Reiseveranstalter sagt Reise ab - Schadensersatz?

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fachlaie
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)
Reiseveranstalter sagt Reise ab - Schadensersatz?

Hallo,

wir (Vierköpfige Familie 41/41/8/3 Jahre) haben vor einigen Monaten eine Reise in den Herbstferien im Oktober 2017 gebucht. Nun haben wir vor 5 Tagen zufällig im Internet erfahren, dass das Hotel mitten während unseres Aufenthaltes dort in die Winterpause geht und schließt (haben die wohl kurzfristig entschieden). Dies muss allen Reiseveranstaltern auch schon seit mindestens zwei Wochen bekannt sein (aufgrund des Beitrages einer Person auf der Facebookseite des Hotels, die aufgrunddessen stornieren musste). Man kann dieses Hotel nämlich jetzt bei keinem Veranstalter inklusive unserem mehr über den Schließungstag hinaus buchen ;-)

Wir waren schon im Reisebüro, dort wurde dem Veranstalter eine Email geschickt zur Stellungnahme...keine Reaktion bis jetzt. Hotel habe ich ebenfalls schon angeschrieben (auf englisch UND deutsch), ebenfalls keine Reaktion. Zumindest jetzt hätte man uns doch mal zügig antworten können. Das macht uns am meisten sauer!

Seit Monaten freuen wir uns auf unseren Urlaub, Kinder sind Feuer und Flamme und wollen ständig noch mal die Hotelvideos auf Youtube schauen und auch wir, ist der einzige Urlaub im Jahr für uns. Aber zu 99% fällt dieser nun aus, da uns der Reiseveranstalter auch kein adäquates Ersatzhotel anbieten könnte, selbst wenn er wollte, zumindest nicht in diesem Ort/Stadt. Es handelt sich um das beste Hotel in unserem "Stamm-Ort" (Bewertung Holidaycheck/Familienzimmer/Ultra All Inclusive/Hoteleigener Strand/Lage usw.)
.
Wir sind vor allem sauer, weil wir eigentlich gedacht haben, so etwas müsste man unverzüglich direkt vom Reiseveranstalter erfahren und nicht aus dem Internet durch Zufall. Ich vermute, wahrscheinlich wären wir dorthin geflogen und dann hätten wir umziehen müssen in eine anderes Hotel nach dem Motto "Erstmal die Leute da hin holen, dann sehen wir weiter". Ich finde es eine Frechheit über so eine entscheidende Änderung nicht informiert zu werden.

Die Frage nun ist: Das wir eine Ersatzreise nicht antreten müssen ist klar, aber in wieweit steht einem hierfür Schadensersatz zu? Im Umkehrschluss - hätten wir jetzt einfach gesagt "Wir haben keine Lust mehr auf die Reise" - hätten WIR dem Veranstalter ja auch "Schadenersatz" zahlen müssen (laut Vertrag sind das ca. 30% vom Reisepreis). Also dürfte es umgekehrt doch auch so sein, Vertrag ist Vertrag und egal welche Seite der Vertragsparteien den Vertrag nicht einhält ist doch dann zu Zahlungen verpflichtet? Wir werden die zwei Wochen im Oktober dann wohl hier bleiben, denn fast alles (brauchbare) Buchbare ist mittlerweile schon weg oder viel zu teuer und es geht schultechnisch auch nur in dieser Zeit. Obendrein muss ich meinen Urlaub dann nehmen. Ich habe gehört es gibt einen Paragraphen für "entgangene Urlaubsfreude", aber da wird es im verbraucherunfreundlichen Deutschland ja für den Veranstalter bestimmt Schlupflöcher geben.

Wir warten jetzt jedenfalls erst mal auf eine schriftliche Antwort durch den Veranstalter. Aber die Reise wie gebucht KANN so ja nicht stattfinden. Wie geht man dann am besten vor? Email oder Brief an den Veranstalter und sich auf bestimmte Paragraphen berufen?

