Reisebüro storniert eigenmächtig in meinem Namen Flugticket

29. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Touareg
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisebüro storniert eigenmächtig in meinem Namen Flugticket

Hi,

die zeitliche Abfolge in meinem Fall war so:

Montag, 10.7.
Flugtickets bei Travel2be gebucht. München-Tokio in Business, 20.7. hin, 23.7. zurück für 466,35€ Ticketpreis + 43,03€ Kreditkartengebühr (9,23%!) = 509,38€. E-Ticket kam nach wenigen Minuten per Mail.

Freitag, 14.7.
Mail von amadeus.com mit Unterschrift der Travelgenio.com (selber Chef und selbe spanische Steuernummer wie Travel2be) wegen Ticketänderung, Grund war Umbuchung auf Economy. Habe dann Travelgenio angerufen und erfahren dass Alitalia mich umgebucht hat und diese Mail automatisch gesendet wurde, Grund der Umbuchung war ein Systemfehler bei Alitalia wo Economy-Tarife in der Business Class buchbar waren. Somit hat Alitalia ja die Gültigkeit der Tickets nicht angefochten sondern nur korrigiert, was ja auch korrekt war.
Jetzt hatte ich die Wahl das zu akzeptieren oder kostenlos zu stornieren (kostenlos seitens Alitalia). Ich fragte die Dame ob ich Zeit hätte zum überlegen was von beidem ich mache und evtl. einen anderen Flug finde. Klar sagte sie, bis zum Abflug fügte sie lächelnd hinzu. Auch habe ich von ihr mündlich erfahren dass der Ticketpreis 416,xx€ beträgt und die Steuern und Gebühren etwa 80€ = 496,xx€ würde ich beim Storno erhalten, sagte sie.

Montag, 17.7.
Morgens Alitalia per Mail angefragt ob sie mich wieder in Business umbuchen können. Nachmittags die Antwort erhalten dass dies nur das Call Center durchführen kann. Dort gleich angerufen und erfahren dass ich ca. 2700€ nachzahlen müsste für Business, 160€ nachzahlen könnte um auf den beiden Langstrecken Rom-Tokio in Premium Economy zu sitzen, den Economy-Tarif akzeptiere oder die kostenlose Stornierung. Premium Economy für 160€ Aufpreis war meine Entscheidung. Die habe ich aber nicht dem Alitalia-Agenten gesagt da man dies über das Reisebüro regeln muss, wenn man nicht direkt bei der Airline bucht (bei Eurowings ist es zumindest so). Im Anschluss per Mail bei Travel2be nachgefragt wie viel Geld ich zurück erhalte wenn ich mich für das Storno entscheiden würde (Original in Englisch gefragt: In case that I will choose the refund, how much would I get back?). Gefragt hatte ich das um den Betrag von 496€ auch schriftlich zu haben.

Dienstag, 18.7.
Vormittags kam eine Mail von Travelgenio dass sie mich hiermit informieren meine Freigabe zur Stornierung erhalten zu haben und dass sie, meinem Wunsch entsprechend, auch die Buchung storniert haben! Sofort als ich diese Nachricht gelesen habe fragte ich am Nachmittag per Mail nach wo ich um eine Stornierung gebeten habe. Ich kopierte erneut meine Anfrage und unterstrich dass falls ich mich für die Storno entscheiden würde... und mich vorab informieren wollte um dann zu entscheiden wie ich nach Tokio komme (weiterhin mit Alitalia in Economy, Premium Economy oder einer anderen Airline). Der selbe Mitarbeiter antwortete dann: Wir informierten Sie am Telefon über die Situation (Ja, der Systemfehler) und erhielten Ihre Nachricht Tage später. Das ist der Grund warum wir storniert haben. Ihre Buchung ist storniert und die Rückbuchung wurde bei der Airline angefragt (voller Betrag des Ticket: 496,67€).

Mittwoch, 19.7.
Ich hatte erneut bei Alitalia angerufen um noch irgendwas retten zu können, vergebens.

Donnerstag, 20.7.
Per Mail von Travel2be informiert worden dass die Rückerstattung durchgeführt wurde.

