Reiserücktrittsversicherung - ein klarer Fall...?

8. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.10.2014 12:39:35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Reiserücktrittsversicherung - ein klarer Fall...?

Hallo! In meiner Verzweifelung wende ich mich heute mal mit einer sehr persönlichen Sache an dieses Forum hier.

Es geht um eine Reiserücktrittsversicherung (Allianz), die die Stornokosten nicht zahlen will.

Der Fall ist schnell erzählt; seit einige Jahren bin ich in ärztlicher Behandlung (Depressionen), war zum Zeitpunkt der Reisebuchung jedoch absolut in der Lage und - auch nicht zuletzt gerade wegen meiner gesundheitlichen Probleme - willens, die Reise auch durchzuführen. Nun war ein stationäre Aufenthalt (für max. 6 Wochen) geplant, der aber bei Reiseantritt längst hätte vorbei sein müssen. Vom Arzt hatte ich eine mündliche Zusage für die Einhaltung des Termins. Nun wurde ich leider von Woche zu Woche von der Klinik vertröstet und so verschob sich der Aufenthalt dort so sehr, dass ich die Reise nun doch nicht antreten konnte.

Wie gesagt - meine Krankheit hat mich nicht an der Reise gehindert (mir wurde sogar vom Arzt
geraten, doch endlich mal Urlaub mit der Familie zu machen...), sondern lediglich die Tatsache, dass das Krankenhaus überlastet war und mein Aufenthalt dort sich mit dem Reisantritt um 2 Tage überschnitten hat.

Würde mich freuen, wenn jemand etwas dazu sagen kann.

Wenn die Versicherung im Recht ist würde das ja heißen, dass depressive Menschen gar keinen Versicherungsschutz erhalten können?! Darf man - gerade diese - urlaubsreifen Menschen derart benachteiligen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Wie lautet denn die genaue Begründung für die Ablehnung?
Ich vermute eher, das bei nicht akuten(also planbaren) KH-aufenthalten die Versicherung generell nicht zahlt. Wenn der Termin schon Wochen verschoben wurde, dann hätte man auch noch 6 Wochen länger schieben oder 2 Tage früher abbrechen können. Dabei ist Psyche oder Furunkel egal.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12310.10.2014 12:39:35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Der KH Aufenthalt war ja eben so geplant, dass er rechtzeitig vor Reiseantritt enden sollte. Das Problem war, dass mir ständig die Einweisung zugesagt wurde, dann aber wieder abgesagt. ICH hatte da keinen Einfluss drauf! Ich hatte ja gefragt, ob man dann mit der Einweisung bis nach dem Urlaub warten könne und da hat man mir gesagt, dass ich dann wieder ans Ende der Warteliste rücke und unter Umständen bis zu einem Jahr auf die Einweisung hätte warten müssen. Mit den Depressiven kann man’s ja machen, die sind eh schon ******* drauf... (sorry!).

Die Begründung lautet:

quote:
Ihren Angaben entnehmen wir, dass Sie sich bereits seit mindestens 6 Jahren aufgrund von Depressionen in ärztlicher Behandlung befinden. Folglich bestand die Erkrankung bereits vor Abschluss der Versi- cherung, 54 AVB-AB. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise aufgrund eines akuten Schubes einer psychischen Erkrankung nicht angetreten werden kann, 53 Nr. 5 AVB-RR. Wir können daher definitiv keinen Versicherungsschutz bieten.
Aufgrund des o.g. aufgeführten eindeutigen Sachverhalts halten wir an unserer Entscheidung vom 11.10.12 fest. Die angefallenen Stornokosten werden unsererseits nicht übernommen.


Meines Erachtens liegt da das Missverständnis; ich kam nicht von heute auf morgen in die Klinik wegen eines "akuten Schubes", sondern einfach weil die Klinik den Termin, welcher mir vom Arzt zugesichert wurde, nicht eingehalten hat.
Ich meine, wenn es 1.000 Ausnahmeregeln für die Versicherung gibt, warum schließe ich dann eine ab? Doch genau wegen solchen unvorhergesehenen Ereignissen!

Für mich stellt sich die Sachlage so dar:
Patient will gesund werden. Patient bucht daher Urlaub mit der Familie. Patient wird im Februar in KH eingewiesen. KH verschiebt Termin von Woche zu Woche. Krankheitsbild verschlimmert sich. Patient nimmt einzigen Termin für KH Einweisung war und kann daher den Urlaub im Mai nicht antreten und storniert. Versicherung zahlt nicht.
Das bedeutet: Gesetzlich versicherte psychisch kranke Menschen können keine Reiserücktrittsversicherung abschließen weil sie auf KH Termine keinen Einfluss haben! Es ist schon schlimm genug, dass man mit einer solchen Krankheit (der ich ein Forunkel gerne jederzeit vorziehen würde) monatelang auf einen Arzttermin warten muss. Entschuldigung, aber wo leben wir denn?


-- Editiert pummelfee am 09.12.2012 11:50

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich gehe davon aus dass in den AGB des Versicherers ganz klar vermerkt ist, dass, sofern der Versicherungsfall durch eine Krankheit ausgeloest wird, die nicht ploetzlich und unerwartet auftritt, kein Versicherungsschutz besteht. Das wird ja auch als Ablehnungsgrund angefuehrt, so wie Sie das ausfuehren.

Also wird man nicht zahlen da Ihre Krankheit seit laengerer Zeit besteht und behandelt wird. Solche Risiken sind nicht versicherbar mit einer normalen RRV.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert bernardoselva am 09.12.2012 14:00

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#4
 Von 
Michelle01
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 35x hilfreich)

zum thema reiserücktrittsversicherung gehen wohl die meinungen weit auseinander. sinnvoll oder unnötig? usw.


