Rechtsschutzversicherung - was ist ein "Vorschaden"?

14. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung - was ist ein "Vorschaden"?

Ich möchte meine Rechtsschutzversicherung wechseln. Jetzt fragt die neue natürlich nach Vorschäden. Aber was versteht man bei Versicherungen darunter?

Ich war mal (als Geschädigter) beim RA, als ich einen Parkrempler hatte. Ebenso wegen einer Information zum Kündigungsschutz. Beide Male sind Kosten entstanden, welche die Rechtsschutzversicherung übernommen hat. Beide Mal wurde aber alles mit geringen Kosten und ohne eine Klage o.ä. erledigt.

Kann man pauschal sagen: Wenn der Versicherung Kosten entstanden sind, ist es ein Vorschaden?

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
Kann man pauschal sagen: Wenn der Versicherung Kosten entstanden sind, ist es ein Vorschaden?

Ja, es musste die Versicherung bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
Kann man pauschal sagen: Wenn der Versicherung Kosten entstanden sind, ist es ein Vorschaden?


Definitiv ja. Nur ist das nicht unbedingt abschließend. Ein Vorschaden - also das realisierte versicherte Ereignis - wäre auch dann zu bejahen, wenn der Gegner die Kosten ersetzen musste.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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