Reiseveranstalter teilte uns Rückflug mit, der gar nicht existiert; Entschädigung?

26. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
VagaBUNT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiseveranstalter teilte uns Rückflug mit, der gar nicht existiert; Entschädigung?

Hallo zusammen,

ich war gerade dabei eine Forderungsmail an unseren Reiseveranstalter Tourini/Urlaubstours zu schreiben. So weit kam ich:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen unserer Reise mit der Auftragsnummer XXXXX / Bestätigungsnr. XXXXX begaben wir uns wie in den von Ihnen erhaltenen Reiseunterlagen angegeben am 23.11. morgens zum Rückflug zum Flughafen nach Faro.
Wir sind extra um 4:45 aufgestanden um um 6:30 am Flughafen zu sein, da die uns mitgeteilte Abflugzeit 8:10 lautete.
Unser Flug sollte angeblich um 8:10 von Faro nach Nürnberg gehen und die Nr. ST3009 haben.
Leider erfuhren wir am Flughafen, dass sloch ein Flug überhaupt nicht existiert und auch niemals geplant war.
Sie haben uns also einen überhaupt nicht existenten Flug mitgeteilt.

Wir riefen daraufhin bei Urlaubstours an und uns wurde mitgeteilt, dass wir vor Ort eine andere Verbindung buchen sollen, die über einen ersten Flug nach Düsseldorf und einen darauffolgenden Anschlussflug nach Nürnberg verläuft. Unsere daraus resultierende Verspätung belief sich auf 3 Stunden und 40 Minuten.
Wir wurden aufgefordert, den Flug selbst vor Ort zu buchen und Ihnen im Anschluss die Zahlungsbelege zukommen zu lassen.
Diese habe ich angehängt.

Insgesamt belaufen sich unsere Forderungen an Sie auf folgende Positionen:
Neugebuchte Flüge: 265,18 €
Steuern beim Buchen der Flüge: 30,00 €
Zusätzliche Mahlzeit am
Flughafen Düsseldorf 31,50 € "
---------------------

Ich möchte für den ganzen Stress, den wir hatten nun allerdings auch eine Entschädigung einfordern. Soweit ich das verstehe wäre das aufgrund der Verspätung und Entfernung nach EU-Recht ganz leicht pro Person 400€ Entschädigung einzufordern, wenn den die AIRLINE den Fehler gemacht hätte. Da dieser allerdings vom REISEVERANSTALTER gemacht wurde, dürfte dies nicht so leicht werden, oder verstehe ich da etwas falsch? In welcher Höhe kann ich denn eine Forderung an der Veranstalter stellen? Ich konnte da nichts so eindeutiges über die Rechtslage finden... Ich wäre für Ratschläge sehr dankbar.

Grüße der VagaBUNT

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20 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

naja, ich weiss nicht, was da falsch lief. Soweit ich informiert bin fliegt Germania die Strecke FAO - NUE zweimal woechentlich am Donnerstag und am Sonntag. Auf jeden Fall ist es eine Riesensauerei, die da ein Wald- und Wiesenveranstalter mit Ihnen trieb, wenn man Ihnen nicht existierende Fluege verkaufte. So etwas darf einem ordentlich arbeitenden Unternehmen nicht passieren und vor allen Dingen darf man Sie so nicht in Portugal nach dem Motto 'Sieh mal zu' haengen lassen!

Gegen die Fluggesellschaft werden Sie kaum Ansprueche nach der EU-Fluggast-VO 261/2004 richten koennen, da ein Urteil des AG Berlin-Az.: 206 C 297/14 ) existiert, dass Fluggesellschaften aus der Haftung nimmt, wenn der Reiseveranstalter Bockmist macht. Bei diesem Urteil handelt es sich zwar um eine andere Sachlage, aber vom Grundsaetzlichen her, stimmt es ueberein.

Trotzdem sollten Sie versuchen eine Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen und abwarten, wie man von dort reagiert. Das koennte fuer Ihr weiteres Vorgehen gegen diesen angeblichen Reiseveranstalter nuetzlich sein.

