Reparatur, neues Gerät oder Geld zurück?

14. Oktober 2001 Thema abonnieren
 Von 
Alexander Wulf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparatur, neues Gerät oder Geld zurück?

Ich habe im Dezember 2000 bei Mediamarkt einen DVD-Player gekauft. Auf dieses Gerät gibt es 12 Monate Garantie. Nun war der DVD-Player aufgrund eines Defektes am Display zu einer Reparatur. Nun habe ich den DVD-Player nach 3 1/2 Wochen von Mediamarkt zurückerhalten zurückerhalten. Nun hat der Ton Aussetzer. Kann ich mein Geld zurückverlangen, ein neues Gerät fordern oder muß ich es erneut zu einer Garantie-Raparatur geben (Hätte ich in diesem Fall für die Zeit der Reparatur wenigstens einen Anspruch auf ein Ersatzgerät?)?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ich habe mir gerade mal die AGB's vom MediaMarkt angeschaut. Dannach haben Sie einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Nachbesserungsversuch fehlschlägt.
Ihre Nachbesserung war allerdings erfolgreich - es ist nur ein weiterer Fehler aufgetreten.
Nach der Rechtsprechung müssen Sie drei Nachbesserungsversuche akzeptieren bevor Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können.

Da ich öfters beim MediaMarkt jobbe, kenne ich deren Geschäftsgebahren ganz gut. Sie setzen eher auf Kulanz als auf Konfrontation und sind diesbezüglich in der Regel sehr entgegenkommend.
Versuchen Sie daher mit ein paar netten Worten das Gerät zurückzugeben und dafür ein anderes neues Gerät mitzunehmen. Das sollte eigentlich funktionieren.

Ob Sie ein Leihgerät bekommen hängt in der Regel davon ab, wie gut man Sie kennt und wie teuer Ihr DVD-Player war - bei einem 400,-DM - Player sind Ihre Chancen verständlicherweise eher gering - ab 1.000,-DM sind Sie schon viel besser.

Viel Erfolg

neil@agino.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Sorry, Fehler von mir: Die Rechtsprechung - der BGH - sagt vielmehr, dass man gerade nicht erst 3 Nachbesserungsversuche abwarten muss sondern vielmehr schon nach ein bis zwei fehlgeschlagenen Versuchen vom Vertrag zurücktreten kann.
Bringen Sie also den DVD-Player zurück und bestehen Sie auf ihrem Rückgaberecht.

Gruss

neil@agino.de

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