Reparatur Rolladengurt

28. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)
Reparatur Rolladengurt

In einer Mietwohnung ist der Rolladengurt gerissen wer ist für die Reparatur zuständig der Mieter oder der Vermieter?
Im Mietvertrag steht keine Klausel für Schönheitsreparaturen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zunächst ist der Vermieter zuständig.

Gibt es im Mietvertrag eine sog. Kleinreparaturklausel, hat nicht mit Schönheitsreparaturen zu tun, die wirksam ist und die Kosten der Reparatur übersteigen den Höchstbetrag je Einzelreparatur nicht, kann der Vermieter die Reparatur dem Mieter berechnen.

Enthält der Vertrag tatsächlich keine Kleinreparaturklausel sind das allein Kosten des Vermieters.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von schnurpsi77):
In einer Mietwohnung ist der Rolladengurt gerissen wer ist für die Reparatur zuständig der Mieter oder der Vermieter?
Im Mietvertrag steht keine Klausel für Schönheitsreparaturen?


Hat mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun, es ist ein Schaden für den i.d.R. der VM zuständig ist, es sei denn es gibt eine gültige Kleinreparaturklausel im MV.

Nebenbei, ist der Gurt tatsächlich gerissen oder aus der Aufrollung gesprungen? Wenn gerissen, muss der Gurt erneuert werden, wenn nur aus der Aufrollung gesprungen, kann man den Gurt leicht wieder in den dafür vorgesehenen Haken einhängen.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Er ist wirklich gerissen. Es geht mir auch nicht um die paar Euro für den Gurt sondern eigentlich ums Prinzip. Wir haben unserer mieterin Sachen bezahlt die wir nicht müssten außerdem musste sie keinerlei Versicherungen zahlen sie was wir hätten umlegen können. Ich finde die Aktion von ihr einfach nur lächerlich aber zum.glüvk ist das Thema ab Sonntag Geschichte

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#4
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Er ist wirklich gerissen. Es geht mir auch nicht um die paar Euro für den Gurt sondern eigentlich ums Prinzip. Wir haben unserer mieterin Sachen bezahlt die wir nicht müssten außerdem musste sie keinerlei Versicherungen zahlen sie was wir hätten umlegen können. Ich finde die Aktion von ihr einfach nur lächerlich aber zum.glüvk ist das Thema ab Sonntag Geschichte

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von schnurpsi77):
Er ist wirklich gerissen.


Das kommt bei manuell betriebenen Rollladengurten häufiger vor als man denkt.

Zitat (von schnurpsi77):
Es geht mir auch nicht um die paar Euro für den Gurt sondern eigentlich ums Prinzip.


Keine Argumentation für einen Umlegung auf den Mieter, hier bedarf es einer Klausel im Mietvertrag bezgl. der Kleinreparaturen.

Zitat (von schnurpsi77):
Wir haben unserer mieterin Sachen bezahlt die wir nicht müssten außerdem musste sie keinerlei Versicherungen zahlen sie was wir hätten umlegen können.


Dann haben Sie einen schlechten Vertrag gefertigt. IdR kann man Vers. auf die Mieter umlegen.

Zitat (von schnurpsi77):
Ich finde die Aktion von ihr einfach nur lächerlich aber zum.glüvk ist das Thema ab Sonntag Geschichte


Was für eine Aktion? Hat sie den Gurt durchgeschnitten? Dann ist sie zum Schadensersatz verpflichtet. Ist er gerissen, dann nicht, da keine Kleinreparaturklausel im MV.

Beim nächsten Mietvertrag sich VOR Abschluss von einem Fachmann beraten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von schnurpsi77):
außerdem musste sie keinerlei Versicherungen zahlen sie was wir hätten umlegen können.


Wenn die vertragliche Vereinbarung zu Nebenkosten das hergibt könnt Ihr das doch noch tun.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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