Reiserücktritt bei bestehender Erkrankung?

5. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
salando
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 26x hilfreich)
Reiserücktritt bei bestehender Erkrankung?

Hallo :-)

mein Mann ist bereits seit längerem arbeitsunfähig geschrieben.

Meine Frage:

Würden wir heute für Januar eine Reise buchen, wenn nach ärztlicher Sicht bis dahin zu erwarten ist, daß mein Mann wieder gesund ist und wir für uns (Frau mit 2 Kindern) eine Reiserücktrittversicherung abschliessen, mein Mann aber widererwartens bis dahin immer noch nicht gesund ist oder gar noch schwerer erkrankt, müssen wir dann die Reise antreten bzw. die Stornierungskosten selbst tragen?

Kurz: Hat eine RRV Sinn, wenn sich die Familie ohne den Erkrankten versichert?

Für mich wäre es ausgeschlossen, daß wir ohne meinen Mann verreisen, die Versicherung würde in dem Fall aber doch sowieso nicht leisten.

Klar, die Versicherung für uns hat Sinn, falls einer von uns ( ich oder die Kinder) erkranken.

Habe ich das so richtig verstanden?

Danke und lieben Gruß, sarina

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.09.2010 10:09:02
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich bin der Auffassung, dass aufgrund der AGB der RRVersicherungen keine Zahlung erfolgt, wenn Ihr Ehemann an der bestehenden Krankheit weiterhin erkrankt bleibt. Auch dann, wenn der Arzt bescheinigt, dass Besserung bis Januar eintritt.

Denn die AGB der Versicherungen sagen ganz klar aus, dass die Krankheit 'ploetzlich' und 'unerwartet' auftreten muss. Deshalb denke ich mir, dass sich alle Versicherungen quer stellen fuer den Fall der Faelle.

Wuerden Sie jedoch oder eines Ihrer Kinder bei einer bestehenden RRV ploetzlich und unerwartet krank werden, dann waere Ihr Ehemann mitversichert, da er ja den Versicherungsfall nicht ausloesen wuerde.

Ich wuensche gute Besserung.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salando
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 26x hilfreich)


Oh, da war wohl eine Antwort nicht ganz legal, wie mir scheint...

Hallo bernardoselva,

ganz lieben Dank, diese Logik hatte mir im Denken gefehlt. Vielen Dank dafür!

LG sarina

1x Hilfreiche Antwort

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