Rentenverfahren wielange dauert sowas eigentlich?

21. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)
Rentenverfahren wielange dauert sowas eigentlich?

Hallo,

wie oben schon beschrieben befinde mich seit über 1 Jahr im laufenden Rentenverfahren. Erst mal wurde abgelehnt, dann vom Anwalt Widerspruch eingelegt, war dann nach ca halbes Jahr noch mal zu einer medizinischen Begutachtung eingeladen worden. Da lief gar nix - Beschwerde läuft ebenfalls von meiner Seite aus - persönliche Ansprechpartnerin hab ich bekommen. Die Schwerbehinderung liegt nur bei 30 %:

Wenn ein neuer Ablehnungsbescheid kommt, macht eine Klage Sinn, weil meine Anwältin auch mit dem JC alles dafür tun will, das ich die EM - Rente endlich durch bekomme. Und wie schaut das mit den Nachzahlungen aus, behält das JC auch noch davon was ein, sehe ich überhaupt was von der Rente, die mir aus gesundheitlichen Gründen zusteht von der Nachzahlung etwas?

Bei mir heißt es mittlerweile das ich aus psychologischen Gründen nicht mehr arbeiten kann, ich mache derzeit auch eine anerkannte Psychotherapie die über das JB mit dem Vermittlungsschein bezahlt wird, weil normal kaum über die KK eine Lösung vorhanden ist - superlange Wartelisten usw. Nur meine Nerven liegen deswegen allmählich auch blank, da ich auch eine andere Wohnung suche und in meiner Situation so schnell auch keine finden werde (siehe Thema Mietrecht mit unfähigen Vermieter). Und ich denke mal eine Klage dank der überlastenden Sozialgerichte was ich schon gehört habe, würde sich nochmals hinziehen - vielleicht auch sogar Jahre....Möchte ich aber ungern machen.

Gruß Schmetterling

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1 Antwort
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das lässt sich in keiner Weise abschätzen, wie lang das dauert. Man kann eigentlich nur antworten, "bis ein Bescheid ergangen ist".

Wenn Ihnen die Erwerbsminderungsrente aufgrund eines Widerspruches oder sogar einer Klage zugesprochen wird, dann gilt als Eintrittszeitpunkt der Zeitpunkt des ersten Antrages, das heißt also die Rente wird nachgezahlt. Wenn ihre Rente höher ist als das empfangene ALG2, bekommen Sie eine Nachzahlung, anderenfalls wird eben einfach dann die Rente ausgezahlt und gegebenenfalls ergänzend ALG2.

Ob Sie jetzt klagen oder nicht, das ist eine Entscheidung, die Ihnen niemand abnehmen kann. Es gibt auch keine Regelmäßigkeit, auf die man sich diesbezüglich verlassen könnte. Es hängt halt alles von den Befunden und gegebenenfalls auch vom Können des Anwaltes vor Gericht ab.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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