Vor einiger Zeit habe ich mal ein Schreiben meiner Versicherung bekommen, indem man mir eine Rechtsschutzversicherung anbieten wollte. Jetzt buchen die mir schon seit einiger Zeit die Beiträge von meinem Konto ab. Kann ich einfach von der Versicherung verlangen das die mir den Vertrag zuschicken, wo ich unterschrieben haben soll? Und wie sieht das mit der Rückerstattung aus?
Rechtsschutz nicht abgeschlossen
3. Januar 2007
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Frage vom 3. Januar 2007 | 00:21
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 6x hilfreich)
Rechtsschutz nicht abgeschlossen
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2007 | 12:50
Von
Status: Lehrling (1417 Beiträge, 649x hilfreich)
Sicher - Rückbuchungen kann man auch über die Bank veranlassen.
#2
Antwort vom 4. Januar 2007 | 18:49
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 677x hilfreich)
hi,
>>>Sicher - Rückbuchungen kann man auch über die Bank veranlassen.
und dann ruhig auf den mahnbescheid warten?
erstmal muss das vertragsverhältnis geklärt werden. in d bedarf es zum versicherungsabschluss, ausser in lebens- und krankenversicherung, keiner besonderen antragsform.
versicherungsanträge können deshalb schriftlich, mündlich, telefonisch oder auch per email abgeschlossen werden, selbst auf einem bierdeckel.
viel erfolg
Und jetzt?
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