Reise storniert, trotzdem zahlen?

3. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Airkan55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)
Reise storniert, trotzdem zahlen?

Hallo alle miteinander,

habe ein kleines Problem und hatte diesbezüglich bereits einmal etwas gepostet...

Mir wurde empfohlen das eventuell auch hier einmal zu versuchen! Ich hoffe ihr könnt mir paar Tipps geben.

Ich möchte es kuz fassen, ich hatte am 29.09.10 ein Flugreise gebucht, welche ich noch am selben Tag, 2-3 Stunden später wieder stornierte.

Grund, meine Frau kam mit einem Ticket in der Hand (es handelte sich um die Flitterwochen), egal. Aufjedenfall bekam ich eine E-Mail worin stand, dass eine stornierung nicht möglich sei! Daraufhin rief ich an und mir wurde gesagt, dass es Ok ist und es storniert wird.

Ich flog in die Flitterwochen, kam zurück und sah das ich ne Mahnung bekommen habe. Ich schrieb zurück, dass ich storniert hatte und am Telefon dies auch bestätigt wurde und ich daher nicht zahlen werde.

ca. 16 Monate hörte ich nichts mehr von denen, bis ich nun vor 2 Tagen ein schreiben von einem Inkassobüro bekam worin stand das ich 1100€ zahlen muss. Über 300€ sind Gebühren etc. für das Inkassobüro.

Ich trat die Reise bei denen NIE an, hatte auch zudem storniert. Laut deren AGB´s hätte ich wohl innerhalb 6 Tagen stornieren müssen, ansonsten muss ich Stornogebühren zahlen. Nur habe ich doch 3 Tage vor Reiseantritt gebucht und storniert. Wie soll ich denn 6 Tage vorher stornieren, wenn ich doch nur noch 3 Tage habe!?

Ist das so einfach? Hat man dann sogesehen die A.karte? Ich bin am verzweifeln, dass kann doch nicht sein. Bekam weder eine Antwort, noch sonst etwas und jetzt sowas...

Wie kann ich vorgehen? Der Anbieter war fefa Reisen, haben auch eine eigene Seite. Das Inkassobüro heißt KLI. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen bzw. etwas positives mitteilen :/ die haben mir gleich mit Anwalt und Gerichtskosten etc. gedroht!? naja...

Lieben dank schon mal...

ps. Hier hatte ich es bereits einmal gepostet:

http://www.123recht.net/Inkasso-Schreiben-von-KLI-__f354924.html

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Zu guterletzt, was mich auch noch interessieren würde, ich lese hier bei anderen Threads, dass eine Buchung nicht gleich verbindlich ist... also können die es ja so drehen, wie es denen passt? Ob so oder so, ich bin als Kunde gebunden, die hingegen können sich das aber aussuchen???

-- Editiert Airkan55 am 03.03.2012 01:58

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

1. Buchungen kann man immer stornieren, teils bekommt man eben nur keinen Anteil vom Flug- oder Reisepreis, sondern nur die Steuern und Gebühren erstattet.

2. Eine Stornierung die nur mündlich von einem vielleicht auch noch unbekannten Mitarbeiter "bestätigt" wurde, zweifle ich stark an.

3. Sofern in diesem Fall keine "Verjährung" eingesetzt hat, sehe ich keinen Anlass den Vetrag nicht einzuhalten und nicht zu den verursachten Kosten zu stehen und diese zu begleichen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

EUR 300 Gebühren vom Inkassobüro sind noch nicht mal ansatzweise gerichtlich durchsetzbar.

quote:
Aufjedenfall bekam ich eine E-Mail worin stand, dass eine stornierung nicht möglich sei!


Diese E-Mail liegt noch vor?
Jedenfalls beweist das den Zugang der Stornierungsanfrage beim Anbieter.

quote:
Laut deren AGB´s hätte ich wohl innerhalb 6 Tagen stornieren müssen, ansonsten muss ich Stornogebühren zahlen.

Zitieren Sie bitte die genauen AGBs.
Sollte eine kostenfreie Stornierung innerhalb von 6 Tagen möglich gewesen sein, dann ist die Forderung des Inkassobüro wohl gänzlich nicht wirksam.
Nur um das zu beurteilen, benötigen wir den genauen Wortlaut der AGBs.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Airkan55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo und vielen dank für die schnellen Antworten,

möchte mich erst einmal auch entschuldigen, glaube mit 300€ lag ich etwas falsch... Hier einmal die Genauen Rechnungen:

Hauptforderung von 874,95€
Zinsen 64,97€
Spesen und Auslagen des Gläubigers 22,50€
Auskunftskosten 20€
Inkassokosten 97,50€
Auslagenpauschale 19,50€ und
bisherige Kontoführungsgebühren 4€

