Reiserücktritt wird nicht akzeptiert trotz ärztlichem Attest - Travelstart

28. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Loiro
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)
Reiserücktritt wird nicht akzeptiert trotz ärztlichem Attest - Travelstart

Hallo in die Runde.

Im Juli dieses Jahres habe ich eine Reise nach Teneriffa gebucht. Ich bin manisch-despressiv und habe daher als Schutz eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Gebucht wurden Flug, Mietwagen und Hotel. Flug über Momondo (Travelstart) und Auto über Check24 und Hotel über Booking. Auto und Hotel konnte ich kostenlos stornieren.

Da es mir im Moment psychisch sehr schlecht geht, habe ich den Arzt gefragt, ob er mir ein Attest ausstellt, dass ich den Flug stornieren kann. Er bestätigte mir, dass ich bereits zur Buchung eine manische Phase hatte und dass aus ärztlicher Sicht vor einem Reiseantritt abgeraten wird.

Travelstart verharrt auf der Forderung, dass wir den Flug bezahlen mit der Begründung, die Krankheit müsse akut sein und dürfe nicht bereits zum Buchungsdatum da gewesen sein.

Ich schreibe seit 2 Wochen mit Travelstart hin und her, aber es kommt zu keinem Ergebnis. Ich fordere die Reisekosten - 90€ Stornogebühr (warum auch immer) und die Travelstart bietet mir lediglich 100€ gesamt. Ich bin bereits in Widerspruch gegangen und habe jetzt gesagt, dass meinen Krankheit sich durch Phasen äußert, die mal kommen und mal gehen und dass ich gerade deshalb die Reiserücktrittsversicherung Solid abgeschlossen habe.

Ich bin gerade mit meinem Latein am Ende ujd stehe kurz davor mir einen Anwalt zu nehmen. Ich werde jetzt den Arzt kontaktieren und ihn bitten mir zu bescheinigen, dass meine Krankheit sich gerade in einem akuten Stadium befindet.

Was ratet ihr mir? Bin über jede Hilfe froh. Danke

Hier ein Auszug der FAQ:

"Mit dem Reiserücktrittsschutz erhalten Sie eine Kostenerstattung für Ihre Reise, wenn Sie die Reise nicht antreten können, da Sie selbst, Ihr Reisebegleiter oder ein enger Verwandter plötzlich erkranken, einen Unfall erleiden oder sterben. Die Buchung ist bei einem solchen Fall spätestens zwei Stunden vor Abflug zu stornieren. Mit engen Verwandten sind der Ehepartner, die Kinder, Eltern oder Geschwister gemeint. Mit einer plötzlichen Erkrankung ist eine Krankheit gemeint, von der man bei der Buchung noch nichts gewusst hatte. Der Reiserücktrittsschutz kommt nicht für die Kosten von Reisestornierungen bei Schwangerschaft oder damit zusammenhängenden gesundheitlichen Komplikationen auf. Die Erkrankung ist mit einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Der zurückzuzahlende Betrag ist der Preis der Reise (einschließlich der Steuern) abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 45 Euro pro Person. "

-- Editiert von Loiro am 28.12.2017 17:30

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ihre Chancen sind - milde gesagt - gering.
Krankheiten, die bei Buchung schon vorhanden waren, sind nicht mit versichert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

IN der Tat ist hier ein Anspruch aus der Versicherung nicht gegeben zum einen weil die Krankheit schon zum Buchungszeitpunkt bestand und zum anderen sind psychische Erkrankungen häufiger generell als Leistungsfall ausgeschlossen.

Daher wird es notwendig sein eine andere Lösung zu suchen:

Da ja offenbar nur noch Flugticket ein Problem darstellt, wäre zunächst sinnvoll zu erwähnen um welche Fluggesellschaft und Datum es sich handelt sowie der Preis der Tickets.

Grundsätzlich wäre eine Möglichkeit die Buchung gegenüber der Fluggesellschaft zu stornieren und die Erstattung der Steuern und Gebühren zu fordern. Auch gegebenenfalls ein Anspruch des Flugpreises selbst.

Alternativ kann auch noch abgewartet werden in der Hoffnung, dass die Flugzeiten noch geändert werden dann besteht die Möglichkeit der völlig kostenfreien Stornierung und vollständigen Erstattung des Ticketpreises gemäß der EU Fluggastrechteverordnung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

grundsaetzlich sind nur solche Krankheiten versichert die ploetzlich und unerwartet auftreten. Da Sie am Krankheitsbild bereits gelitten haben ist die Argumentation des Buchungsportals, dass Ihre Krankheit nicht versichert ist, korrekt, da der Umstand nicht ploetzlich und unerwartet eintrat.