Vielen Dank schon mal vorab und allen die ihren Urlaub noch vor sich haben... einen schönen Urlaub :-)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

der Reiseveranstllen sehr oft Fehlinformationen enthalten. Sie muessen also wohl oder uebel abwarten bis Sie eine Information vom Reiseveranstalter erhalten. Warum sollte er auf ein Fake reagieren??

Sollte die Information stimmen, dass das Hotel wirklich schliesst und wenn diese Information dem Reiseveranstalter bekannt ist wird er wohl im Moment damit beschaeftigt sein Alternativen fuer die gebuchten Reisegaeste zu suchen. Da Sie wahrscheinlich nicht der einzige Kunde des Reiseveranstalters sind nimmt das eine gewisse Zeit in Anspruch.

Evtl. findet auch eine Verhandlung zwischen Ihrem und anderen Reiseveranstaltern und dem Hotel statt, dieses erst zu einem spaeteren Zeitpunkt zu schliessen.

Das alles sind Hintergruende die Ihnen nicht bekannt sein koennen.

Was mich wundert ist Ihre Behauptung, dass sich das Reisebuero, wo Sie gebucht haben, sich nicht, bevor es eine mail schrieb, telefonisch beim Reiseveranstalter informierte. Ich empfehle Ihnen dort noch einmal vorzusprechen um Ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Fachlaie
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Antwort!

Das Reisebüro hat wohl im Beisein von uns, eine Email geschrieben, damit man auch eine schriftliche Auskunft bekommt. Ich selbst habe ebenfalls schon versucht, beim Reiseveranstalter anzurufen, aber egal welche Nummer ich bei der automatischen Ansage bekomme, ...man erreicht niemanden persönlich :-(

Selbstverständlich sind es Spekulationen, ABER: Warum ist das Hotel bei KEINEM Reiseveranstalter jetzt mehr nach dem Datum buchbar und warum antwortet keiner? So antwortet ja der Veranstalter und auch das Hotel nicht auf die Anfrage. Von daher sehe ich es nicht als Fake, wie gesagt, warum ist ab jetzt das Hotel nur noch überall bis zum Tag X buchbar?

Auch wenn der Reiseveranstalter versucht, Alterntiven zu finden, so halte ich es doch für eine Selbstverständlichkeit und auch für das Mindeste an gutem Benehmen, dem Kunden zeitnah mitzuteilen das der Urlaub wie geplant nicht stattfinden kann.

Ich gehe davon aus, dass dies auch bis Anfang der Woche dann schriftlich vom Reiseveranstalter vorliegt. Die Frage dann: Was kann man dann tun? Möchten uns jedenfalls nicht oder nur sehr ungern mit einem anderen Hotel abspeisen lassen.

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Fachlaie):
.......Möchten uns jedenfalls nicht oder nur sehr ungern mit einem anderen Hotel abspeisen lassen......

Lesen Sie einmal § 651c BGB . Dort steht, das die Leistung so zu erbringen ist, das sie frei von Maengel ist. Das bedeutet auch, dass eine Alternative gelcihwertig sein muss oder auch von der Kategorie her hoeher sein kann. Nicht aber minderwertiger, also kann von 'Abspeisen' keine Rede sein.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wir werden die zwei Wochen im Oktober dann wohl hier bleiben, denn fast alles (brauchbare) Buchbare ist mittlerweile schon weg oder viel zu teuer und es geht schultechnisch auch nur in dieser Zeit.


Normalerweise sollte der Reiseveranstalter hier mit sich reden lassen, d.h. eine gleichwertige Reise ohne Aufzahlung anzubieten.

Zitat:
Obendrein muss ich meinen Urlaub dann nehmen


Letztendlich sehe ich aber einer klassischen Fall für entgangene Urlaubsfreuden, d.h. der Reiseveranstalter muss bis zu 150% vom Reisepreis zurückzahlen.

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Dass das Hotel nicht mehr buchbar ist würde ich damit erklären, dass es in den Herbstferien inzwischen ausgebucht ist und direkt danach schließt.

