Hallo,
wenn die Mehrheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Rechtsstreit mit seiner Verwaltung, aus welchen Gründen auch immer, anstrebt, ist für einen solchen Gang eine absolute Mehrheit oder einfache Mehrheit notwendig?
Vielen Dank und Gruß
Gmeurb
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Rechtsstreitigkeiten mit einem Verwalter
17. Dezember 2010
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Frage vom 17. Dezember 2010 | 13:15
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechtsstreitigkeiten mit einem Verwalter
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2010 | 14:32
Von
Status: Richter (8412 Beiträge, 3774x hilfreich)
Versuchs auch im Unterforum ´´WEG´`´
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#2
Antwort vom 17. Dezember 2010 | 23:16
Von
Status: Praktikant (789 Beiträge, 585x hilfreich)
Einfache Mehrheit in einer beschlussfähigen Versammlung ist schon ganz gut.
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"MfG
Wohni"
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#3
Antwort vom 18. Dezember 2010 | 10:43
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
Du willst also per Beschluss den Verwalter dazu bringen gegen sich selber vorzugehen.
Uwe
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#4
Antwort vom 19. Dezember 2010 | 01:48
Von
Status: Praktikant (789 Beiträge, 585x hilfreich)
Das wäre natürlich Unfug und zum mit großer Wahrscheinlichkeit Scheitern verurteilt.
Wenn der Verwalter nicht durch einen neuen ersetzt wird, müsste ein Eigentümer bereit sein, den Part des "Vorgehens" zu übernehmen. Hierfür müsste sich dann eben auch eine Mehrheit finden und der Beschluss müsste supergenau formuliert werden.
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