Renter und Ehefrau als Steuerpflichtige Angestellte

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
knuddl60
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Renter und Ehefrau als Steuerpflichtige Angestellte

Hallo

wir sind zusammen veranlagt und müssen dieses Jahr das erste Mal eine Einkommen-Steuererklärung abgeben. Ich als Rentner bin noch unter der Grenze (50 % schwerbehindert), müsste keine abgeben, Frau ist als Angestellte (1800 € brutto St.Klasse 4) tätig, sie schon.
Wir wirkt sich das aus? Ich muss ja bei der St.-Erklärung durch die gemeinsame Veranlagung dann doch meine Rente angeben?!
Wirkt sich das für meine Ehefrau negativ aus? Sollten wir lieber zum Steuerberater gehen?

Danke für die Antworten.
Gruß
Knuddl


-- Editier von knuddl60 am 06.01.2016 17:25

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Wir wirkt sich das aus? Woher soll das hier jemand wissen? Es fehlen alle möglichen Infos (Rentenhöhe, Jahr des Rentenzugangs, Steuerklasse der Frau).
Ich muss ja bei der St.-Erklärung durch die gemeinsame Veranlagung dann doch meine Rente angeben?! Na sicher.
Sollten wir lieber zum Steuerberater gehen? Wir können das auch hier mal durchrechnen - aber natürlich nicht ohne Infos.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
knuddl60
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Rentenhöhe für 2015 gesamt 11.600€ netto, Rentenbeginn 2005, Frau Steuerklasse 4

Danke

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Danke

Gruß
Knuddl

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Okay, rechnen wir: 12 mal 1800 gleich 21.600, dazu 50 % der Rente, also 5.800 - macht 27.600 Euro steuerpflichtiges Einkommen. Dem stehen gegenüber - 17.000 Euro Grundfreibetrag, 1.000 Euro Werbungskostenpauschale, 600 Euro Steuerfreibetrag für die Schwerbehinderung, 1.000 Euro von der Rente abgezogene KV- und PV-Beiträge - macht 19.600. Es bleiben 8.000 Euro zu versteuern, worauf ca. 1600 Euro Steuer anfallen sollte. Und dagegen stellen wir mal die gezahlte Steuer der Frau: Das sollten (nur Lohnsteuer) ca. 1640 Euro gewesen sein. Die Bilanz dürfte also ungefähr ausgeglichen sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
knuddl60
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke

Signatur:

Danke

Gruß
Knuddl

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
wir sind zusammen veranlagt und müssen dieses Jahr das erste Mal eine Einkommen-Steuererklärung abgeben.


Wenn Du seit 2005 eine Rente beziehst, warum musstet Ihr in den Vorjahren keine Steuererklärung abgeben? Eigentlich seid Ihr schon seit 2005 abgabepflichtig.

Bezüglich der Rente solltest Du die Rentenversicherung um eine Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt bitten, damit Du weißt, welche Eintragungen vorgenommen werden müssen. Nur mit dem Rentenbescheid hast Du kaum eine Chance, die Eintragungen korrekt vorzunehmen.

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

Zitat:
Ich als Rentner bin noch unter der Grenze (50 % schwerbehindert), müsste keine abgeben, Frau ist als Angestellte (1800 € brutto St.Klasse 4) tätig, sie schon.


Es ist genau umgekehrt. Die Abgabepflicht entsteht durch Deine Rente.

-- Editiert von hh am 09.01.2016 14:30

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