Rechtsmittel gegen Anwalt?

10. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
shortie42
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 48x hilfreich)
Rechtsmittel gegen Anwalt?

Hallo...

Habe ein großes Problem mit meinem Anwalt:

Dieser vertritt mich in einer Strafsache (verleumderische Anzeige gegen meine Frau und mich, Gegenanzeige wegen Verleumdung, üble Nachrede, Rufmord usw.) und hat schon nach 2 Tagen eine erste Rechnung geschickt und um sofortige Begleichung gebeten.
Bei unserer Gegenanzeige hat der Anwalt einen Antrag gestellt, dass die Kosten der Anzeigenerstatterin auferlegt werden sollen. Er betonte uns gegenüber, dass dies wohl kein Problem sei und zu 99,9 Prozent auch so gemacht wird, weil wir 1. nicht in der Lage wären seine Kosten zu tragen und 2. die Anzeigenerstatterin uns diese Kosten ungerechtfertigt und in böser Absicht vermittelt hat.
Nun, heute morgen schellte unser Anwalt sturm, schubbste mich in unsere Wohnung, lief durch alle Räume, bedrohte mich mit den Worten: "Sofort das Geld her oder ich schlag sie zusammen, einer von uns beiden kann nur übrig bleiben". Dann schrie er mich an er wollte jetzt eine private Pfändung machen und wollte den Fernseher mitnehmen.
Da ich sehr baff und geplättet war konnte ich im ersten Moment nichts erwidern und sagte nur er möchte bitte die Wohnung verlassen.
Er ging (aus welchem plötzlichen Grund auch immer?) und sagte nur, dass wir bis mittags 12 Uhr Zeit hätten ihm das Geld zu bringen, ansonsten wollte er Strafanzeige gegen uns erstatten.
Nun meine Frage: Kann man (und vor allem was?) etwas gegen so einen Anwalt unternehmen? Denn 1. ist das Vertrauensverhältnis zerstört und 2. kann ein Anwalt doch nicht dermaßen auftreten, und das noch bei seinen eigenen Mandanten?
Gruß
Thorsten

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Sachen gibts, die würd man kaum glauben.

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#2
 Von 
Menetekel
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 10x hilfreich)

Wie wahr, wie trollig...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich denke, oben (in der Wohnung) läge der Tatbestand der versuchten Nötigung (§240 STGB) vor. Dagegen könnte man Strafanzeige bei der Polizei stellen. Und es ist wahrscheinlich auch sinnvoll, dem Anwalt sofort das Mandat zu entziehen, was aber wohl nicht von der Bezahlung der Rechnungen für angeblich oder tatsächlich erbrachte Leistungen entbindet.

Im übrigen dürfte die Auferlegung von Anwaltskosten oder anderer vermögensrechtlicher Ansprüche vor der Verurteilung der Gegenseite nicht möglich sein.

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#4
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)


1. Ich kann mir diese Schilderung nicht
vorstellen, Sorry !

2. Wenn es so gewesen sein sollte und es
Zeugen gibt, ab zur Polizei.

3. An das Gericht schreiben :
Hiermit entbinde ich Rechtsanwalt xy
von meiner Sache Aktz.: 0-8-15,
er bedrohte mich in meiner Wohnung,
Anzeige habe ich bei der Polizei
in 0815 Nordstadt am 00.00.00
erstattet.

4. Anschreiben an die örtliche
Anwaltskammer fertigen, den
Vorgang wie hier schildern.
Datum, Ort mit rein. Zeugen
bennen.
KOPIE dieses Schreiben an den
Justizminister des BUNDESlandes mit
der Bitte um Hilfe !

Sehr geehrter Herr Justizminister !

Anliegende Kopie übersende ich mit
der Bitte um Ihre Hilfe.

MfG
Name

Der JM verteilt dann schon richtig !

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#5
 Von 
shortie42
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 48x hilfreich)

Habe mittlerweile Strafanzeige gegen diesen Anwalt erstattet, ihm das Mandat entzogen und die Anwaltskammer Hamm eingeschaltet.
Nun droht mir dieser Anwalt mit einer Anzeige wegen Betrugs: "Ich mach sie mit einer Anzeige wegen Betrugs fertig und da haben sie lange dran zu knabbern".
Meine Frau und ich haben diesen Anwalt oft genug darauf hingewiesen, dass wir nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen um seine Kosten zu tragen. Mehrmals hat dieser Anwalt dazu gemeint, dass wir uns darum keine Sorgen machen müßten. Seine Kosten wird die Anzeigenerstatterin tragen müssen, das Gericht wird ihr die Kosten auferlegen.
Also frage ich mich wo wir da einen Betrug ihm gegenüber begangen haben sollen?

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Vielleicht sollten Sie diesbezüglich noch bei der Polizei Strafanzeige wegen Nötigung erstatten. Wobei Sie natürlich darauf hinweisen sollten, dass Sie keinen Betrug (der ja Absicht vorraussetzt) begangen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
shortie42
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 48x hilfreich)

Danke für eure Hilfe.....es sind wirklich kompete Leute hier und das muss ja wohl auch mal gesagt werden :-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)

Schreib das mal auf Papier, was Du
da erlebt hast und schreibe dem
Innenminster in NRW er möge
Dir helfen.

Kammer kannste vergessen, die sind für
die Anwälte da.

Anwalts-Lizensen entzieht der
Innenminster.

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