-- Editiert Moderator am 20.12.2012 14:19

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....schau mal unter reiseruecktrittsversicherung.com , da gibt gute infos zu dem thema. eventuell hilfts dir in deinem fall weiter.....

Das Kind ist doch laengst in den Brunnen gefallen. Was soll denn da jetzt weiterhelfen?


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
zum thema reiserücktrittsversicherung gehen wohl die meinungen weit auseinander. sinnvoll oder unnötig? usw.
schau mal unter *****, da gibt gute infos zu dem thema. eventuell hilfts dir in deinem fall weiter.

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von Michelle01


Michelle01 möchte Besucher (wie auch bei anderen Threads) gerne auf den o.g. Link lenken.
Bei Klicks gibt es vermutlich bares Geld für den Inhaber der Webseite, dem Michelle01 vermutlich nahe steht.

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-- Editiert Moderator am 20.12.2012 14:20

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
michatubbie
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:
Das bedeutet: Gesetzlich versicherte psychisch kranke Menschen können keine Reiserücktrittsversicherung abschließen weil sie auf KH Termine keinen Einfluss haben! Es ist schon schlimm genug, dass man mit einer solchen Krankheit (der ich ein Forunkel gerne jederzeit vorziehen würde) monatelang auf einen Arzttermin warten muss. Entschuldigung, aber wo leben wir denn?

Selbstverständlich können Sie eine RRV abschließen. Hätten Sie sich beispielsweise vor Antritt der Reise ein Bein gebrochen, wäre die Versicherung höchstwahrscheinlich eingesprungen. Das wäre ein unvorhersehbares Ereignis gewesen.
Aber es handelt sich in Ihrem Fall nun mal um eine bestehende Erkrankung, die somit nicht von der Versicherung gedeckt wird.
Bei einer Erkrankung, die immer mal wieder eine (vielleicht auch unvorhergesehene) Behandlung erforderlich macht, ist das Ereignis nun mal nicht so unvorhersehbar. Schon gar nicht, wenn eine stationäre Behandlung geplant war.
Dieses Risiko wird nicht durch die Versicherungsgesellschaft zu tragen sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Eine Reiserücktrittsversicherung kostet 8-12 €.

Da ist es leicht für den Versicherten zu "pokern".

Die Versicherung wurde evtl. kurz vor dem KH-Aufenthalt abgeschlossen?

Man hätte die Reise, schon bei bekannt werden des KH-

Termines stornieren können.

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Alex_D
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber generell kann man doch sagen, dass die Reiserücktrittsversicherung nicht für jeden geeignet ist. http://www.reiseruecktrittsversicherung.com/ratgeber/reiseruecktrittsgruende/ Die Gründe zeigen ja schon, dass nicht jeder die Versicherung in Anspruch nehmen kann. Aber wie schon erwähnt, für 8-12€ kann man nichts falsches machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Lieber Alex_D!
Wieviel Provision erhalten Sie eigentlich persönlich, wenn jmd. bei der Anleiter GmbH aus der Prinzessinenstr. 19-20 Betahaus in Berlin einen Versicherungsvertrag abschließt?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12310.10.2014 12:39:35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe jedenfalls von Banken! Versicherungen und sonstigen Verbrechern so die Schnauze voll... Bevor ich jemals auch nur für 5 Euro ne Reiserücktrittsversicherung abschließe verschenke ich die Tickets lieber!

Was ist denn mit dem Extremsportler der sich ein Bein bricht? Könnte man doch genauso argumentieren dass er es jeden Tag drauf anlegt. Die Gauner drehen es immer genau so wie sie es brauchen, weiter nix.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Tja, in manchen Versicherungen sind Extermsportarten und Unfälle daraus deshalb auch ausgeschlossen oder kosten extra.

Im Grunde ist das alles auch fair; warum sollen alle statt 8,- EUR 30,- EUR bezahlen, nur weil ein Extremsportler ohne Fallschirm aus dem Flugzeug springt.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BraveHeard
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 30x hilfreich)

Liebe pummelfee !

quote :

--- Wenn die Versicherung im Recht ist würde das ja heißen, dass depressive Menschen gar keinen Versicherungsschutz erhalten können?! Darf man - gerade diese - urlaubsreifen Menschen derart benachteiligen?

----

So hart es klingt, aber so ist es.
Es betrifft alle chronisch Erkrankte, egal ob körperlich oder psychisch.


Bin selber seit 5 Jahren durch Krebs + Metastasen davon betroffen.
Einen Urlaub buchen ist nur extrem kurzfristig möglich. Und dies mache ich nur noch bei Privatferienwohnungen in Deutschland, manchmal ! ist es möglich, mit den Vermietern eine Ausnahmeregelung auszuhandeln.

Schau mal bei Holidaycheck Forum/ Rechtliches rein, da wird dieses Thema öfters thematisiert. Auch von Angehörigen, denen die Ärzte per Attest versicherten, das der erkrankte Verwandte stabil in den nächsten Wochen bleibt. Pustekuchen... : Schwerer Rückfall, Abbruch der Reise, zusätzliche Kosten von ca. 10.000 ? Euro. Versicherung weigert sich zu zahlen. Gang vors Gericht, Versicherung bekommt trotz vorhandener Atteste recht.

Die meisten Menschen sind sich dieser Sachlage nicht bewußt und es gibt im Schadensfall ein böses Erwachen.

Bitte steinigt mich nicht, es gibt seit kurzer Zeit von der Allianz.at eine All Risk Versicherung, die solche Erkrankungen abdeckt, auch für Deutsche. Natürlich kostet dies einiges... :augenroll:

http://www.allianz-assistance.at/content/56/de/reiseversicherung/service/all-risk

Liebe Grüße

Brave



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