Hallo,
ich beziehe Alg 1 und übe einen Minijob auf 165 € Basis aus. Ich zahle sowohl durch das ALG 1 als auch durch den Minijob Beiträge zur Rentenversicherung (dass ich mich davon befreien lassen kann, weiß ich).
Nun wird bei meinem Lohn die Pauschale von 175 € zur Berechnung der RV Beiträge herangezogen, was wohl auch korrekt wäre, würde ich nicht ALG 1 beziehen. Ich hatte mal gelesen, dass beim gleichzeitigen Bezug von ALG 1 der tatsächliche Betrag (165 €) heranzuziehen sei.
Kennt jemand die rechtliche Grundlage hierfür? Google spuckt nichts aus
Rentenversicherung Minijob+Alg 1
10. März 2017
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Frage vom 10. März 2017 | 13:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentenversicherung Minijob+Alg 1
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