Rechtsschutzversicherung Einsatz mit gewonnenem Ausgang beeinflusst den Vertrag?

8. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
synergie7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung Einsatz mit gewonnenem Ausgang beeinflusst den Vertrag?

Hallo,

ich möchte eine Rechtsschutzversicherung abschließen und habe gehört, wenn man diese mehrmals benötigt, man möglicherweise gekündigt wird. Ist das so? Ich würde mir die Versicherung ja nicht abschließen, wenn ich dafür keinen Bedarf hätte, sei es im Verkehrsrecht, Mietrecht etc.

Wie gestaltet sich das in einem Fall, der vor Gericht gewonnen wird? Zählt das für die Versicherung als Fall? Und wie ist es mit einer reinen Rechtsberatung und Anschreiben dass evtl. von einem Anwalt gesetzt wird z.B. an Vermieter, die ihren Pflichten der Instandsetzung nicht nachkommen, wird bei einem solchen Einsatz die Versicherung auch ggf. gekündigt?

Kennt sich da jemand gut aus und könnte mir ein paar Infos geben?
Und wo könnte ich mich weiter unabhängig erkundigen und Beraten lassen?

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von synergie7):
Wie gestaltet sich das in einem Fall, der vor Gericht gewonnen wird? Zählt das für die Versicherung als Fall? Und wie ist es mit einer reinen Rechtsberatung und Anschreiben dass evtl. von einem Anwalt gesetzt wird z.B. an Vermieter, die ihren Pflichten der Instandsetzung nicht nachkommen, wird bei einem solchen Einsatz die Versicherung auch ggf. gekündigt?

Das dürfte im Ermessen des Versicherer liegen,
auch wenn gewonnen, oder nur Briefe vom RA verschickt werden, sind das "Fälle".
Gerade wenn es sich häuft, wird jede Versicherung schon argwöhnisch darauf schauen, was sie für einen Kunden hat.
Es dürfte wohl in allen Verträgen so ziemlich die gleiche Klausel finden, das beide Seiten im Schadenfall kündigen können.

Jedoch so ein Versicherungsvertreter kann es durchaus sein, das eben die Versicherung die Entscheidung trifft, guter Kunde / weniger gut, also Gebäude / Hausrat / KFZ / PrivatHaftpflicht schon länger alles bei der gleichen Versicherung, dürfte man sich mehr erlauben, als mit einer einzigen Versicherung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von synergie7):
Zählt das für die Versicherung als Fall?

Es kommt auf die Versicherung an

Es gibt welche, für die ist alles - auch gewonnene Fälle - relevant.
Gewonnene Fälle bekommen eine niedrigere Punktezahl als verloren Fälle.


Andere - wie z.B. meine - verfahren so: Wenn man ein juristische Problem hat und eine Anfrage über die spezielle Hotline stellt, dann schätzt ein dort angestellter Anwalt den Fall und Erfolgsaussichten ein, gibt Einsätzung, Handlunganweisungen an den Anfragenden aus. Ohne negative Folgen für den Vertrag.
Fälle die gewonnen werden haben auch keine negativen Folgen für den Vertrag.
Fälle die verloren werden, aber durch die dort angestellten Anwälte zuvor freigegeben wurden, haben auch keine negativen Folgen für den Vertrag.



Zitat (von synergie7):
Und wo könnte ich mich weiter unabhängig erkundigen und Beraten lassen?

Dafür gibt es professionelle Berater/Makler.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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