Zu den AGB´s:

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück treten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reisebuchungsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen, empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Fefa Reisen.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den folgenden Stornoregelungen( unter Ziffer 5.3 )aufgeführt.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:
5.3.1. bei Flugreisen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter Pauschalreise-Angebote nach dem Prinzip des "Dynamic Packaging" zusammen stellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Hierbei werden im Regelfall Sondertarife der Fluggesellschaften verwendet, welche oft nicht umbuchbar oder erstattbar sind. Aufgrund der Besonderheiten der gebuchten "Dynamic Packaging"-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen für Flugpauschalreisen:
- vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn: 70%
- bis 7 Tage vor Reisebeginn: 85%
- ab 6 Tage vor Reisebeginn: 95%
des Reisepreises.

Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter ist berechtigt im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.

So wie ich das verstehe, habe ich so oder so die A.karte! Das ist doch eine verarsche! Habe ja nicht bewusst Tagelang gewartet, sondern sofort storniert. Ob ich die Mail noch habe? Ich glaube nicht, eventuell auf der Mail von meiner Frau, aber wie gesagt, denke nicht. Ich hab auch nicht mehr mit etwas gerechnet, sind schliesslich 16 Monate vergangen :/

Habe auch nur ein Schreiben mit einer Drohung, wenn ich nicht zahle, wird das an ein Anwalt weitergeleitet und werde dann wesentlich mehr zahlen müssen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

aus den Veranstalter-AGB geht ganz klar hervor, dass Sie die Reise schriftlich zu stornieren haben, schon des Nachweises wegen. Eine solche Stornierung koennen Sie nicht nachweisen.

Wenn zwischen der Reiseanmeldung und dem Reiseantritt weniger als 6 Tage lagen, so entnehm ich das Ihren Ausfuehrungen, werden 95% Stornierungsgebuehren faellig.

Sicherlich koennen Sie gegen die direkten Inkassogebuehren vorgehen, da dem Veranstalter wahrscheinlich zuzumuten ist, dass er das Mahnverfahren bis zum Mahnbescheid selbst erledigen kann, gegen die anderen Kosten werden Sie aber kaum einen Einwand finden.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Airkan55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo bernadoselva,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich buchte das Ticket 3 Tage vor Reiseantritt, hätte ich das schriftlich getan, wäre es zum Reiseantritt erst angekommen.

Ich schrieb eine E-Mail, rief aber auch an. Auf die Mail wurde auch sofort geschrieben, dort wurde aber auch nicht darauf hingewiesen, dass ich es schriftlich machen soll, sondern lediglich, dass eine Stornierung nicht möglich sei.

Mal angenommen ich bin zu 100% schuldig. Was gibt es für möglichkeiten? Ich habe Miete zu zahlen, einen Kredit und zudem nur einen Zeitvertrag. Ich meine die Reise habe ich nie angetreten und einen Hotel aufenthalt hatte ich auch nicht. Kann ich dann nicht anbieten, dass ich bereit bin, die Flugkosten zu zahlen aber Hotel nicht, würde das etwas bringen?

Schliesslich ist es doch besser für den Verantstalter, wenn er überhaupt etwas bekommt, als garnichts oder sicher auch besser als wenn ich eine Ratenzahlung von 10-20€ im Monat mache!?

Das ist mir alles sehr unangenehm hier so, nur ist 1100€ wirklich viel Geld für mich. Das man zudem 16 Monate warten muss, ohne mir überhaupt einmal zu schreiben, finde ich wirklich sch....

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Hauptforderung von 874,95€

ggf. würde ich mit der Frau sprechen, wieso Diese einfach so eine andere Flitterwochenreise gebucht hat. Es wäre ratsam, dass die Frau diese Kosten übernimmt.

quote:
Zinsen 64,97€

Gab es schon eine Mahnung? Wann war die Zahlfrist? Die Zinsen müssen nicht zwingend wirksam sein.

quote:

Spesen und Auslagen des Gläubigers 22,50€

Diese Auslagen muss der Gläubiger aber belegen, insb. können Kosten des alltäglichen Geschäftsbetriebs nicht auf den Schuldner umgelegt werden.

quote:
Auskunftskosten 20€

Sind sie umgezogen? Falls nein, dann sind diese Kosten nicht durchsetzbar.

quote:
Inkassokosten 97,50€

Für ein einfaches automatisiertes Inkassomahnschreiben sind fast EUR 100 zu viel. EUR 5 wäre eher angemessen.
Sobald ein Anwalt eingeschaltet wird, sind die Inkassokosten eh nicht mehr durchsetzbar, da der Gläubiger hier gegen die Schadensminderungspflicht verstösst.

quote:
bisherige Kontoführungsgebühren 4€

zu 99% nicht durchsetzbar

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Schliesslich ist es doch besser für den Verantstalter, wenn er überhaupt etwas bekommt, als garnichts oder sicher auch besser als wenn ich eine Ratenzahlung von 10-20€ im Monat mache!?


Sie sollten mit dem Inkassounternehmen keine Ratenzahlungsvereinbarung machen, da dafür das Inkassogebühren noch mal üppige Vereinbarungsgebühren kassiert und die ersten Raten zur Begleichung der ansonsten gerichtlich nicht durchsetzbaren Inkassogebühren angerechnet werden.
Mit EUR 10-20 kommen Sie hier nicht weit.
KEINE UNNÖTIGE KOMMUNIKATION MIT DEM INKASSOUNTERNEHMEN!

Insoweit wäre wohl die eine Alternative, die EUR 874,95 an das Konto des Reiseveranstalters zu überweisen (im Überweisungstext unbedingt: NUR HAUPTFORDERUNG schreiben).
Oder man geht den Weg, die Mahnungen zu ignorieren, einen Mahnbescheid zu widersprechen und zu hoffen, dass die Gegenseite nicht klagt. Die Chance ist nich hoch, aber trotzdem da.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Zitat: "Kann ich dann nicht anbieten, dass ich bereit bin, die Flugkosten zu zahlen aber Hotel nicht, würde das etwas bringen?"

:-) Die Fluggesellschaft soll bezahlt werden, das Hotel aber nicht? Mit welcher Begründung?


Zitat: "Aufgrund der Besonderheiten der gebuchten "Dynamic Packaging"-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen für Flugpauschalreisen (...)ab 6 Tage vor Reisebeginn: 95%
des Reisepreises."

Dies trifft auch auf nicht angetrettene Reisen zu. Das Argument, man wäre ja gar nicht gereist, zählt also nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Airkan55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen dank für die vielen Antworten. So, erst aber einmal zu AntoniaW, Warum ich das gefragt habe? Weil ich mich in solchen Dingen garnicht auskenne und jede Möglichkeit, die mir eventuell gegeben ist nutzen möchte.

Mein gedankengang war aber so... Die Fluggeselschaft kann ja behaupten, die Zeit war zu kurz, um noch einen Fluggast zu finden. Aber ich war nicht im Hotel, habe somit kein Zimmer gehabt was geputzt werden muss, kein Essen gegessen, keine Dienste genutzt, daher habe ich gehofft, dass es vielleicht doch möglich ist, sich so zu einigen.

Ich kenne auch Beispiele, wo jemand 400€ zahlen musste, aber gesagt hat das er Student ist und nicht zahlen kann, danach haben die sich auf 90€ geeinigt und alles war vom Tisch.

Im Prinzip könnte ich ja auf Sturmodus wechseln, dann würden die garnichts kriegen...

Auch vielen dank an Steffen Meier... Ist es denn möglich das ich fefa Reisen schreibe und denen anbiete sich irgendwie zu einigen? Denn 875€ sind etwas zuviel, vorallem auf einmal.

Oder werden die mir schreiben das ich an das Inkassobüro wenden soll???

Aber erst einmal schreibe ich dem Inkassobüro. Ein Tipp war hier das ich denen schreiben soll, wegen der Vollmacht weise ich das zurück, um etwas Zeit zu sparen.

Im Brief stand das wenn ich bis zum 07.03. nicht zahle, es an ein Anwalt weitergegeben wird, ist das so? Geht das dann ganz schnell?

Ich entschuldige mich für eventuell "blöde" Fragen.

LG


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Natuerlich kann man auf 'stur' schalten und dem RV sagen, dann seht mal zu, wie ihr an euer Geld kommt.

Kalkulieren muss man aber dann damit, dass der RV die Sache weiter verfolgt - also ein Mahnverfahren einleitet, Klage einreicht und seine Forderungen durchsetzt. Das erhoeht die Kosten gewaltig.

Zum Schluss steht dann die 'Edeststattliche Versicherung', auch als Offenbarungseid gut bekannt, und dann sind Sie wirtschaftlich erledigt. Wenn man das will, geht man diesen Weg.

Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Airkan55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja sicherlich passiert dann sowas, aber ich denke wenn ich das mache, würde ich sogar noch profitieren und an ihr Geld würden die trotzdem nicht kommen, aber alleine mein Stolz lässt diesen Weg garnicht zu.

Nun ja, wie es aussieht werde ich zahlen müssen. Werde dies auch tun. Kann ich denn den fefa Reisen schreiben und denen die Situation schildern und eine Einigung vorschlagen?

Oder muss ich das von nun an mit dem Inkassobüro machen?

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3x Hilfreiche Antwort

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