Renovierung wegen Rauchen

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sabtschu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung wegen Rauchen

Hallo,

in unserem Mietvertrag steht "Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten im Allgemeinen, entsprechend dem Stand der Abnutzung: ....". Wir wohnen gerade mal neun Monate in der Wohnung (bis zum Auszug). Der Vermieter möchte, dass wir die Wohnung komplett renovieren, weil mein Mann raucht. Da mein Mann im Normalfall am Fenster oder auf dem Balkon raucht und der Vermieter noch nicht einmal die Wohnung zur Vorabnahme besichtigen will, sehen wir eine komplette Renovierung nicht ein.

Hat der Vermieter in dem Fall dennoch das Recht eine komplette Renovierung zu fordern?

Schöne Grüße
Sabtschu

-- Editiert von Sabtschu am 04.01.2018 18:42

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Sabtschu):
Hat der Vermieter in dem Fall dennoch das Recht eine komplette Renovierung zu fordern?

Die Frage wird keiner hier im Forum beantworten können. Denn keiner den Zustand der Wohnung kennt.

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#2
 Von 
Sabtschu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Darf der Vermieter eine komplette Renovierung bei Auszug fordern, wenn er sich vorher nicht einmal die Wohnung angeschaut hat?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Sabtschu):
Darf der Vermieter eine komplette Renovierung bei Auszug fordern, wenn er sich vorher nicht einmal die Wohnung angeschaut hat?

Vorher anschauen muss er nicht, und gut fordern kann er, nur die Frage ob solche Forderungen berechtigt sind, wird auf den Zustand ankommen. Normal wird es wohl keinen Grund für alles geben, aber vielleicht sollte man einfach aus dem Bekanntenkreis mal einen Nichtraucher in die Wohnung nehmen und seine Meinung hören.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Unter normalen Umständen kann er das nach so kurzer Mietzeit nicht und hat nur Anspruch auf Rueckgabe der Mietsache mit den Gebrauchsspuren von 9 Monaten.

Wie begründet er das denn ? Mit einer Klausel im Mietvertrag? Die waere vermutlich unwirksam.

Mit dem Rauchen? Das ist grundsätzlich dünnes Eis fuer den VM. Da Rauchen in der Wohnung grundsätzlich vertragsgemäß ist. Anspruch auf eine Vorabnahme habt ihr uebrigens nicht.

Man kann aber nicht leugnen, dass es Geruche hinterlässt, die man nicht so leicht wieder los wird.

An eurer Stelle wuerde ich folgendes Tun:
Kleines Rauchprotokoll fuehren, wieviele Zigaretten am Tag in welchem Zimmer geraucht wurden.
Geiger SE 01 Anlauger im Malerfachhandel oder bei Amazon kaufen sowie geeignete Gummihandschue. Sowie ein gutes Raumspray.
Nach dem Auszug mit dem Anlauger ( Packungshinweise beachten) alle abwaschbaren Flaechen abwischen.
Die Nikotinbruehe bitte nicht trinken ;-)

Dokumentieren dass man alles abgelaugt hat und dann den VM kommen lassen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
Sabtschu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, er begründet es mit dem Rauchen. Danke Akkarin, für deine Antwort und die Tipps.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja, das Problem ist doch folgendes: grundsätzlich darf in der eigenen Wohnung geraucht werden. Aber das hinterlässt doch nachhaltige Spuren. Und es ist wurscht, wie viel da geraucht wird, deshalb ist so ein Protokoll doch für die Füße. Wenn der vertragsgemäße Gebrauch eben so Spuren hinterläßt, so sind die zu beseitigen. Das sind eben keine normale Gebrauchsspuren, das geht darüber hinaus. Und, man wird diese Gerüche ja nicht ohne weiteres los. Und - Ihr als Bewohner merkt das doch gar nicht. Ich weiss jetzt nicht, wie groß die Wohnung ist, wo überall geraucht wird. Zumindest in den Zimmern, in denen geraucht wird, die Wände einmal mit so einer Anti-Rauchgeruch Farbe überstreichen, das ist doch nicht so schlimm.

wirdwerden

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn der vertragsgemäße Gebrauch eben so Spuren hinterläßt, so sind die zu beseitigen. Das sind eben keine normale Gebrauchsspuren, das geht darüber hinaus.