Freitag, 21.7. oder erst am Montag, 24.7.
Gutschrift auf meiner Visa über 466,35€.

So, mir geht es in erster Linie um die Storno. Meinem Verständnis nach habe ich mit meiner Nachfrage wie viel ich im Falle einer Stornierung erstattet bekommen würde (passiv!) nicht storniert. Wie seht Ihr das?
Seine Begründung mit der "um Tage verspätete Rückmeldung" meinerseits ist ja ein schlechter Witz! Zuallererst resultiert ja daraus kein Stornowunsch von mir, hinzu kommt dass wir Freitagmittag telefoniert hatten und ich am Montagnachmittag, nachdem ich mit Alitalia telefoniert hatte und das Angebot mit den 160€ erhalten habe, mich gleich bei Travel2be gemeldet habe. Da lag also nur das Wochenende dazwischen, wo zumindest der deutsche Kundendienst eh nicht arbeitet und fun fact: In deren AGB's, unter den speziellen AGB's bei Flügen steht im Punkt "Änderung, Stornierung, Rückerstattung und Neuausstellung" folgendes: In jedem Fall ist der Benutzer dafür verantwortlich, innerhalb der Öffnungszeiten ein schriftliches Ansuchen an TRAVEL2BE zu stellen; er wird dann von TRAVEL2BE über die Möglichkeit einer Änderung, Stornierung, Rückerstattung oder Neuausstellung sowie über allfällige Gebühren bzw. Vorgehensweisen informiert.
Innerhalb der Öffnungszeiten also, sprich eine Nachricht am Wochenende von mir hätten sie eh nicht gelesen bzw. bearbeitet.

Nun haben sie in meinem Namen storniert ohne dass ich stornieren wollte. Was kann ich da im Nachhinein jetzt machen bzw. rausholen?
Da am 19.7. bereits storniert war konnte ich weder auf Premium upgraden noch auf Economy den Flug antreten. Mein Geld war ja so schnell auch nicht zurück gebucht, zudem ahnte ich schon dass es so kommt wie es gekommen ist und ich 43€ weniger erstattet bekomme, so habe ich auch kein neues Ticket gekauft und habe keine Reise nach Tokio angetreten.
Schadenersatz wird es ja nicht geben können, da kein Schaden aufgetreten ist, richtig?

Reise weg, Gebühren futsch? Sind die 9,23% Kreditkartengebühr nicht viel zu hoch?
Dazu sieht es für mich so aus als würden die mir ggü. den Ticketpreis runterdrücken (von tatsächlich 496,67€ auf 466,35€) um die Differenz von 30,32€ auf die Kreditkartengebühr aufzuschlagen damit diese, wie in diesem Fall, bei einem Storno "unter keinen Umständen rückerstattet werden kann" (deren AGB's). Oder woher haben beide Agents die 496,67€ her, wenn nicht aus deren System?

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18 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

das alles schaut nach einer klassischen Irrtumsanfechtung aus. Da Sie ueber ein in Spanien ansaessiges Vermittlungsbuero gebucht haben, das wohl mit der spanischen Niederlassung der Alitalia den Datenaustausch pflegt, duerfte spanisches Recht in Betracht kommen. Da duerfte im Wesentlichen zu suchen sein wie die Anfechtung zu formulieren ist.

Ob es auf europaeischer Ebene eine Verordnung existiert, welche Anfechtungen reguliert, ist mir nicht bekannt.

Auf jeden Fall bleibt festzustellen, dass der Ihnen abverlangte Flugpreis von ca. 500,-- Euro voellig illusorisch ist, das haette Ihnen von Anfang an auffallen muessen. Der Flugpreis von Muenchen nach Tokio in der C-Klasse kostet mindestens das Dreifache als Ihnen berechnet wurde, und da muss gerade ein Sonderangebot laufen. Ansonsten muessen Sie mit dem vier- bis fuenffachen als Flugpreis rechnen.

Wird angefochten, dann wird die Buchung so gestellt, als waere sie nie getaetigt worden. Da erkenne ich keinen Fehler, dass hier evtl. eine nicht berechtigte Stornierung vorliegen wuerde.

