Mein Mietvertrag enthaelt eine Klausel die besagt, dass ich die Wohnung in "tapezierfaehigem Zustand" uebernehme und sie auch "tapzierfaehig" hinterlassen muss.
Das ist aber eigentlich doppelte Arbeit, denn beim Einzug musste ich tapzieren und streichen und bei Auszug die Tapeten abkratzen. Ist dies ueberhaupt rechtens?
Renovierung bei Ein- und Auszug
8. März 2002
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Frage vom 8. März 2002 | 17:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Ein- und Auszug
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#1
Antwort vom 8. März 2002 | 19:02
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Grundsätzlich obliegen auch die Schönheitsreparaturen dem Vermieter, allerdings kann er diese im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen, was standardmäßig geschieht.
Da nach ständiger Rechtssprechung ein Mieter verpflichtet werden kann, auch bei Übernahme einer unrenovierten Wohnung bei Auszug zu renovieren, würde ich in Ihrem Fall davon ausgehen, daß Sie die Wohnung wohl tapezierfähig hinterlassen müssen. Die Gerichte sind regelmäßig der Auffassung, daß der Mieter bei Vertragsunterzeichnung die "freiwillige" Verpflichtung erkennen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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