Wenn das rauchen an sich vertragsgemäß ist, sind das normale Gebrauchsspuren. Normale Gebrauchsspuren müssen aber nicht beseitigt werden.
Zitat (von wirdwerden):
es ist wurscht, wie viel da geraucht wird, deshalb ist so ein Protokoll doch für die Füße.

Ganz und gar nicht. Das Rauchprotokoll soll ja zeigen, dass eben nicht "exzessiv" sondern im "normalen" Rahmen geraucht wurde und es deshalb um "normale" Gebrauchsspuren geht.

Zitat (von wirdwerden):
die Wände einmal mit so einer Anti-Rauchgeruch Farbe überstreichen, das ist doch nicht so schlimm.

Das schlimmste was man mit falscher Farbe und ein bißchen Pinsel anstellen kann, ist das nachher wirklich ein Maler kostenpflichtig durch die Wohnung muss.
Ausserdem ist es damit nicht getan. Je nachdem braucht man Nikotin Sperrfarbe oder im Falle von Tapeten, müssten die runter und der Untergrund mit Nikotinsperrgrund behandelt werden. Baumarktfarbe kann man dafür komplett vergessen und muss zum Maler. da ist man dann schnell bei 150-200€ für den Eimer und muss damit die ganze Wohnung inkl. Decken machen.
Das wäre bei der kurzen Mietzeit unverhältnismäßig.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

So schwer es mir auch fällt ... rauchen gehört zum Leben, somit auch zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung. Ich meine da gäbe es auch schon Urteil Ausnahme: Das Rauchen wurden wirksam vertragsmäßig unterbunden.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die Frage ist doch nicht, ob man in der Wohnung rauchen darf. Die Frage ist, wer für die Folgen verantwortlich ist. Man darf auch Tiere in der Wohnung halten, trotzdem muss man die Folgen der Tierhaltung beseitigen, wenn man auszieht.

Und, es ist nun mal wurscht, ob man eine oder hundert Zigaretten am Tag raucht. Wenn der Gestank da ist .....

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Richtig normales Rauchen ist vertragsgemäßer Gebrauch. Spuren von normalem Gebrauch muss der Mieter aber nie beseitigen, die sind mit der Miete abgegolten, egal ob es um Rauch, Tierhaltung und sonstige Gebrauchsspuren geht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Aber sobald Sperrfarbe etc (wie in #7 Akkarain) nötig ist, ist es mit "normalen" Schönheitsreparaturen nicht mehr getan und nach Ansicht des BGH ist damit auch die Grenze des vertragsgemäßen Gebrauchs bzw. der vom Vermieter hinzunehmenden Folgen überschritten.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schadensersatz-bei-rauchen-in-der-mietwohnung_001645.html
Auch wenn man hier schlecht verallgemeinern kann, so ist das ist doch ein guter Anhaltspunkt:
Der BGH hat nun entschieden, dass das Rauchen dann über einen "vertragsgemäßen Gebrauch" hinausgeht und eine Schadensersatzpflicht des Mieters begründet, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern.

Den "Tipp" mit dem Anlauger halte ich für äußerst gefährlich - zumindest als Erstanwendung eines Laien an fremdem Eigentum. Das Zeugs löst in der angegebebenen Dosierung z.B. auch Lacke an (dafür ist es schließlich gedacht - als Vorbehandlung für einen folgenden Neuanstrich) und rauht Kunststoffoberflächen auf. Wir haben das z.B. vor dem Neuanstrich unserer Türen+Zargen verwendet - farbloser Lack war dabei ebenso schnell weg wie Fett-/Schmutzspuren der Vorbesitzer ;)
Nicht jede abwaschbare Oberfläche verträgt auch aggressive Reinigungsmittel!