Nach deutschem Recht koennen Sie bei Anfechtungen Schadenersatzforderungen stellen, hier in D. kann man den Vertrauensschaden geltend machen. Ob das in Spanien auch so ist weiss ich nicht.

Alles in Allem koennen Sie davon ausgehen das Anfechtungsprozesse sehr kompliziert, zeitauswaendig und sehr teuer sind, verbunden mit einem hohen Risiko das die Sache verloren geht.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Touareg):
Was kann ich da im Nachhinein jetzt machen bzw. rausholen?


Wenig bis nichts, außer man klagt in Madrid.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die EU Fluggastverordnung gilt hier aber dennoch. Abflugort ist München, d.h. eine Gerichtsbarkeit wäre in München (bzw. einem deutschen Standort von Alitalia) gegeben gewesen. Ich sehe schon die Möglichkeit, dass Alitalia verpflichtet ist, den gesamten Preis zu erstatten. Es läuft ja letztendlich auf verweigerte Beförderung hinaus.

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#4
 Von 
Touareg
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bernardoselva,

aus welchem Grund sollte es noch eine Irrtumsanfechtung sein?
Alitalia hat den ursprünglichen Systemfehler (Irrtum) korrigiert, hat nach der Business-Buchung gültige und bestätigte Economy-Tickets ausgestellt. Der Irrtum war doch nicht mehr gegeben und nach der Korrektur ist kein neuer entstanden?
Dem Reisebüro teilte Alitalia mit dass ich kostenlos stornieren oder in Economy fliegen darf, ohne Nachzahlung zu dem gebuchten Preis. Was ich gebucht hatte war ja auch der Preis für Economy, nur ausgestellt in Business. Alitalia hat doch korrekt korrigiert, das will ich auch gar nicht anfechten.
Ist denn der ursprüngliche Irrtum abgehakt? Laut meinem Verständis Ja, da das Ticket für Business schon storniert war, es wurde von Alitalia ein neues Ticket in Economy ausgestellt. Travel2be hat auch nicht die Buchung in Business storniert, das konnten sie auch nicht mehr, sondern das Ticket in Economy, welches von Alitalia selbst erstellt und logischerweise akzeptiert wurde.

Das Problem ist dass Travel2be in meinem Namen storniert hat, wobei ich gar keine Storno wollte, ich habe sie nicht mal ausgesprochen. Der Agent behauptet da mir am Freitag der Systemfehler erklärt wurde und ich mich erst am darauffolgenden Montag wieder bei denen gemeldet habe hat das Reisebüro storniert (genau das was ich nicht wollte). Das kann man doch nicht als Stornowunsch von mir ansehen!? Dann hätte ich doch geschrieben und auch schreiben müssen: Bitte stornieren Sie meine Buchung.

Hallo vundaal76,

Alitalia hat auch einer vollständigen Rückerstattung ggü. dem Reisebüro zugestimmt. Laut mündlicher Aussage der ersten Travel2be-Agentin insgesamt 496€ Ticketpreis, das habe ich dann auch versucht schriftlich von denen zu bekommen und es auch geschafft, bloß haben sie in diesem Zuge, wohl weil ich mich gemeldet habe, daraus eine Storno gemacht und obendrein mir nur 466€ überwiesen. Das ist zwar der Betrag den ich als Ticketpreis bei der Buchung angezeigt bekommen habe, ich vermute da aber einen Beschiss um einen Teil des Ticketpreis als Kreditkartengebühr auszuweisen damit er nicht erstattet werden muss (laut deren AGB's).
Also die erhalten 496€ von Alitalia zurück, behalten 30€ als KK-Gebühr ein bzw. das wurde mir ggü. von Anfang an so dargestellt und letztendlich haben sie den kleinen Gewinn gemacht. Oder woher kommen diese 30€, wisst Ihr das? Die Provision wird es wohl nicht sein, die ist ja kein ausgewiesener Preisbestandteil des Flugticket? Die KK-Gebühr mit 9,23% ist doch viel zu hoch, oder?

-- Editiert von Touareg am 29.07.2017 13:08

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Touareg):
......Was ich gebucht hatte war ja auch der Preis für Economy, nur ausgestellt in Business......

