Ich wünsche einen angenehmen Nachmittag und frohe Ostern,
ich habe eine Frage, die mir nicht ganz unwichtig erscheint und die ich bisher nicht klären konnte:
Meine 28-jährige Partnerin erhält eine volle Erwerbsminderungsrente die monatlich knapp 900 Euro brutto hoch ist. Davon muss sie einen Teil an mich abdrücken, weil wir zusammenleben, ich Grundsicherung des SGB XII erhalte und dies dort als Einkommen angerechnet wird. Die Frage ist nun, ob sie steuerpflichtig ist. Ich habe versucht die Frage durch eine Steuersoftware zu beantworten, bin daraus aber nicht so ganz schlau geworden. Das Programm informiert uns darüber, dass nach den Abzügen noch mehr als 3.000 Euro järhlich zu versteuern sind, aber weder Kirchensteuer noch Soli anfällt. Eine andere Aussage geht dahin, dass, weil die Rente 2013 bewilligt wurde, ein Rentenfreibetrag in Höhe von 36% des Rentenjahresbruttos besteht, der zusätzlich zum Grundfreibetrag und dem Behinderten-Pauschbetrag, der meiner Partnerin aufgrund ihrer diagnostizierten Behinderung mit einem Grad von 60% zusteht, geltend gemacht werden kann. Wenn dem so wäre, müsste sie keine Steuern zahlen, denn der Grundfreibetrag liegt 2017 bei 8.820 Euro und der Behinderten-Pauschbetrag bei 720 Euro im Jahr. Da aber nur 3.200 Euro zu versteuern sind, wäre dies allein durch den Grundfreibetrag gedeckt. Sehe ich das falsch oder stimmt meine Annahme?
Gruß
Rente wegen voller Erwerbsminderung versteuern
15. April 2017
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Frage vom 15. April 2017 | 16:41
Von
Status: Praktikant (568 Beiträge, 42x hilfreich)
Rente wegen voller Erwerbsminderung versteuern
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#1
Antwort vom 15. April 2017 | 19:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Eine andere Aussage geht dahin, dass, weil die Rente 2013 bewilligt wurde, ein Rentenfreibetrag in Höhe von 36% des Rentenjahresbruttos besteht, der zusätzlich zum Grundfreibetrag und dem Behinderten-Pauschbetrag, der meiner Partnerin aufgrund ihrer diagnostizierten Behinderung mit einem Grad von 60% zusteht, geltend gemacht werden kann.
Diese Aussage ist richtig. Ich weiß zwar nicht, wie Du dann auf 3.200€ zu versteuerndes Einkommen kommst, aber unter dem Grundfreibetrag bleibst Du auch nach meiner Berechnung und musst damit keine Steuern zahlen.
Die 36% Rentenfreibetrag gelten übrigens für 2013 und bleiben als Betrag erhalten. Eine Rentenerhöhung ist also in vollem Umfang steuerpflichtig. Die Rentenversicherung stellt auf Wunsch auch eine Bescheinigung aus, aus der der steuerpflichtige Anteil der Rente genau hervorgeht.
#2
Antwort vom 15. April 2017 | 19:59
Von
Status: Praktikant (568 Beiträge, 42x hilfreich)
Die 3.200 Euro wurden mir von "WISO Steuer-Sparbuch 2017" ausgerechnet, nachdem ich das Programm mit allen relevanten Angaben gefüttert habe. Die jährlichen Erhöhungen waren immer so gering, dass meine Partnerin unter dem Grundfreibetrag und geblieben ist. Ich denke das dies auch dieses Jahr wieder der Fall sein wird. diese Bescheinigungen hat sie nie erhalten, diese habe ich aber jetzt für dieses und die vorangegangenen Jahre angefordert.
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