Im Fall des Fragestellers sollte man die Sache aber mal halblang angehen
> 9 Monate Mietzeit
> normalerweise wird draußen geraucht

Bei diesen Bedingungen können nicht allzuviel Nikotinablagerungen vorhanden sein.
Wenn ausgeräumt ist und Bilder abgehängt sind, verschafft man sich eben einen Gesamteindruck > sind keine bis nur minimale Farbunterschiede vorhanden, dann ist auch nichts zu streichen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Frage ist doch nicht, ob man in der Wohnung rauchen darf. Die Frage ist, wer für die Folgen verantwortlich ist. Man darf auch Tiere in der Wohnung halten, trotzdem muss man die Folgen der Tierhaltung beseitigen, wenn man auszieht.


Zitat:
Soweit nicht vertraglich anders vereinbart muss der Vermieter Verfärbungen durch Nikotin in seiner Mietwohnung als Folgen vertragsgemäßem Gebrauchs hinnehmen. Einem Mieter steht es nach dem Grundsatz der freien Lebensgestaltung zu, in der Wohnung zu rauchen, es sei denn das Rauchen wurde vertraglich ausgeschlossen. Die damit verbundenen Nikotinverfärbungen auf Tapeten und Decken sind vom Vermieter als Folge der vertragsgemäßen Nutzung hinzunehmen. LG Landau/Pfalz)

http://www.urteile-mietrecht.net/rauchen-mietwohnung.html

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Aber sobald Sperrfarbe etc (wie in #7 Akkarain) nötig ist, ist es mit "normalen" Schönheitsreparaturen nicht mehr getan und nach Ansicht des BGH ist damit auch die Grenze des vertragsgemäßen Gebrauchs bzw. der vom Vermieter hinzunehmenden Folgen überschritten.


Hier würde ich dir gerne entschlossen entgegen treten.
Die Verwendung von Sperrgrund ist in den meisten Wohnungen in denen geraucht wurde sinnvoll, aber sie rechtfertigt gerade nicht die Argumentation, dass hier übermäßig geraucht wurde. Alles was durch malern beseitigt werden kann, rechtfertigt keinen besonderen SE. Und sperrgrund gehört wie tiefgrund zu den Vorbereitungen von Malerarbeiten und ist damit abgedeckt.

M.E. besagt das BGH Urteil Stark vereinfacht: wenn man den Putz abschlagen muss, weil das Nikotion sich nicht mehr binden läasst und immer wieder durchkommt, dann ist der Mieter Schadensersatzpflichtig.

Alles andere kann man mit der Farbrolle lösen und löst keine schadenersatzpflichten aus.

Zitat (von Lolle):

Den "Tipp" mit dem Anlauger halte ich für äußerst gefährlich - zumindest als Erstanwendung eines Laien an fremdem Eigentum. Das Zeugs löst in der angegebebenen Dosierung z.B. auch Lacke an (dafür ist es schließlich gedacht - als Vorbehandlung für einen folgenden Neuanstrich) und rauht Kunststoffoberflächen auf. Wir haben das z.B. vor dem Neuanstrich unserer Türen+Zargen verwendet - farbloser Lack war dabei ebenso schnell weg wie Fett-/Schmutzspuren der Vorbesitzer ;)
Nicht jede abwaschbare Oberfläche verträgt auch aggressive Reinigungsmittel!

Ich habe etwas überlegt, ob ich dazuschreibe " an unaufälliger Stelle testen". Die von dir beschribenen Folgen können tatsächlich auftreten, praktisch passiert ist mir das aber noch nicht. Und ich benutz das Zeug eben nicht nur zum eigentlichen Zweck (Vorbereitung zum Voranstrich) wobei ich anmerken muss, dass das besser ist als jedes mühsames anschleifen ;-)

Ich benutz das tatsächlich auch als Putzmittel zum grundreinigen gebrauchter Wohnungen, wenn ich diese übernehme. Ich kenne keinen besseren Reiniger.

Signatur:

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