Also musste lediglich ein neues Ticket ausgestellt werden.

Zitat (von Touareg):
......Travel2be hat auch nicht die Buchung in Business storniert, das konnten sie auch nicht mehr, sondern das Ticket in Economy, welches von Alitalia selbst erstellt und logischerweise akzeptiert wurde......

Sie haetten Alitalia auffordern muessen den Fehler des Online-Vermittlers zu bereinigen. Denn Alitalia ist/war Ihr Vertragspartner und nicht der Vermittler, der haftet nur fuer die korrekte Abwicklung Ihres Buchungsauftrages, und den scheint er ja zunaechst auch korrekt an die Fluggesellschaft gemeldet zu haben.

Zitat (von Touareg):
......Das Problem ist dass Travel2be in meinem Namen storniert hat, wobei ich gar keine Storno wollte, ich habe sie nicht mal ausgesprochen.....

Wie gesagt - Sie haetten sich mit Alitalia auseinandersetzen sollen. Die werden natuerlich versuchen sich daraus zu halten und abzuwimmeln, da sollten Sie hartnaeckig sein. Alitalia ist und bleibt Vertragspartner! Soll sich Alitalia mit dem Vermittler auseinandersetzen, das ist nicht Ihre Aufgabe. Sie haetten auf die Eco-Buchung und auf das Ausstellen des Tickets bestehen sollen, was Sie ja auch bezahlt haben.

Fuer meine Begriffe steht Ihnen gegen die Fluggesellschaft der Anspruch auf Zahlung der Ausgleichszahlung in Hoehe von 600,-- zu, da man Ihnen die Befoerderung verweigerte. Waren Sie denn zum Abflug rechtzeitig am Flughafen?

Ausserdem muss man Ihnen den vollständigen (!!) Ticketpreis erstatten, inkl. aller Gebuehren!

Die Ausgleichszahlung muessen Sie bei der Fluggesellschaft geltend machen, das koennen Sie bei der deutschen Niederlassung der Alitalia machen. Richten Sie sich auf eine langfristige Sache ein. Lehnt die Fluggesellschaft ab, davon gehe ich aus, melden Sie den kompletten Vorgang an soep-onlne.de, als Schlichter sind die sehr erfahren.

Viele Gruesse
bernardoselva

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#6
 Von 
Touareg
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Alitalia hatte schon von sich aus den Fehler des Vermittlers korrigiert, ich nehme an dass der genaue Zeitpunkt der 4. Tag nach meiner Buchung war, Freitag, der 14.7. als ich die Nachricht von amadeus.com erhielt mit der neuen Buchungsklasse Economy.

Zitat:
Wie gesagt - Sie haetten sich mit Alitalia auseinandersetzen sollen. Die werden natuerlich versuchen sich daraus zu halten und abzuwimmeln, da sollten Sie hartnaeckig sein. Alitalia ist und bleibt Vertragspartner!
Genau das habe ich gemacht bzw. wollte ich machen, bis ich innerhalb der ersten zwei Minuten am Mittwoch, 19.7. erkennen musste dass die Dame vom Alitalia Call-Center recht hat mit ihrer Aussage dass sie gar nichts machen kann weil die Buchung storniert ist. Wäre nur das Ticket weg hätte sie mir helfen können, dann hätte sie im Grunde das gleiche wie beim ersten Mal (am 14.7.) gemacht und einfach ein neues Ticket ausgestellt. Weil aber keine Buchung mehr bestand, mein Buchungscode war auch nicht mehr im Buchungssystem zu finden, gab es auch keine Möglichkeit was zu retten.
Auf die Buchung wollte und will ich immer noch bestehen, jetzt natürlich in einem anderen Zeitraum, an der ganzen Buchung war aber wie gesagt nichts mehr zu machen da sie nicht mehr existierte.

