zum Hersteller gehen, da bist du auf der sicheren Seite.

Blödsinn.
Der Hersteller hat 0,0 mit der Gewährleistung zu tun. Gewährleistung ist Sache des Verkäufers.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@Harry: Maengi ist Inkasso-Werbebeauftragter.
Nicht ernst nehmen, was Inkassos für einen rechtlichen Blödsinn verbreiten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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