Die VO sieht nicht vor, dass Reiseveranstalter Ausgleichszahlungen zu leisten haben. Evtl. kann da ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt etwas durchsetzen koennen, hinsichtlich verlorener Erholungswerte am Rueckflugtag, da so etwas sicherlich schockierend ist wenn man erfaehrt, dass ein Flug nicht existiert.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Liegt Ihnen ein E-Ticket seitens Germania vor?

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#3
 Von 
VagaBUNT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Danke schon mal für die Antworten!

Ich hatte so etwas schon befürchtet (also dass eine Entschädigungsforderung ggü. dem Reiseveranstalter schwieriger wird)...

Ich glaube mit den Aussichten spare ich mir den extra-Aufwand und frage einfach mal beim Veranstalter welche Entschädigung ER vorschlägt...

Nein, ein E-Ticket habe ich nicht (hatte ich beim Hinflug auch nicht).

Danke noch mal!

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Für Ihren Hinflug muss ein E-Ticket ausgestellt worden sein, ansonsten hätten sie nicht fliegen dürfen.
Gehen Sie doch bitte mal Ihre gesamten Reiseunterlagen durch und suchen nach irgendwelchen Dokumenten, wo die Fluggesellschaft und die Flugzeiten zu finden sind.

Bei einer Flugplanänderung seitens Germania würde die EU Fluggastverordnung greifen.
Insb. laut Artikel 8 muss die Fluggesellschaft eine kostenfreie Ersatzverbindung anbieten. Wenn sich Germania weigert (auf eigenem Gerät), kann der Fluggast einen Ersatzkauf vornehmen.
Artikel 8 gilt immer, egal, wann der Fluggast über die Flugplanänderung (also Annulierung) informiert wurde.

-- Editiert von vundaal76 am 27.11.2017 23:18

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von VagaBUNT):
........und frage einfach mal beim Veranstalter welche Entschädigung ER vorschlägt...

Das ist wenig Ziel fuehrend. Was machen Sie wenn der RV sagt Sorry fuer die Unannehmlichkeiten, aber es gibt nichts (und das wird er wahrscheinlich auch so machen!). Also da muessen Sie schon ein wenig rangehen und Summen fordern, da koennen Sie immer noch abwarten, wie man reagiert.

Zitat:
......Für Ihren Hinflug muss ein E-Ticket ausgestellt worden sein, ansonsten hätten sie nicht fliegen dürfen......

Man kann auch mit dem Personalausweis oder mit der Reisebestaetigung einchecken, wenn die Fluggesellschaft das zulaesst, die VO laesst es zu!

Zitat:
......Bei einer Flugplanänderung seitens Germania würde die EU Fluggastverordnung greifen......

Wie man den Ausfuehrungen des TE entnehmen kann existiert ein solcher Flug, der ihm genannt wurde, ueberhaupt nicht. Wie kann da eine Flugplanaenderung vorgenommen worden sein (seitens der Fluggesellschaft)????? Hier hat der Reiseveranstalter ganz offensichtlich Bockmist gebaut und dafuer haftet die Fluggesellschaft nicht!


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#6
 Von 
VagaBUNT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Man kann auch mit dem Personalausweis oder mit der Reisebestaetigung einchecken, wenn die Fluggesellschaft das zulaesst, die VO laesst es zu!


Ja, so war es hier auch, wir haben nichts gesondertes von der Fluggesellschaft bekommen. Wir konnten nur beim Hinflug einen online check-in ab 23h vorher machen (das ging aber nur über Flug-Nr. und Namen, da wir etwas anderes nicht hatten), beim Rückflug wäre das eh nicht gegangen, da Germania diesen für Faro nicht anbietet.

Ich denke, ich werde zunächst frgen, was der Reiseveantslter von sich aus anbietet und wenn das Angebot nicht fair is dann ggfs. noch einen Anwalt hinzuziehen... Aber würden da die Kosten für den Anwalt das, was man rausholen kann, nicht übersteigen?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Laut dem Winterflugplan, den man auf der Homepage des Flughafens Nürnberg einsehen kann, hätte es für Do., den 23.11.2017 um 8:10Uhr den Flug ST3009 von FAO-NUE geben müssen.
https://www.airport-nuernberg.de/flugplan

Zitat:
Leider erfuhren wir am Flughafen, dass solch ein Flug überhaupt nicht existiert und auch niemals geplant war.


Diese Aussage kann daher nicht stimmen, denn warum sollte dieser Flug im Flugplan des Flughafens Nürnberg auftauchen, wenn er niemals geplant war?

Es ist daher durchaus denkbar, dass der Fehler doch bei der Airline liegt.

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#8
 Von 
VagaBUNT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt und ist höchst interessant! Ich werde da mal recherchieren!

Danke für den Hinweis!

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#9
 Von 
VagaBUNT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt bei der Airline angerufen. Tatsächlich war der Flug ursprünglich geplant, wurde aber angeblich frühzeitig von der Airline dem Reiseveranstalter abgesagt. Ich denke ich werde nun dennoch ein Forderungsschreiben an die Airline verfassen... Sollich da ALLES reinpacken? Also Ersatzflug, Verpflegung und 2x 400,00€ Entschädigung (trifft auf über 3 Stunden Verpätung und Strecken zwischen 1500 und 3500 km zu)? Oder NUR die Entschädigung? Denke die Entschädigungsforderung wäre an die Fluggesellschaft zu richten, der Rest eher an den Veranstalter, oder?

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das Urteil vom AG Charlottenburg müsste man sich genau anschauen.

Grundsätzlich ist aber die Fluggesellschaft verpflichtet nachzuweisen, dass die Mitteilung einer Flugplanändering (Annulierung) den Fluggast erreicht.
Wenn da eine Reisevermittler dazwischen hängt, ist das das Pech der Fluggesellschaft.
Warum bei einem Reiseveranstalter eine andere Regelung gelten sollte, leuchtet mir nicht ein.

Die Forderung von EUR 400 pro Fluggast an einer Ausgleichszahlung sind tatsächlich berechtigt, wenn nachgewiesen werden, dann für der Fluggast eben für den ursprünglichen Flug eingebucht war.

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#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat:
.......Das Urteil vom AG Charlottenburg müsste man sich genau anschauen......

Durch was werden Sie daran gehindert?? Ich hatte doch das AZ mitgeteilt.

Zitat:
.......Grundsätzlich ist aber die Fluggesellschaft verpflichtet nachzuweisen, dass die Mitteilung einer Flugplanändering (Annulierung) den Fluggast erreicht.......

Oft geht das nicht bei Pauschalreisen, da hat die Fluggesellschaft nur den Namen der Reisenden. Und was ist, wenn die Aenderung bereits vor Anmeldung der Reise zwischen Fluggesellschaft und Reiseveranstalter kommuniziert wurde und der Reiseveranstalter schlampig war und die korrekten Daten nicht in sein System einpflegte?

Zitat (von VagaBUNT):
.....Denke die Entschädigungsforderung wäre an die Fluggesellschaft zu richten, der Rest eher an den Veranstalter, oder?......

Eigentlich korrekt - Ihre Mutmassung. Wie Sie selbst schreiben koennen Sie der Fluggesellschaft aber ueberhaupt nicht nachweisen, dass Sie ueber eine regulaere Bestaetigung fuer den ausgefallenen Flug verfuegten.

Haben Sie sich vor Ort an den lokalen Vertreter des famosen Reiseveranstalters, also Ihre Reiseleitung, gewandt oder direkt an den Veranstalter in Deutschland?? Verfuegt dieser Laden ueberhaupt ueber so etwas wie Reiseleitungen???


Viele Gruesse
bernardoselva

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#12
 Von 
VagaBUNT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Danke für eure Antworten!

Nein, ich galube nicht, dass der Laden über Reiseleitungen verfügt. Urlaubstours (=Tourini) scheint echt ein ganz schöner Saftladen zu sein, da auch die MA am Telefon eine überweältigende Inkompetenz zutage legen, bis zu der Aussage hin, dass Urlaubstours/Tourini eigentlich gar nicht am Tel. zu erreichen seien (sie selbst seien von AIDU) und man Tourini doch emailen solle.

Was würdet Ihr mir denn empfehlen? Erst mal alles von der Airline fordern und die Reaktion abwarten?

-- Editiert von VagaBUNT am 29.11.2017 12:04

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#13
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von VagaBUNT):
.....Was würdet Ihr mir denn empfehlen?......

Niemand wird Ihnen hier sagen, wie Sie vorgehen sollen. Das muessen Sie schon selbst entscheiden. Sie sollten beruecksichtigen, dass Forderungen gegen den Reiseveranstalter innerhalb einer Frist von einem Monat nach Rueckkehr zu stellen sind.

Forderungen aus der EU-Fluggast-VO 261/2004 unterliegen dagegen der Regelverjaeherung.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#14
 Von 
VagaBUNT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, ich werde die Forderungen jetzt einfach mal parallel stellen und die Reaktionen abwarten.

Eigentlich würde ich erst mal nur auf die Airline zugehen, aber dieser eine Monat zur Forderung beim Reiseveranstalter ist wirklich nicht viel Zeit, also werde ich nicht auf die Reaktion der Airline warten.

Danke und beste Grüße!

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#15
 Von 
VagaBUNT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute! VIEL Zeit ist vergangen.

Ich habe den Veranstalter immer wieder angeschrieben und angerufen, auch Germania habe ich immer wieder angeschrieben und angerufen.
Die Reaktion war jedes aml entweder GAR keine oder eine Vertröstung "Es dauert eben länger, so etwas zu klären bla, bla...".
Ich bin STINKSAUER. Ich habe vor, den Fall an die Öffentlichkeit zu tragen. Meine Priorität ist es aber natürlich weiterhin einfach mein Geld zurückzubekommen. Was würdet ihr mir empfehlen?

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#16
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von VagaBUNT):
.....Ich bin STINKSAUER.....

Das waere ich auch!!!!!

Zitat (von VagaBUNT):
.......Ich habe vor, den Fall an die Öffentlichkeit zu tragen......

Damit werden Sie schwer Eindruck schieben. :augenroll:

Sie sollten die Fluggesellschaft beim LBA (Luftfahrtbundesamt) anzeigen und sich einen Anwalt nehmen. Nur so kommen Sie weiter. Eine weitere Moeglichkeit waere die Angelegenheit an SOEP-online.de zu melden, das ist die Schlichtungsstelle, die fuer Verbraucher kostenlos ist.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#17
 Von 
VagaBUNT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort! Ich habe gerade folgendes dem Verbraucherschutz geschrieben und werde das selbe der Schlichtungsstelle schreiben:

"Im Rahmen eine Reise nach Portugal mit der Auftragsnummer 901008827 / Bestätigungsnr. ULT_5414950 begaben wir (meine Frau und ich) uns wie in den vom Veranstalter Urlaubstours / Tourini erhaltenen Reiseunterlagen angegeben am 23.11. morgens zum Rückflug zum Flughafen nach Faro.

Wir sind extra um 4:45 aufgestanden um um 6:30 am Flughafen zu sein, da die uns mitgeteilte Abflugzeit 8:10 lautete.

Unser Flug sollte angeblich um 8:10 von Faro nach Nürnberg gehen und die Nr. ST3009 (Airline: Germania) haben.

Leider erfuhren wir am Flughafen, dass sloch ein Flug überhaupt nicht existiert und auch nicht geplant war.

Urlaubstours / Tourini hat uns also einen überhaupt nicht existenten Flug mitgeteilt.

Wir riefen daraufhin bei Urlaubstours an und uns wurde mitgeteilt, dass wir vor Ort eine andere Verbindung buchen sollen, die über einen ersten Flug nach Düsseldorf und einen darauffolgenden Anschlussflug nach Nürnberg verläuft. Wir wurden aufgefordert, den Flug selbst vor Ort zu buchen und Ihnen im Anschluss die Zahlungsbelege zukommen zu lassen.

Dies haben wir auch getan.

Insgesamt beliefen sich unsere Forderungen an Sie auf folgende Positionen:

Neugebuchte Flüge: 265,18 €

Steuern beim Buchen der Flüge: 30,00 €

Zusätzliche Mahlzeit am Flughafen Düsseldorf 31,50 €

Zudem baten wir um einen Vorschlag von Seiten des Veranstalters im Hinblick auf eine Entschädiging, da durch die Umstände die Erfahrungsqualität unserer Reise massiv beeinträchtigt war. Wir haben uns unnötigerweise sehr früh aus dem Bett gequält und mussten dann in Faro länger warten, kurzfristig eine Lösung finden, einen unnötigen Umweg über Düsseldorf fliegen und dort wieder warten. Und das, obwohl meine Frau Flugangst hat.

Leider wurden sämtliche unsere Anrufe und Schreiben entweder VÖLLIG ignoriert oder wir bekamen Vertröstungen zu hören ("Es dauert eben, so etwas zu klären...").
Es soll auch erwähnt werden, dass Urlaubstours / Tourini keine eigene Telefonnummer hat, sondern man immer bei Ab In DEN URLAUB rauskommt, wo die Mitarbeiter EXTREM inkompetent wirken. Beim kletzten Anrfuf vor einem Monat hieß es, dass der Sachverhalt binnen 3 Tagen geklärt wird. Es kam NICHTS. Auch weiter Nachfragen per Email wurden einfach ignoreirt.

Ein Fehler, der EINDEUTIG auf seiten des Anbieters liegt wird nun seit über einem halben Jahr auf unserem Rücken ausgetragen.

Wir erfuhren dann, dass IRGENDWANN wohl doch ein mal so ein Flug and diesem Tag geplant gewesen sein musste, da wir ihn in einem alten Winterankunftsplan des Nürnberger Flughafens fanden. Wir gehen davon aus, dass dieser schon WESENTLICH früher von der Fluggesellschaft storniert wurde und der Veranstalter hier nicht auf dem Laufenden blieb und uns nicht informierte. Für den Fall, dass die Verantwortung für den Fehler doch bei der Fluggesellschaft liegt, sind wir auch auf diese mit der Bitte um eine Klärung und vorsichthalber (um keine Fristen zu verpassen) auch mit einer Forderung zugegangen. Auch von Customer Realations von Germania KEINE REAKTION seit Januar. Und es gibt keine Durchwahl.

Wir sind mittlerweile zermürbt und stinksauer und wissen nicht, wohin. Wir werden wohl noch die Schlichtungsstelle kontaktieren und evtl. auch den Fall in die Medien bringen."

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#18
 Von 
bernardoselva
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Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Das mit dem 'Eindruck schieben' war ironisch gemeint. Sie sehen doch selbst, man versucht Sie nur hinzuhalten. Diesen Leuten muessen Sie nun vor die Fuesse springen.

Meiner Meinung nach haben Sie je Ticket einen Anspruch von 400,-- Euro Ausgleichszahlung lt. EU-Fluggast-VO. Sie sollten da nicht mit kleineren Betraegen rumkaspern, sondern die Maximalforderung geltend machen. Dazu noch die Kosten fuer die Mahlzeiten! Und das an die Schlichtungsstelle.

Oder direkt Anwalt!!!!

Alles andere ist nicht Ziel fuehrendvsondern blabla.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#19
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
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Das mit dem 'Eindruck schieben' war ironisch gemeint. Sie sehen doch selbst, man versucht Sie nur hinzuhalten. Diesen Leuten muessen Sie nun vor die Fuesse springen.

Meiner Meinung nach haben Sie je Ticket einen Anspruch von 400,-- Euro Ausgleichszahlung lt. EU-Fluggast-VO. Sie sollten da nicht mit kleineren Betraegen rumkaspern, sondern die Maximalforderung geltend machen. Dazu noch die Kosten fuer die Mahlzeiten! Und das an die Schlichtungsstelle.

Oder direkt Anwalt!!!!

Alles andere ist nicht Ziel fuehrend sondern blabla.


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#20
 Von 
bernardoselva
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Das mit dem 'Eindruck schieben' war ironisch gemeint. Sie sehen doch selbst, man versucht Sie nur hinzuhalten. Diesen Leuten muessen Sie nun vor die Fuesse springen.

Meiner Meinung nach haben Sie je Ticket einen Anspruch von 400,-- Euro Ausgleichszahlung lt. EU-Fluggast-VO. Sie sollten da nicht mit kleineren Betraegen rumkaspern, sondern die Maximalforderung geltend machen. Dazu noch die Kosten fuer die Mahlzeiten! Und das an die Schlichtungsstelle.

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