Zum Abflug war ich nicht am Flughafen, da ich ja wusste dass mein Buchungscode nicht mehr existiert. Weder am Check-In-Counter noch am -Automaten hätte ich eine Bordkarte erhalten, das wusste ich, dafür wollte ich mir 430km einfache Strecke mit dem Wohnmobil nicht antun.
Zielt Ihre Frage darauf ab dass ich mir am Flughafen hätte eine Bestätigung geben lassen dass mich Alitalia nicht befördert? Da habe ich ja die schriftliche Bestätigung desjenigen der fälschlicher Weise in meinem Namen meine Buchung storniert hat, daraus ergibt sich ja dass meine Buchung nicht mehr fortbestehen konnte.

Vielen Dank für die Info mit der Schlichtungsstelle, an die habe ich noch gar nicht gedacht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Touareg):
Die habe ich aber nicht dem Alitalia-Agenten gesagt da man dies über das Reisebüro regeln muss, wenn man nicht direkt bei der Airline bucht (bei Eurowings ist es zumindest so).

Es ist vollkommen irrelevant was "zumindest bei Eurowings so ist" wenn man gar nicht bei Eurowings bucht.



Zitat (von bernardoselva):
Nach deutschem Recht koennen Sie bei Anfechtungen Schadenersatzforderungen stellen,

Ja, aber hier hat man das Problem, das der Preisirrtum einoffensichtlicher, für jeden erkennbaren Fehler handeln musste. Da sieht es eher mau aus Schadenersatzforderungen erfolgreich durchzusetzen.



Zitat (von Touareg):
Im Anschluss per Mail bei Travel2be nachgefragt wie viel Geld ich zurück erhalte wenn ich mich für das Storno entscheiden würde

Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Touareg
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

bis auf die Grußzeile lautete meine Anfrage wie folgt

Zitat:
Hi,

booking ref is XXXXX.

Alitalia had an error in their system so my business class ticket got changed to an economy ticket.
Now they provide to accept this or to do a full refund.

In case that I will choose the refund, how much would I get back?

Nochmal klarstellen muss ich dass ich keine Forderungen für das Business Class-Ticket stelle. Dass es ein Systemfehler gewesen ist akzeptiere ich, auch dass Alitalia richtiger Weise auf Economy umgebucht hat da es auch ein Economy-Tarif war.
Was ich tun wollte war auf Premium Economy auf der Langstrecke upzugraden nachdem ich von dieser Möglichkeit und vor allem dem Aufpreis von Alitalia erfahren habe. Daraufhin die Mail aus dem Zitat oben verfasst und das Reisebüro hat storniert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Fuer meine Begriffe steht Ihnen gegen die Fluggesellschaft der Anspruch auf Zahlung der Ausgleichszahlung in Hoehe von 600,-- zu, da man Ihnen die Befoerderung verweigerte.

Sehe ich nicht so.
Es wurde storniert, damit gab es keinen Beförderungsanspruch mehr und die Verweigerung wäre zu recht erfolgt.



Zitat (von Touareg):
bis auf die Grußzeile lautete meine Anfrage wie folgt

Dann scheint der Mitarbeiter des Vermittlers verbesserungsbedürftige Englischkenntnise zu haben.
Haften müsste hier wohl der Vermittler.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Touareg
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum hätte Alitalia zu recht die Beförderung verweigern dürfen, Harry van Sell?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Weil der Beförderungsvertrag storniert wurde. Ohne Vertrag kein Anspruch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
......Weil der Beförderungsvertrag storniert wurde......

Der Reisende hat aber nicht storniert sondern der Vermittler. Und der Vermittler ist Erfuellungsgehilfe fuer den Dienstherren, also haftet Alitalia fuer den Bockmist den der Vermittler anstellte.

Ich wuerde das an die Schlichtungsstelle geben und abwarten wie man von dort die Angelegenheit einschaetzt.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#13
 Von 
Touareg
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

Zitat (von bernardoselva):
Die Ausgleichszahlung muessen Sie bei der Fluggesellschaft geltend machen, das koennen Sie bei der deutschen Niederlassung der Alitalia machen. Richten Sie sich auf eine langfristige Sache ein. Lehnt die Fluggesellschaft ab, davon gehe ich aus, melden Sie den kompletten Vorgang an soep-onlne.de, als Schlichter sind die sehr erfahren.

