Hallo alle zusammen,
ich möchte nachfragen, wie es um die Informationspflicht des Vermieters steht, wenn in der Nachbarwohnung saniert wird?
Ist das ok, die Mieter NICHT zu informieren oder muss sowas angekündigt werden?
Hier im Haus werden alle paar Monate Wohnungen saniert wenn Mieter ausziehen. Das geht dann so "Zwei Wochen Lärm - dann wieder einen Monat Pause - dann wird wieder ne Wohnung saniert und wieder zwei Wochen Lärm und dann wieder ne Pause"
Danke für Ratschläge...
Grüße
Tobias
Renovierungsarbeiten in Nachbarwohnung
6. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 6. September 2017 | 14:07
Von
Status: Schüler (419 Beiträge, 88x hilfreich)
Renovierungsarbeiten in Nachbarwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. September 2017 | 16:23
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Sie wissen also, dass saniert wird wenn ein Mieter auszieht ... warum sollte der VM noch extra schreiben?
#2
Antwort vom 6. September 2017 | 16:25
Von
Status: Schüler (419 Beiträge, 88x hilfreich)
ZitatSie wissen also, dass saniert wird wenn ein Mieter auszieht ... warum sollte der VM noch extra schreiben? :
Hä? Woher soll ich wissen, dass ein Mieter auszieht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. September 2017 | 17:21
Von
Status: Unparteiischer (9889 Beiträge, 4482x hilfreich)
Es gibt meiner Meinung nach keine, solange es keine direkten Auswirkungen auf die eigene Wohnung hat. Wenn natürlich das Wasser abgestellt wird, dann muss schon vorher informiert werden.Zitatich möchte nachfragen, wie es um die Informationspflicht des Vermieters steht, wenn in der Nachbarwohnung saniert wird? :
Wenn der Lärm erheblich ist, dann kann das ein Mietmangel sein, der zu einer Mietminderung berechtigt. Wobei das Thema Mietminderung außerordentlich schwierig ist und durchaus Potential birgt, ernsthafte mietrechtliche Probleme bis hin zur Kündigung zu erzeugen. Von daher empfehle ich persönlich nur dann eine Mietminderung, wenn sie entweder einvernehmlich mit dem Vermieter vereinbart oder von einem Anwalt für Mietrecht empfohlen wird. Letzteres wird sich in aller Regel bei einer zweiwöchigen Sanierung der Nachbarwohnung nicht lohnen.ZitatHier im Haus werden alle paar Monate Wohnungen saniert wenn Mieter ausziehen. Das geht dann so "Zwei Wochen Lärm - dann wieder einen Monat Pause - dann wird wieder ne Wohnung saniert und wieder zwei Wochen Lärm und dann wieder ne Pause" :
Zum Thema http://www.mietminderung.org/mietminderung-baulaerm/
#4
Antwort vom 6. September 2017 | 17:39
Von
Status: Schüler (419 Beiträge, 88x hilfreich)
Danke Cauchy für die hilfreiche Antwort.
Grüße
Tobias
#5
Antwort vom 6. September 2017 | 18:40
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatHier im Haus werden alle paar Monate Wohnungen saniert wenn Mieter ausziehen. Das geht dann so "Zwei Wochen Lärm - dann wieder einen Monat Pause - dann wird wieder ne Wohnung saniert und wieder zwei Wochen Lärm und dann wieder ne Pause :
Normalerweise arbeiten auch Handwerker von ca.8 - 12, dann Mittagspause und ab 13 Uhr bis 16/17 Uhr. In dieser Zeit sind ja auch die Mieter beim Malochen, und Sa und So ist wohl kein Handwerkerkrach. Wohlfühlflatrate ist halt nicht immer.
#6
Antwort vom 3. Dezember 2017 | 18:23
Von
Status: Schüler (419 Beiträge, 88x hilfreich)
Zitat:
Normalerweise arbeiten auch Handwerker von ca.8 - 12, dann Mittagspause und ab 13 Uhr bis 16/17 Uhr. In dieser Zeit sind ja auch die Mieter beim Malochen, und Sa und So ist wohl kein Handwerkerkrach. Wohlfühlflatrate ist halt nicht immer.
Und aus welchem Grund nehmen Sie an, dass das bei mir auch so ist??
#7
Antwort vom 3. Dezember 2017 | 19:46
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatUnd aus welchem Grund nehmen Sie an, dass das bei mir auch so ist?? :
Das muss heute nicht mehr zutreffen, erlaubt ist von 6 Uhr bis 22:00 Uhr vom Mo bis Sa, wenn es eilig ist wird halt in zwei Schichten gearbeitet. Der User welcher die Antwort gegeben hatte, spricht von Vermutungen.
Und jetzt?
Schon
267.066
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten