Reisebüro Betrug

4. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
urlaubssim
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Reisebüro Betrug

Hallo liebe Leute.
Im Sept 2011 hat meine Mutter eine Pauschalreisen mit meiner Schwester in einem Reisebüro gebucht und bar bezahlt.
Die Reise fand statt, jedoch kam ca 1Jahr später ein Brief vom Veranstalter (GTI) mit der Bitte, die Reise zu bezahlen.
Wir sind wieder zum Reisebüro gegangen, jedoch gab es das nicht mehr. Daraufhin hat meine Mutter Anzeige bei der Polizei erstattet und es hat sich herausgestellt, dass die Person im Reisebüro die Gelder zweckentfremdet hat. Da die Reise schon fast 1Jahr her war, hatte meine Mutter auch nicht mehr die Quittung für die Reise, nur noch einen Kontoauszug, auf dem der Betrag abgehoben wurde. Meine Schwester war bei der Bezahlung in bar dabei. Könnte das also bezeugen. Nun Schrieb meine Mutter einen Widerspruch an GTI und verwies an die Polizei. Dann war wieder Ruhe und jetzt wo GTI Pleite ist, kommt das nächste Schreiben. Es ist wieder eine Zahlungsaufforderung. Diesmal kommt die Aufforderung von einem Insolvenzverwalter, der eine Inkasso Firma beauftragt hat, die Gelder einzufordern.

Was ist nun zu tun? Meiner Mutter kostet der ganze Spaß Nerven ohne Ende. Hat jemand Ahnung, wie man rechtlich da rauskommt?
Würde mich freuen, wenn ihr schreibt.
Viele Grüße
Simon

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

grundsaetzlich ist es so, dass Ihre Mutter eine Bringschuld hat. Sie muss also nachweisen, dass das Geld beim Reiseveranstalter angekommen ist. Kann sie das nicht, muss sie wohl oder uebel nochmals bezahlen.

Wichtig ist auch was in den AGB des Reiseveranstalters gestanden hat. War dort vermerkt, dass Gelder grundsaetzlich an den Reiseveranstalter zu leisten sind, haette Ihre Mutter ueberhaupt nicht im Reisebuero zahlen duerfen.

War das Reisebuero allerdings berechtigt, dass Inkasso durchzufuehren, dann gilt, dass das Geld durch die Zahlung im Reisebuero beim RV angekommen ist. Es muesste dann nur belegt werden, dass eine Zahlung erfolgte.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 04.07.2013 11:03

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#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
jedoch kam ca 1Jahr später ein Brief vom Veranstalter (GTI)


quote:
Mutter auch nicht mehr die Quittung für die Reise, nur noch einen Kontoauszug, auf dem der Betrag abgehoben wurde. Meine Schwester war bei der Bezahlung in bar dabei.


Vor Gericht ist man auf Hoher See.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Richter bei dieser Sachlage gegen den Reisenden entscheiden würde.
Natürlich nur, wenn das Reisebüro inkassobevollmächtigt war.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
urlaubssim
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ist denn jetzt zu tun? WIDERSPRUCH einlegen? Noch was?
Das das eine kurzfristige Reisebuchung war, hat die Reisebüroperson meiner Mutter gesagt, dass sie in bar bezahlen soll, damit alles schneller geht. Hat ja auch alles geklappt. Die Reiseunterlagen konnte sich dann meine Mutter im Reisebüro abholen. Dann kam nach einem Jahr die erschreckende Zahlungsaufforderung GTI. Das ist doch Betrug von der Reisebüroperson.

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#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Wenn das Reisebüro nicht zum Inkasso berechtigt war, kann man eine Betrug sehen, sonst wäre es eine Unterschlagung. Beides ist bei der Polizei anzuzeigen.
Die Forderung des Reiseunternehmens ist dadurch natürlich nicht vom Tisch. Hier ist es schon extrem ungünstig, dass die Quittung für die Zahlung an das Reiebüro nicht mehr vorhanden ist!
Habt ihr denn noch irgend welche Unterlagen von der Reise bzw. dem Reisebüro? Vertragsunterlagen, AGB, die Reisebetätigung?

Im Übrigen ist es schon sehr sehr seltsam, dass die Unterlagen übergeben werden, die Reiseleistung erbracht wird und dann erst nach mehr als einem Jahr aufkommen soll, dass die Reise nicht bezahlt wurde.

Ich würde davon aus gehen, dass die Buchhaltung des inzwischen auch insolventen Reiseveranstalters nicht korrekt verbucht hat. Der Insolvenzverwalter dröselt das nun auf und versucht Geld zu bekommen wo er nur eine Chance sieht.

Ich könnt IMO jetzt nur knapp aber bestimmt mitteilen, dass die Forderung unbegründet ist und jegliches Zahlungsbegehren vollumfänglich zurück gewiesen wird, da die Reise bei Übergabe der Unterlagen an das Reisebüro bezahlt wurde.
Formulierungsvorschläge gibt es im Inkasso-Forum. Je weniger und bestimmter der Text ist, um so besser. Erwähnt die fehlende Quittung nicht!




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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

-- Editiert Roland-S am 04.07.2013 12:51

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Das ist doch Betrug von der Reisebüroperson.....

Wahrscheinlich wird es so sein wie Sie das argumentieren. Entgegen der AGB im Reisebuero wegen der schnelleren Abwicklung zu zahlen, das sind oft Sprueche, auf die dann die Kunden hereinfallen. Wahrscheinlich wurde das noch damit getoppt "Wenn Sie bei mir bar einzahlen, erhalten Sie zusaetzlich noch einen Rabatt." Und schon wird der gierige Urlauber gefuegig und haelt sich nicht mehr an die AGB, nur an den RV zu zahlen.

Oft geht das gut, manchmal halt auch schief, dann ist das Geschreie gross.

Wie ich schon erwaehnte, Ihre Mutter ist in der Bringschuld und muss eine Zahlung (korrekte!!) nachweisen. Kann Sie das nicht, wird sie wohl oder uebel nochmals zahlen muessen. Der Insolvenzverwalter wird auf keinen Cent verzichten, darf er auch nicht (Insolvenz-Recht)!


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Im Übrigen ist es schon sehr sehr seltsam, dass die Unterlagen übergeben werden, die Reiseleistung erbracht wird und dann erst nach mehr als einem Jahr aufkommen soll, dass die Reise nicht bezahlt wurde......

Kein Wunder, dass der Laden in Konkurs ging, wenn ein derartiges Forderungsmanagement dort gang und gaebe war.

Hilft aber der Mutter des TE ueberhaupt nicht, denn die Forderung ist nicht verjaehrt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Es ist aber schon seltsam, dass der Reisepreis vom Reiseveranstalter Jahr nach der Reise gefordert wird. Das entspricht nicht den normalen Gepflogenheiten im Reiserecht. Hier müsste der Kläger (Insolvenzverwalter) substantiiert darlegen, wie es zu so einer Situation kommen konnte.

Wurde denn bei der Buchung ein Reisepreissicherungsschein ausgehändigt? Auch das spricht für eine Zahlung.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119405 Beiträge, 39719x hilfreich)

quote:
Was ist denn jetzt zu tun?

Lesen? Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen ...



Je nachdem was das Ergebnis ist, den entsprechenden Widerspruch formulieren





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Das entspricht nicht den normalen Gepflogenheiten im Reiserecht.....

Wo steht denn im Gesetz, dass man sich an bestimmte Zahlungsweisen zu halten hat. Hier steht nur, dass der Reisepreis vor Reiseantritt nur dann zu leisten ist, wenn ein Reisepreissicherungsschein im Gegenzug uebergeben wird.
In der Rechtsprechung hat sich zwischenzeitlich ergeben, dass bestimmte Summen als Anzahlung verlangt und der Restbetrag bis 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten ist. Das ist aber hier in diesem Fall ueberhaupt nicht strittig.

quote:
.....Hier müsste der Kläger (Insolvenzverwalter) substantiiert darlegen, wie es zu so einer Situation kommen konnte.....

Na, da nennen Sie doch einmal die Rechtsgrundlage dazu. Ich seh das so, dass der Insoverwalter bezweifelt, dass Zahlung durch den Kunden geleistet wurde, also hat dieser eine ordnungsgemaesse Zahlung nachzuweisen. Da muss der Insoverwalter ueberhaupt nicht ins Naehkaestchen greifen, sondern hier wird ganz einfach nachgefragt 'Lieber Kunde, weise bitte Deine Zahlung nach'.

quote:
.....Wurde denn bei der Buchung ein Reisepreissicherungsschein ausgehändigt? Auch das spricht für eine Zahlung.....

Aber nur dann, wenn das Reisebuero inkassoberechtigt ist. Selbst dann hat der Kunde eine Zahlung nachzuweisen, wenn er seitens des RV, oder hier durch den Insoverwalter, dazu aufgefordert wird.


Viele Gruesse
bernardoselva

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-- Editiert bernardoselva am 08.07.2013 12:52

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