Regelinsolvenz - Schulden begleichen?

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
natsuko
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Regelinsolvenz - Schulden begleichen?

Hallo an alle,

es läuft seit 2 Jahren ein Verbraucherinsolvenzverfahren als Regelinsolvenz (da zu viele Gläubiger). Vom ursprünglich recht hohen Schuldenstand besteht derzeit nur noch ein relativ geringer Betrag (durch Hausverkauf, Verzicht von Gläubigern).

Könnte man jetzt durch eine Sondereinnahme oder durch Geldzahlung eines Angehörigen den offenstehenden Betrag komplett ausgleichen? Würde das Verfahren dann vorzeitig beendet werden oder läuft es trotzdem weiter? Können sich Gläubiger, die auf die Forderung verzichtet haben, dann beschweren? Eine eigentliche Restschuldbefreiung gäbe es dann doch nicht mehr, oder?

Viele Grüße
.natsuko

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Wenn du an einzelne Gläubiger bezahlst, ist das Gläubiger benachteiligung für die anderen.
Dann kannst du die WVF vergessen.
Also Finger weg.

Sprich mit deinem Treuhänder/Insoverwalter, was du machen kannst, bitte keine eigenen Sachen machen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

gehört das Haus zur Masse?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nach der neueren Rechtssprechung ist es möglich die Restschuldbefreiung bereits im Schlusstermin zu erteilen, wenn sämtliche Insolvenzforderung zu 100 % ausgeglichen werden können aus der Insolvenmasse. Wenn es also möglich ist, z.B. durch Zuwendungen von dritter Seite (Verwandtschaft), einen so hohen Geldbetrag aufzubringen, dass sowohl die Kosten den Insolvenzverfahrens, die angefallenen Masseverbindlichkeiten und die Insolvenzforderungen vollständig gedeckt sind, könnte mithin vorzeitig die RSB erlangt werden.

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