Hallo,
hebe heute ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten.
Anschreiben: In Sachen H. gegen H. wegen Unterhalt Ehegatte
anliegende Fotokopie erhalten Sie zur Kenntnis ggf. Stellungnahme.....
Kopie:
Stadtjugendamt.....
Unterhaltsangelegenheiten der.....
das Stadtjugendamt...... vertritt die Interessen der ......
In diesem Zusammenhang wurde ein Antrag zur Durchführung einer Zwangsvoolstreckung beantragt.
Das AG....... sandte uns den Titel zurück mit der Bitte, die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel zu beantragen und nachzuweisen.
Was ist das denn nun schon wieder?
Hab ich jetzt nen Rechtsnachfolger?
Bin ich schon Tot?
Habe keinerlei Ahnung!
Das älteste Kind ist letztes Jahr Volljährig geworden, hängt es vielleicht damit zusammen?
LG
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Rechtsnachfolgeklausel
2. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 2. Februar 2012 | 13:48
Von
Status: Schüler (215 Beiträge, 27x hilfreich)
Rechtsnachfolgeklausel
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#1
Antwort vom 2. Februar 2012 | 13:52
Von
Status: Schüler (154 Beiträge, 44x hilfreich)
Wurde jemals Unterhaltsvorschuss geleistet?
Gruß Nubi
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"Einmal dumm gestellt, reicht fürs ganze Leben."
#2
Antwort vom 2. Februar 2012 | 16:52
Von
Status: Schüler (215 Beiträge, 27x hilfreich)
Hallo,
Antwort kurz und knapp.
Unterhaltsvorschuß wurde gewährt.
Durch Arbeitslosigkeit ist auch ein Unterhaltsrückstand aufgelaufen.
LG
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#3
Antwort vom 2. Februar 2012 | 18:57
Von
Status: Schüler (154 Beiträge, 44x hilfreich)
quote:
Antwort kurz und knapp.
Nanu, hast du keine Zeit für solche Belanglosigkeiten?
Ok, auch Kurz & Knapp: Während der Beistandsschaft ist der Unterhaltstitel auf das Jugendamt übergegangen. Nach Volljährigkeit geht er nun wieder auf die Tochter als Rechtsnachfolger über. Du könntest in einer Stellungnahme nun Einspruch einlegen falls der Titel auf das 18. Lebensjahr begrenzt wurde oder die Unterhaltspflicht dem Grunde nach nicht mehr besteht.
Gruß Nubi
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