Wenn Sie die Fluege stornieren hat die Fluggesellschaft Ihnen auf jeden Fall die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebuehren zu erstatten. Sollten die Fluege weiterverkauft werden hat man auch die restlichen Gebuehren, die berechnet wurden, zu erstatten. Sie allerdings muessen der Fluggesellschaft nachweisen, dass die Plaetze weiter verkauft werden konnten. Die blosse Behauptung, dass weiterverkauft wurde, duerfte nicht ausreichend sein.

Bei Aenderungen der Flugzeiten ist in der Tat ein kostenfreier Ruecktritt gegeben, Voraussetzung allerdings ist, dass man Ihnen Flugzeiten bereits als verbindlich genannt hat und diese nun geaendert werden.

Haetten Sie im stationaeren Reisebuero gebucht, haette man Sie von Anfang an aufgeklaert, dass Vorerkrankungen nicht in der RRV enthalten sind. Sie haetten sich also von Anfang an entsprechend einrichten und entscheiden koennen, ob Sie die Reise buchen oder besser nicht.


Viele Gruesse
bernardoselva


Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loiro
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für eure Beiträge. Die waren eine große Hilfe.
Travelstart hat mir mehrfach angeboten den Flug zu stornieren und mir 100€ zu erstatten. Ich habe immer abgelehnt. Doch plötzlich konnte ich auf meine Flugdaten nicht mehr zugreifen und ich bekam eine Umbuchungsbestätigung für November 2018. Ich bekomme auf meine Mails keine Antwort, daher habe ich denen gestern Mittag eine Frist von 24 Stunden gesetzt. Keinerlei Lebenszeichen der Travelstart.
Wie gesagt, mir wurde mehrfach angeboten den Flug zu oben genannten Konditionen zu stornieren und trotz dass ich jedes Mal deutlich wiedersprochen habe, ist der Flug jetzt anscheinend storniert worden.
Bis jetzt haben wir kein Geld erstattet bekommen. Eigentlich wollten wir den Flug jetzt nehmen, aber ich höre von Travelstart rein gar nichts mehr.

Was würdet ihr in dem Falle tun?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Man sollte die Forderung auch nochmals schriftlich per Fax/Post abfassen E-Mail ist ja unter Umständen unzuverlässig.

Was zeigt denn die Website der Fluggesellschaft an? dort sollte ja Login mit Buchungscode und Namen möglich sein.

Dann wäre einsehbar ob Änderung zum Flug vorgenommen wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

WANN soll der Flug denn überhaupt regulär stattfinden?

Zitat (von Loiro):
daher habe ich denen gestern Mittag eine Frist von 24 Stunden gesetzt.


Wenn der Flug jetzt nicht grade morgen Mittag geht, können Sie sich solche "Fristen" sparen, die ist viel zu kurz.
Die Regel ist 14 Tage + Postlaufzeit, wenn es kürzer sein soll, braucht es schon einen triftigen Grund, (ich will aber wissen, ist kein Grund!)

Zitat (von Loiro):
Was würdet ihr in dem Falle tun?


Eine ausreichend lange Frist setzen und auf Antwort warten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loiro
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

Der Flug findet am 20.01.18 statt. Der Hammer kommt jetzt. Auf die Mail wurde geantwortet, dass der Flug bereits (ohne mein Einverständnis) storniert wurde. Ich habe denen x-Male einen Widerspruch zugesendet und jetzt haben die einfach entschieden, den Flug zu stornieren.

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Wie passt

Zitat (von Loiro):
Der Flug findet am 20.01.18 statt.


und
Zitat (von Loiro):
ich bekam eine Umbuchungsbestätigung für November 2018.


zusammen.

Zitat (von Loiro):
Auf die Mail wurde geantwortet, dass der Flug bereits (ohne mein Einverständnis) storniert wurde. Ich habe denen x-Male einen Widerspruch zugesendet und jetzt haben die einfach entschieden, den Flug zu stornieren.

Auch das ist nicht verständlich, da Sie am Anfang den Eindruck erweckten, dass sie auch die Stornierung des Fluges beantragt haben und dazu sogar ein ärztliches Attest beilegten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loiro
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Stornierung wurde von mir zu den in den FAQ genannten Konditionen beauftragt. Als Gegenangebot kam 100€ anstatt 500€ zurück. Da bin ich in Widerspruch gegangen und dennoch wurde der Flug jetzt storniert und wir bekommen 100€ zurück.

Das Flugdatum auf November 2018 zu verlegen war, so Travelstart nötig um einen zeitlichen Spielraum bei der Stornierung zu haben.

Da ist was faul, ich denke, die bieten den Flug nochmals an und holen sich so doppeltes Geld.

Ich habe nie zugestimmt den Flug für 100€ Cashback zu stornieren. Und dennoch wurde es gemacht.

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