Reform des Punktesystems

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Führerscheinentzug bei acht Punkten

Die Reformpläne des Bundesverkehrsministers Ramsauer sorgen bei einigen Verkehrssündern für Unbehagen. Grund hierfür ist die Absicht das flensburger Punktesystem von Grund auf zu erneuern. Im Zentrum der Erneuerungen steht die Reduzierung der Grenze für die Entziehung der Fahrerlaubnis von bislang 18 Punkte auf acht Punkte. Das bedeutet aber nicht, wie man auf den ersten Blick annehmen könnte, eine zwangsläufige Verschärfung der bisherigen Regelungen. Nein, das komplexe System des Bußgeldkataloges soll vielmehr vereinfacht werden. Dabei sollen grobe Verkehrsverstöße pauschal mit einem flensburger Punkt, schwere Delikte hingegen mit zwei Punkten geahndet werden. Bislang musste der Betroffene in solchen Fällen 3 bis sieben Punkte in Kauf nehmen.

Ebenfalls reformiert werden sollen die Vorschriften zur Verjährung. Gegenwärtig gibt es die sog. Überlegefristen. Das Punktekonto in Flensburg wird demnach erst mit einer Überlegefrist von einem Jahr bereinigt. Diese Regelung vermeidet gleichzeitig, dass Punkte entfernt werden, wenn vor dem Zeitpunkt der Tilgungsreife neue Punkte hinzukommen. Nach dem Reformvorhaben sollen zukünftig sämtliche Punkte auch isoliert verjähren und zwar nunmehr abhängig von dem jeweiligen Punktestand.

Bleibt abzuwarten, ob das Gesetzesvorhaben, das in 2013 in Kraft treten wird, für die Verkehrssünder wirklich die bislang zu vermissende Transparenz verbessert oder ob es doch mehr Fluch als Segen bringen wird.

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