Reiserücktrittsversicherung wegen einer Prüfung

8. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
TheMan1986
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Reiserücktrittsversicherung wegen einer Prüfung

Hallo zusammen,

ich habe am 17.02. für den 25.08-09.09. eine Reise mit einer Reiserücktrittsversicherung gebucht.

Am 31.03. konnte ich leider wegen Krankheit nicht an der angemeldeten Klausur teilnehmen, deren Wiederholungsprüfung auf den 09.09., dem Rückreisetag, fällt.

In den AGB's steht, dass "die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung" abgedeckt wäre.
Am Telefon wurde mir erklärt, dass ich wirklich durchgefallen sein müsste, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt.
Dass ich an dem Tag unerwartet krank war, und deswegen die Klausur wiederholen müsste, wäre wohl mein Problem.

Habe ich da eine rechtliche Sicherheit? Weil "Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung" heißt ja eigentlich nicht unbedingt, dass man durchgefallen sein muss, sondern dass Sie einfach nicht bestanden wurde, z.B. ja auch durch Krankheit.

Macht es Sinn, die Reise trotzdem zu stornieren und auf den Versicherungsschutz zu hoffen?
Wenn ja, wie kann ich meine Chancen erhöhen?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

alpfrau hat die nicht bestandene Klausur ja schon super erklärt. Mir leuchtet die Argumentation der Versicherung absolut ein. Eigenes "Verschulden", wenn in diesem Fall nur sehr indirekt, ist selten mitversichert. Auf eine Erstattung aus Kulanz würde ich also nicht hoffen. Ich rate zur Umbuchung der Reise oder ggf. Verlegung des Prüfungstermines. Sicher ist sicher.

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#3
 Von 
TheMan1986
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Eigenes Verschulden? Das wäre ja eher bei Durchfallen mangels Leistung oder Vorbereitung gegeben.

Wenn man krank wird, kann man ja schließlich nichts dafür.

Wenn man sich den Wortlaut "nicht bestanden" genau anschaut, müssen eigentlich beide Alternativen zutreffen.
Denn ich war ja krank, die Klausur muss wiederholt werden, denn Sie ist ja "nicht bestanden".

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Nicht bestanden und nicht angetreten sind zwei verschiedene Sachverhalte. Auch oder gerade bei genauerer Betrachtung.

1x Hilfreiche Antwort

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