Regulierung der Unfallschäden - eine Checkliste

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Die Schadensregulierung beginnt mit dem Verhalten am Unfallort

Bei einem Unfall (Schadensfall) ist der Schaden zunächst dem eigenen Versicherer schriftlich unverzüglich anzuzeigen, spätestens innerhalb einer Woche. Wird gegen diese Anzeigepflicht verstoßen, kann im Extremfall der Versicherer eventuell ganz oder teilweise von seiner Leistungspflicht befreit sein.

Aber auch der Kfz-Versicherer des Unfallgegners sollte informiert werden. Schon allein deshalb, weil die gegnerische Versicherung gegebenenfalls die Kosten für ein Ersatzfahrzeug übernehmen muss. Beim Totalschaden kann so auch eher eine Abschlagzahlung geltend gemacht werden, um den Kauf eines Neuwagens finanzieren zu können.

Sofern Personenschaden zu beklagen ist, sollte jeder Schaden durch die eigene Haftpflichtversicherung reguliert werden. Auf diese Weise werden keine direkten Nachforderungen des Geschädigten an Sie gestellt, sondern nur an die eigene Haftpflichtversicherung. Als Fahrzeughalter können Sie die Kosten ihrer Versicherung anschließend gegebenenfalls immer noch der Versicherung erstatten.

Die wichtigsten Maßnahmen verstehen sich von selbst:

Sofort anhalten, die Unfallstelle sichern (Warnblinklange, Warndreieck), sich um die Verletzten kümmern und Hilfe (Tel. 110) herbeirufen. Alle wichtigen Daten (Unfallort, Namen und Anschrift des Fahrers und Kfz- Halters, Kfz- Pflichtversicherung, Autokennzeichen) usw. sind zu notieren. 

Achtung!
Ein Schuldanerkenntnis ist keinesfalls abzugeben. Die Polizei ist nur bei Personenschäden, größeren Schäden oder Wildschäden zu rufen. Sinnvoll ist es allerdings, die Polizei bei Fahrerflucht zu rufen und gegebenenfalls, wenn der Unfallgegner im Ausland wohnt. 

Denn gerade bei dem Verkehrsunfall wird in der Aufregung so manches vergessen. Bei Fahrerflucht des Unfallgegners kann man über den Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg (Tel. 0800 25 026 00 und 49 40 300 330 300 für Anrufe aus dem Ausland) den gegnerischen Fahrzeughalter ausfindig machen, wenn man das Kennzeichen des Unfallgegners kennt.

Verschulden und Mitverschulden

Viele Fälle aus dem Verkehrsrecht und insbesondere aus dem Straßenverkehrsrecht befassen sich mit Streitfragen zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Wer hat die Schuld bei einem Verkehrsunfall? Wen trifft ein Mitverschulden? Auch als Unfallgeschädigter stellen sich Fragen wie zum Beispiel Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen? 
 Vor Gericht werden  die Umstände des Einzelfalls vom Gericht durchaus unterschiedlich interpretiert. Denken Sie immer daran: Jeder Fall ist (zumindest vor Gericht) anders.

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