Rentennachzahlung versteuern obwohl wieder zurück gezahlt?

20. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
webfox
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)
Rentennachzahlung versteuern obwohl wieder zurück gezahlt?

Hallo Gemeinde,
folgende Situation: bin in 2017 EM-Rentner geworden, zunächst rückwirkend ab Mai 2015. Daraufhin habe ich eine erhebliche Nachzahlung von über 40.000€ erhalten. Drei Monate später wurde der Bescheid aufgehoben und eine Rückwirkung erst ab Ende 2016 festgestellt. Erst Ende Dezember 2017 erhielt ich die Aufforderung zur Rückzahlung der überzahlten Nachzahlung, dies habe ich am 8.1.2018 auch sofort gemacht.

Nun erstelle ich gerade meine ESt-Erklärung für 2017 und bei der Abfrage der von der DRV ans FA übermittelten Daten taucht natürlich die hohe Renten-Nachzahlung auf, was zur einer erheblichen Steuernachzahlung führen würde. Meine Nachfrage bei der DRV ergab leider nur, dass man die erhaltene Rückzahlung erst Anfang 2019 an das FA melden werde, da diese ja auch erst Anfang 2018 bei Ihnen eingegangen sei.

Gibt es eine Möglichkeit diese Steuernachzahlung für 2017 zu vermeiden?

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus und schöne Grüße
webfox

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

M.E. findet dennoch das Zuflussprinzip statt, sodass in 2017 der Zufluss und in 2018 der Abfluss in Form von negativen Einnahmen gegenzurechnen wäre.
Möglicherweise ließe sich eine Billigkeitslösung nach § 163 AO finden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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