Reicht originalbeleg als Schutz vor Hehlerei

2. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
go431486-67
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reicht originalbeleg als Schutz vor Hehlerei

Hallo,

ich interessiere mich für ein Angebot das auf Ebaykleinanzeigen angeboten wird.
Ich habe auch schon Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen und konnte Ihn etwas runterhandeln. Der Kontakt lief die ganze Zeit freundlich ab.

Da ich vor ca 1.5 Jahren schonmal das "Glück" hatte das sich die Polizei bei mir gemeldet hat das ein gebraucht gekauftes Gerät Hehlerware war möchte ich mich natürlich möglichst gut dagegen absichern das dies wieder passiert.

Damals hieß es ich hätte am Preis erahnen können das es Hehlerware ist da er wohl ziemlich günstig war (im Vergleich zum UVP sehe ich das auch ein, allerdings gab es zu der Zeit einige gebraucht Geräte in ähnlichen Preisregionen).

Ich habe jetzt den Preis auf 350€ verhandelt (Angebot waren 379€, Neupreis 399 zzgl. Versandt). Für mich ist das jetzt noch nicht wirklich auffällig niedrig, stimmt ihr mir da zu?

Desweiteren hab ich mit dem Verkäufer gesprochen und er würde mir die Originalrechnung mitgeben.
Würdet Ihr sagen damit bin ich auf der sicheren Seite oder müsste ich noch was beachten bzw. Nachfragen?

Mfg


P.S.: Natürlich weiß ich das ein Neukauf wohl die sicherste Alternative wäre, allerdings ist der Verkäufer so Nah das ich es direkt abholen könnte und müsste nicht mehrere Wochen Lieferzeit in kauf nehmen und 50-60€ Ersparnis sind für mich schon was, daher würde ich sie nur ungerne "rauswerfen" wenn es nicht sein müsste.

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
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#2
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
(...)daß man an Hehlerware kein Eigentum erwerben kann.


Da empfehle ich doch mal den § 932 BGB .

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#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Wobei es schon recht unwahrscheinlich sein dürfte, daß ein Dieb auch noch die Originalrechnung der Ware gestohlen haben kann.

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#5
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Das nicht, aber da praktisch 99% der Onlineshops nur Rechnungen im A4 Format mitliefern ist eine solche schneller gefälscht als man Rechnung sagen kann.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Wenn man sich komplett davor schützen will, kauft man nichts Gebrauchtes online,
ist irgendwie normales Lebensrisiko....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Offline kann einem das auch passieren, ebenso mit Neuware.
Man kann schlechterdings so gut wie nie ausschließen, daß etwas, was man kauft, vorher gestohlen wurde.
Selbst wenn der VK einen Kaufvertrag von gestern vorlegt, kann er es noch gestern an einen Dritten verkauft und ihm dann wieder gestohlen haben.

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