Regierung plant Informationsfreiheitsgesetz noch in dieser Legislaturperiode

Mehr zum Thema: Gesetzgebung, Informationsfreiheitsgesetz, Verwaltung, Behörde
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Verbände legen eigenen Entwurf für bundesweites Informationsfreiheitsgesetz vor

Verwaltungshandeln könnte künftig für jedermann transparenter werden. Durch das geplante Gesetz sollen Bürger ohne eine spezielle Begründungspflicht einen Anspruch auf Informationen der Verwaltung bekommen. So würde etwa ein Informationsanspruch zu Bauvorhaben oder ähnlichen Planungsverfahren bestehen. Die Regierungskoalition plant die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) noch in dieser Legislaturperiode, wie Christoph Bruch von der Humanistischen Union aus Berlin 123recht.de mitteilte. Der Verband hat mit anderen Journalisten- und Bürgerrechtsverbänden Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) einen eigenen Entwurf für ein IFG vorgelegt, um das Vorhaben voranzubringen.

In der vergangenen Legislaturperiode war das Zustandekommen eines solchen Gesetzes an Widerständen aus Wirtschaft und Verwaltung gescheitert. Obwohl der damalige Entwurf etliche Hürden für eine wirklich transparente Verwaltungsarbeit enthielt, sahen die Kritiker durch die vorgesehene Regelung noch immer eine zu große Gefahr der Preisgabe interner Vorgänge.

Derzeit gibt es lediglich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein entsprechende Gesetze. In den europäischen Nachbarländern und den Vereinigten Staaten ist der Informationsanspruch der Bürger längst Standard.

Lesen Sie auch: "Die Behörden müssen auf diesem Gebiet noch eine ganze Menge lernen"

Das könnte Sie auch interessieren
Leitartikel Was habt ihr zu verbergen?
Experteninterviews `Die Behörden müssen auf diesem Gebiet noch eine ganze Menge lernen`