Rechtsschutzversicherung - Keine Deckung weil Kläger/Nebenkläger falsche aussage getroffen hat obwoh

2. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
eggbert123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung - Keine Deckung weil Kläger/Nebenkläger falsche aussage getroffen hat obwoh

Hallo Ihr,

ich wollte fragen ob dies von meiner Rechtsschutzversicherung so ok ist oder sie mich über den Tisch hauen wollen weil ich sowas absolut nicht verstehen kann.

Grob umrissen um Klarheit zu schaffen. Angezeigt worden vom ehemaligen Lebenspartner wegen einer Auseinandersetzung in den 4 Wänden (Streit). Lebenspartnerin hat falsche Aussagen getroffen bei der Polizei. Polizei daher Verfahren eingeleitet wegen gefährlicher Körperverletzung.

Mir ist bewusst das keine Rechtsschutz wegen Vorsatz zahlt!

Vor Gericht wurde dann aber bewiesen durch Gerichtsmedizinische Gutachten usw. das es nicht diese schwere war.
Richter entschied auf Einfache Körperverletzung (für mich jetzt kein Vorsatz mehr) und das es ein Ausgearteter Beziehungsstreit war. Was ich auch immer beteuert habe.
Ich bin zwar Schuldig weil aber Partner hat auch einen Anteilzahlen müssen.

Jetzt habe ich im Nachgang mit der Rechtschutz gesprochen diese meint sie Zahlt nicht weil die Klage vom Kläger (also der Staat) ein Vorsatz ist der Richter im Verfahren dann etwas anderes gesprochen hat (also mildernd kein Vorsatz, daher denk ich kein Vorsatz sollte die Rechtsschutz eigentlich übernehmen).
Direkte Aussage Dame am Telefon weil der Staat ja eine Falsche Anklage gemacht hat sollte sich der Staat ja beteiligen oder zumindest zum Teil das macht dieser aber nicht daher sagt die Privatwirtschaft (Rechtsschutz) warum sollten wir dann zahlen und alles ausbügeln obowohl der Staat falsch geklagt hat.
Am ende bin ich der gelackmeierte muss meine Anwaltskosten und Gerichtskosten zahlen obwohl ich zwar nicht Freigesprochen aber es "Bewiesen" wurde das es kein Vorsatz war.


Ist dies so rechtens von der Rechtsschutzversicherung bleibt mir dort echt keine andere Wahl als in den saueren Apfel zu beißen und alles selber irgendwie aufzubringen? Wir reden hier ja nicht von kleinen Summen.

Ich bin wirklich dankbar über jegliche Antwort dir mir weiterhelfen könnte.

Freundlich Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Richter entschied auf Einfache Körperverletzung (für mich jetzt kein Vorsatz mehr) Für das Gesetz allerdings schon - hätte es keinen Vorsatz gegeben, hätte das Urteil ja auf "Fahrlässige Körperverletzung" lauten müssen.
Mir ist bewusst das keine Rechtsschutz wegen Vorsatz zahlt! Dann ist doch alles klar - Sie wurden wegen vorsätzlicher KV verurteilt, also zahlt die RSV nicht.
der Richter im Verfahren dann etwas anderes gesprochen hat Nein, hat er nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Kleine Ergänzung: Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht. Quelle: § 15 StGB .

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
eggbert123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann verstehe ich die Antwort der Dame von der Rechtschutz nicht.
Ihre aussage war genau auf meine geurteilt.
Ich habe leider noch kein schriftiches urteil bekommen (kein Brief). Nur da Richter Urteil.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Nun ja - wenn es darum geht, inwieweit sich "der Staat beteiligt", d. h., ob Sie jetzt die kompletten Verfahrenskosten tragen müssen: Da sollten Sie im passenden Unterforum (Standesrecht) nachfragen - da gehören Fragen zu den Prozeßkosten hin. Und schreiben Sie es da weniger wirr hin: Angeklagt war offenbar gefährliche KV, nicht etwa schwere KV (ein Riesenunterschied!), und ausgeurteilt wurde einfache KV.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von eggbert123):
Dann verstehe ich die Antwort der Dame von der Rechtschutz nicht.


Was die erzählt, ist angesichts dessen auch egal:

Zitat (von eggbert123):
Direkte Aussage Dame am Telefon weil der Staat ja eine Falsche Anklage gemacht hat sollte sich der Staat ja beteiligen oder zumindest zum Teil

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von eggbert123):
Dann verstehe ich die Antwort der Dame von der Rechtschutz nicht.

Da hat die Gute wohl ein wenig ihre persöliche Meinung einfließen lassen...



Eigentlich sollte der Anwalt doch Auskunft geben können, ob der Staat sich hier beteiligen müsste, er kennt die ganzen Akten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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