Reiserücktrittsversicherung

30. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)
Reiserücktrittsversicherung

Hallo,

ich habe eine Pauschalreise für mich und meine Frau gebucht inkl. Reiserücktrittsversicherung. Meiner Frau war bei der Buchung arbeitslos gemeldet und hat jetzt eine Beschäftigung aufgenommen. Soweit alles klar.

Wir haben alles an die Reiserücktrittsversicherung geschickt. Jetzt möchte die vom Arbeitsamt eine Bestätigung haben, dass die Reise von denen genehmigt war. Das Problem ist, wird hatten Ende März für Juli die Reise gebucht, so dass wir es noch nicht mitgeteilt haben. Wie der Teufel es will hat meine Frau zum 01.05.2007 eine Beschäftigung angefangen.

In den AGBs der Versicherungsgesellschaft konnte ich keinen Passus darüber finden, dass man den Urlaub zuvor beim Arbeitsamt hätte genehmigen sollen. Kann einer mir Erklärung wieso die das dann wollen. Schaut mal bitte in die PDF auch, ob Ihr dort was diesbezüglich findet.

Vielen Dank.

http://www.alice-dsl.net/istanbul_2012/Ihr_Versicherungsschein.pdf

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.08.2009 15:38:37
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich meine, dass hier grundsätzliche gesetzliche Vorschriften zu beachten sind, die natürlich auch eine Versicherung überprüfen darf.

Das heißt, eine Versicherung muss nur dann zahlen, wenn der Versicherte auch alle Vorschriften eingehalten hat.

Will heißen: die Versicherung kann verlangen, dass das Arbeitsamt bestätigen muss, dass der Versicherte zum Zeitpunkt der Urlaubsbuchung arbeitslos war. Alleine diese Formulierung würde wiederum dem Arbeitsamt genügen, um beim Versicherten nachzufragen, ob er denn die Erlaubnis gehabt hätte.

Wie man es also dreht und wendet, man wird sich nicht herauswinden können

meint
Peter

-----------------
"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Das sehe ich nicht anders.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Hallo,

scheinbar liegt Ihr falsch. Wenn Ihr dieser Meinung seit, dann nennt mir bitte einen Grund, was die Versicherung darin hintert ausdrücklich in die AGB's reinzuschreiben, dass man sich den Urlaub beim Arbeitsamt hätte genehmigen lassen? Wahrscheinlich nichts.

Sachstand:

Habe heute früh mit einer Dame von der ERV telefoniert. Die behauptete, dass das in den AGBs nicht stehen muss. Ich selbst im kleinen juristischen Bereich tätig; ich dachte ich fall aus allen Himmeln . Ich habe ihr zu verstehen gegeben, dass AGBs, ein Regelwerk sind und die ERV nicht berechtigt ist, einseitig mündilich was einfach reinzuintrepretieren. Daraufhin schaute Sie in die AGBs nach und ließt mir den Passus vor, wo das schwarz auf weiß drinsteht. Ich schaute wiederum bei meinen AGBs nach, da stand nichts davon. Ich fragte welchen Stand Ihre AGBs haben. Sie sagte 2005. Ich sagte zu Ihr, dass meine von November 2006 sind und das dort nichts drinsteht. Daraufhin meinte Sie frecherweise, dass für mich die AGBs von 2005 gelten. Ich sagte Ihr, dass ich mit meiner Prämienrechnung die AGB von 2006 bekommen habe und nicht die von 2005, was ja auch richtig ist, da immer die AGB gelten, die bei der Buchung Gültigkeit haben. Danach meinte sie, sie wird es weitergeben und legte sehr schnell auf. Fast schon ins Gesicht.

Ich mein, ich mach auch Fehler, wir sind alle Menschen, aber selbst eine kleine Schuldigung wie "Sorry, da hat sich scheinbar die Kollegin getäuscht" währt immer noch am Längsten.

1 Stunde später rief ich erneut an. Diesmal hatte ich scheinbar einen Kompetenteren. Ich schilderte ihm den Sachverhalt. Er sah sofort ein, dass es ein Fehler ihrerseits war und vermerkt es. Ich weiß nicht ob dieser Mann, ein junger Chef oder so war, ich teilte ihm mit, dass einige in der Hotline sich überhaupt nicht kooperativ zeigten und mehr oder weniger schnell das Gespräch beendeten bzw. auflegten. Er wollte dann sofort den Namen der Personen haben. Ich sagte Ihm, dass ich es nicht verraten werde, da ich nicht möchte, dass die Ärger bekommen. Er hackte zwei dreimal nach um den Namen von mir zu bekommen. Alles vergebens, denn ich will nicht, dass jemand wegen mir in dieser wirtschaftlichen Lage seinen Job verliert. Ich blieb bei meiner Linie.

Ich kann die ganzen Firmen auch nicht verstehen. Um Personalkosten zu sparen, werden scheinbar derart inkompetente Leute eingestellt und die dazu auch fast garnicht geschult sind. Tollte Unternehmensphilosophien in deutschen Manageretagen.

Mal schaun, was rauskommt, wenn ich die Sachen einreiche.

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