Hallo,
bin etwas geschockt wegen Verhalten Reiseveranstalter:
es geht los mit Termineinhaltung- Rückkehr soll nach 20h Fahrt erst am Folgetag des geplanten Zeitraumes sein. Geht das denn? Da gibt es Ärger mit meiner Firma.
Konkret: Reise
sollte bis Sonntag gehen, dauert aber ohne Vorankündigung bis Mo. 11 Uhr. Bei Buchung waren nur die Reisetage ohne Uhrzeiten bekannt.
Dann werden Nachforderungen gestellt wie Eintrittsgelder an inkludierten Ausflugszielen. Hätte das nicht nach Transparenzverordnung in der Ausschreibung stehen müssen?
Danke im voraus für alle hilfreichen Kommentare
-- Editier von Tinnitus am 26.09.2017 23:20
Reisezeitüberschreitung Busreise
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
serioese Busreiseveranstalter veroeffentlichen in der Ausschreibung den Reiseverlauf - so z.B.: 1. Tag Abreise ab dem gebuchten Abfahrtsort um xx Uhr ueber ........ nach ......... 2. Tag ca. um xx Uhr Ankunft am Zielort, Zimmerverteilung usw.
Daraus kann man schon die Fahrtzeit erkennen, die wird sich also fuer die Rueckfahrt nicht wesentlich veraendern. Wenn also dort steht, dass am Sonntag die Rueckreise erfolgt, dann kann logischerweise die Ankunft erst am Montag sein, wenn man aus der Hinfahrt ca. 20 Std. Fahrt errechnen kann.
Zitat:......Dann werden Nachforderungen gestellt wie Eintrittsgelder an inkludierten Ausflugszielen.....
Auch muesste man der Ausschreibung entnehmen koennen ob Eintrittsgelder eingeschlossen sind. Das kann man in der Regel dem Leistungsumfang in der Ausschreibung entnehmen.
Da hier Keiner die Ausschreibung des Busreiseveranstalters kennt, kann man auch nicht sagen, ob diese fehlerhaft oder nicht fehlerhaft ist.
Viele Gruesse
bernardoselva
Danke!
Eintrittsgelder haben sich über Kleingedrucktes erledigt und ist verkraftbar.
Zu Reisezeiten Null Infos. Dachte aber am letzten Reisetag zuhause zu sein. Wenn bis So angegeben ist, dann sollte es doch Reiseende sein (am Abfahrtort).
die Fahrtroute mit zig Aufnahmestellen war echt abartig. 20h DA-Krk ist
nicht normal.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat......Zu Reisezeiten Null Infos..... :
Wenn da wirklich keine Rueckreise-Infos gegeben wurden und explizit in der Ausschreibung steht, dass man am Sonntag zurueck in Darmstadt ist, dann waere das eine falsche Ausschreibung, der Sie zum Ruecktritt von der Buchung berechtigt. Und Schadenersatz fuer entgangene Urlaubsfreuden duerfte ein guter Anwalt da auch noch rausschlagen.
Viele Gruesse
bernardoselva
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten