Reduzierung der Wochenarbeitszeit

14. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)
Reduzierung der Wochenarbeitszeit

Ist eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit möglich ?

"Der Arbeitnehmer behält sich aufgrund seiner Direktionsrecht vor, die vorgenannte regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit situationsabhängig herabzusetzen, sofern (dringende) betrieblichen Belange dies erfordern. Es wird allerdings eine Arbeitszeit von 75 % der regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit garantiert."

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... punkt 1, 2 und 3: was steht im vertrag??? - genau (!) im vertrag?

... die anfrage hört sich sehr nach kapazitätsorientierter arbeitszeit an. allerdings müsste, wenn ich mich recht erinnere, das untere stundenmaß vereinbart sein, von dem aus dann 25 % nach oben abgewichen werden kann. bedürfte aber der überprüfung.

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#2
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

Das steht im Vertrag

quote:
Die regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich, bezogen auf eine 6 Tage Woche (Bezugsbasis jeweils das Kalenderjahr).


quote:
Der Arbeitnehmer behält sich aufgrund seiner Direktionsrecht vor, die vorgenannte regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit situationsabhängig herabzusetzen, sofern (dringende) betrieblichen Belange dies erfordern. Es wird allerdings eine Arbeitszeit von 75 % der regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit garantiert.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... also: der durchschnitt beträgt 40 h/wo, in der praxis können es mal mehr oder mal weniger sein - übers jahr muss sich das ausgleichen.

... m.a.w.: der AG kann immer vorgaben für die wochenarbeitszeit machen. er bindet sich dahingehend, dass 75 % nicht unterschritten werden.

der knackpunkt dürfte sein, dass der AG bei weniger arbeit auch weniger zahlen will - aber das geht aus dem vertrag nicht hervor. ihr habt anspruch auf den vollen lohn. wenn der ag auf eure leistung verzichten will, kann er das gerne tun, doch seid ihr nicht die 'spar*******e'.

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#4
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke blaubär49

D.h. wenn zusätzlich im ArbV stehen würde, dass sich bei herbagesetzter Arbeitszeit gleichzeitig der Lohn entsprechend reduzieren würde, wäre dies zulässig.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... dann gäbe es zunächst einmal eine inkonstistenz im arbeitsvertrag. denn 'oben' ist ja die rede von den 40 h / wo im durchschnitt eines jahres.

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