Hatte ich vor einigen Jahren mal auf Rhodos: die letzten vier Tage waren wir noch drei Familien in dem 250-Zimmer-Haus. Man wollte dir Minidisco für die fünf Kinder nicht mehr durchführen, da haben die Väter interveniert (Kompromiss: sie müssten mittanzen).
Statt Buffet gab es Tischbedienung durch die beiden verbliebenen Kellner.
Ansonsten aber würde das ganze gebuchte Angebot inklusive beheizten Pool durchgezogen. Dass rundum alle Läden bereits geschlossen hatten konnte man dem Hotelier ja nicht ankreiden- der Surfladen am Strand hat wegen des eines Papas sogar extra noch geöffnet gehabt.
Also würde ich mir erst Mal keine Sorgen machen. Es wird vielleicht etwas einsamer als gedacht, aber Winterpause ist erst, wenn kein Gast mehr da ist.

-- Editiert von quiddje am 25.07.2017 08:12

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Es waere schoen wenn Sie dem Forum mitteilen wuerden wie sich die Angelegenheit entwickelt hat.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#7
 Von 
Fachlaie
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

warten seit nunmehr fast 2 wochen noch immer trotz mehrmaliger Nachfrage auf Antwort vom Reiseveranstalter, weil dieser "angeblich" aufgrund der Hochsaison noch nicht in Erfahrung bringen konnte, ob das Hotel zu hat. Weiß jetzt aber von anderen Leuten die dort gebucht haben, dass diese schon im Juni von deren reiseveranstalter informiert wurden, dass das Hotel früher schließt und deshalb deren Reise nciht stattfinden kann ;-)

Hätte das Hotel wie eigentlich gepalnt auf und würde nicht früher schließen, hätten wir wohl auch vom Hotel - welches ich ja auch mehrfach angeschrieben habe und um eine Antwort gabeten habe - sicherlich eine positive Antwort erhalten und auch vom Reiseveranstalter. Kann ja nicht sein, dass ein Reiseveranstalter angeblich 2 Wochen braucht um zu prüfen, ob ein Hotel schließt.

Bin mittlerweile über dieses Hingehalte und auch über die Lügen so sauer, dass ich den RV sicherlich verklagen werde auf Schadensersatz. Denn hätte dieser uns rechtzeitig Bescheid gesagt, dass das Hotel schließt, wären wir spontan in den ersten drei Wochen der Sommerferien dorthin geflogen, da hatte ich Urlaub!!!!!!!! Laut AGBs hääten wir als eine der Vertragsparteien 35% der Reisekosten dem Veranstalter zahlen müssen, hätten wir den Vertrag nicht eingehalten. Also möchte ich "umgekehrt" (wenn der RV den Vertrag nicht einhält, auch mindestens diese 35%. Zudem steht in den AGBs noch, dass der RV dem Kunden "unverzüglich über Änderungen der Reise etc." unterrichten muss. Unverzüglich ist das schon mal nicht passiert. Wie gesagt, andere RV haben ihren Kunden das schon im Juni mitgeteilt!!!!!!!!! Unserer wurde von uns erst darauf aufmerksam gemacht!!!!!!!!! Wir wären wohl dorthin geflogen und hätten dann erfahren das wir umziehen müssen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119579 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Fachlaie):
Wie gesagt, andere RV haben ihren Kunden das schon im Juni mitgeteilt

Die sind aber nicht maßgeblich



Zitat (von Fachlaie):
Unserer wurde von uns erst darauf aufmerksam gemacht

Er hat die Info vom Hotel also nicht erhalten.
Und unverzüglich die Prüfung der Behauptung des Kunden eingeleitet.
Mehr muss er auch nicht machen.



Zitat (von Fachlaie):
Zudem steht in den AGBs noch, dass der RV dem Kunden "unverzüglich über Änderungen der Reise etc." unterrichten muss. Unverzüglich ist das schon mal nicht passiert.

Wieso? Er prüft doch, hat das sofort unverzüglich Kundinfo eingeleitet. Das dauert halt seine Zeit, da kan auch er nichts dran ändern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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