Aufgrund der wirtschaftlichen Lage sehe ich keine Chance mehr bei der Alitalia noch was holen zu können. Vor Antragstellung müsste ich mich bei Alitalia beschweren, hierzu haben laut söp Luftfahrtunternehmen zwei Monate Zeit zu antworten. Danach kann das Schlichtungsverfahren bis zu drei Monate andauern. Die werden sicherlich verkauft und der neue Besitzer wird ja kaum die Altschulden begleichen.
Beim Schlichtungsantrag der söp wird nachgefragt welche Airline mein Fall betrifft, mit dem Hinweis dass ein Verfahren nur möglich sei wenn die Airline Mitglied der söp sei, was Alitalia nicht zu sein scheint.
Eine alternative Schlichtungsstelle bzw. eine einem Reisebüro betreffend habe ich schon gefunden, reiseschiedsstelle.de, nur baut sich da kein Inhalt auf der Seite auf.

Den Fehler hat in meinen Augen auch das Reisebüro gemacht, Alitalia hätte mir nur helfen können wenn die Buchung noch im Bestand gewesen wäre. Ich beobachte mal diese Seite ob sich in den nächsten Tagen noch was tut, andernfalls werde ich wohl einen Anwalt fragen müssen. Könnt Ihr denn absehen ob das ein nationales oder internationales Verfahren werden würde? Travelgenio hat wohl kein Büro in Deutschland.

-- Editiert von Touareg am 02.08.2017 00:29

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#14
 Von 
Travelgenio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo natürlich können wir Ihnen bei Ihrer Buchung behilflich sein. Bitte senden Sie uns eine E-Mail an customer.service@travelgenio.com mit allen Ihren Fragen und wir setzten uns mit Ihnen umgehend in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Hallo,

das alles schaut nach einer klassischen Irrtumsanfechtung aus. Da Sie ueber ein in Spanien ansaessiges Vermittlungsbuero gebucht haben, das wohl mit der spanischen Niederlassung der Alitalia den Datenaustausch pflegt, duerfte spanisches Recht in Betracht kommen. Da duerfte im Wesentlichen zu suchen sein wie die Anfechtung zu formulieren ist.

Ob es auf europaeischer Ebene eine Verordnung existiert, welche Anfechtungen reguliert, ist mir nicht bekannt.

Auf jeden Fall bleibt festzustellen, dass der Ihnen abverlangte Flugpreis von ca. 500,-- Euro voellig illusorisch ist, das haette Ihnen von Anfang an auffallen muessen. Der Flugpreis von Muenchen nach Tokio in der C-Klasse kostet mindestens das Dreifache als Ihnen berechnet wurde, und da muss gerade ein Sonderangebot laufen. Ansonsten muessen Sie mit dem vier- bis fuenffachen als Flugpreis rechnen.

Wird angefochten, dann wird die Buchung so gestellt, als waere sie nie getaetigt worden. Da erkenne ich keinen Fehler, dass hier evtl. eine nicht berechtigte Stornierung vorliegen wuerde.

Nach deutschem Recht koennen Sie bei Anfechtungen Schadenersatzforderungen stellen, hier in D. kann man den Vertrauensschaden geltend machen. Ob das in Spanien auch so ist weiss ich nicht.

Alles in Allem koennen Sie davon ausgehen das Anfechtungsprozesse sehr kompliziert, zeitauswaendig und sehr teuer sind, verbunden mit einem hohen Risiko das die Sache verloren geht.


Viele Gruesse
bernardoselva


Sehe ich anders. Wenn das Angebot direkt für deutsche Kunden angelegt ist (was gemäß der Homepage auch zu erkennen ist wegen der deutschen Sprache), dann gilt deutsches Recht.

Außerdem: wieso sollte jemand den falschen Preis erkennen? Es hätte ein Angebot sein können etc. Den Kunden ständig als Geier zu sehen ist falsch - genauso Unternehmer die angeblich raffgierig sind. Es ist meist die Mitte von beiden Seiten...

LG

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Touareg
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Travelgenio):
Hallo natürlich können wir Ihnen bei Ihrer Buchung behilflich sein. Bitte senden Sie uns eine E-Mail an customer.service@travelgenio.com mit allen Ihren Fragen und wir setzten uns mit Ihnen umgehend in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen
Oh, damit habe ich gar nicht gerechnet dass Ihr euch hier meldet. Ich habe zwar schon Mail-Kontakt mit euch gehabt, dass ich damit nicht weiter gekommen bin kann man hier lesen, von mir aus starte ich aber noch einen Versuch.
Wie es ausgeht werde ich dann hier posten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Touareg):
Wie es ausgeht werde ich dann hier posten.

Ich wage mal die Vorhersage, das es nicht sonderlich negativ ausgehen wird ...



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
......Wenn das Angebot direkt für deutsche Kunden angelegt ist (was gemäß der Homepage auch zu erkennen ist wegen der deutschen Sprache), dann gilt deutsches Recht.......

Die Seite kann man in mehr als 10 Sprachen aufrufen. Das ist heute bei der vorhandenen Technik wohl das geringste Problem. Fuer mich bleibt nach wie vor ausschlaggebend wo der Website-Betreiber seinen Sitz hat. Und das ist hier nun einmal in Spanien, also gilt fuer Alles, was im Zusammenhang mit der Vermittlung steht, spanisches Recht. Der TE hat von Anfang an gewusst das der Vermittler seinen Sitz in Madrid hat.

Zitat (von asd1971):
......Außerdem: wieso sollte jemand den falschen Preis erkennen? Es hätte ein Angebot sein können etc.....

Beantwortung siehe unter #1.

Zitat (von Harry van Sell):
......Weil der Beförderungsvertrag storniert wurde. Ohne Vertrag kein Anspruch......
und
Zitat (von Touareg):
......Alitalia hätte mir nur helfen können wenn die Buchung noch im Bestand gewesen wäre......

Warum vernachlaessigen Sie das HGB? Ohne Frage haftet der Handelsherr, also Alitalia, fuer Fehler, die durch den Vermittler verursacht werden! Da sollten Sie sich einmal mit dem HGB-Recht auseinandersetzen! Ich sehe nicht, dass die Fluege vom TE storniert wurden!!!

Der Reisende hat also offensichtlich nicht storniert, so entnehme ich das seinen Zeilen. Fuer mein Dafuerhalten hat er nach wie vor ein gueltiges Ecoticket mit Anspruch auf Befoerderung. Wie das der Handelsherr mit seinem Vermittler im Innenverhaeltnis klaert ist nicht das Problem des Reisenden.

Er muss sich nicht auf die nun erfolgten Hilfebekundungen einlassen, zur Zeit jedenfalls nicht. Alitalia kann allerdings den Vermittler mit der Regulierung des Problems beauftragen. Das laesst das HGB-Recht ausdruecklich zu. Dann sind aber alle Aussagen, die der Vermittler als Erfuellungsgehilfe taetigt rechtlich so zu bewerten, als waeren sie von Alitalia getaetigt worden.

Zitat (von Touareg):
........Aufgrund der wirtschaftlichen Lage sehe ich keine Chance mehr bei der Alitalia noch was holen zu können.......

Hat man einen vollstreckbaren Titel dann kann man, Wirtschaftslage her oder hin, einen Gerichtsvollzieher beauftragen eine Maschine, die zum Abflug vorgesehen ist, am Flughafen an die Kette zu legen. Das ist Alles schon vorgekommen. Ploetzlich wird der Schuldner ganz gefuegig - wetten.

Zitat (von Touareg):
......Könnt Ihr denn absehen ob das ein nationales oder internationales Verfahren werden würde?......

Wenn Sie den Vermittler verklagen wollen werden Sie das in Madrid durchziehen muessen.

Es gibt zwar die Moeglichkeit, innerhalb der EU, den Gerichtsstand auf den Wohnsitz des Verbrauchers zu verlagern, mir stallt sich aber dann die Frage, was macht der deutsche Richter, wenn ich die Gegenseite auf spanisches Recht beruft. Urteilt er nach deutschem Recht oder erklaert er sich fuer nicht zustaendig, da er im spanischen Recht unerfahren ist?


Viele Gruesse
bernardoselva

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