Rechtslage von Kundenparkplatz außerhalb der Geschäftszeiten

22. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)
Rechtslage von Kundenparkplatz außerhalb der Geschäftszeiten

Ich bin Mieterin in einem Mehrfamilienhaus.
Im Erdgeschoss befindet sich eine Postfiliale.
Um's Eck befinden sich zwei Parkplätze (der 3. ist durch die Mülltonnen praktisch nicht nutzbar), welche durch ein Schild mit der Aufschrift "Parkplatz für Postkunden" gekennzeichnet sind.
Außerhalb der Geschäftszeiten der Postfiliale sind diese zwei (privaten) Parkplätze für meinen Mitmieter und mich gedacht. Das wurde uns auch durch unsere Vermieterin so bestätigt. Außerhalb der Geschäftszeiten hat dort schließlich auch niemand einen Grund zu parken. Sind ja keine öffentlichen Parkplätze.

Nun ist es leider so, dass in letzter Zeit, vornehmlich am Wochenende wenn vermutlich die Verwandtschaft besucht wird, vermehrt fremde Autos dort parken, die diese beiden Parkplätze wohl als öffentlich ansehen. Meine Verärgerung darüber könnt Ihr Euch sicherlich vorstellen.

Nun, was kann ich dagegen tun um diesem Problem Herr zu werden? Gibt es entsprechende Schilder? Die Rechtslage ist doch eigentlich deutlich, oder nicht? Ein privater Kundenparkplatz (wir reden hier schließlich nur von 2! Stellplätzen und nicht von einem großen Aldi-Parkplatz) darf doch außerhalb der Geschäftszeiten nicht beparkt werden, oder sehe ich das falsch?

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Die Rechtslage ist doch eigentlich deutlich, oder nicht?

Ja das ist sie. Privatparkplätze dürfen so genutzt werden, wie es der Eigentümer vorgibt. Ob das zwei oderzweihundert Stellplätze und von der Post oder von Aldi sind, ist egal. In diesem Fall: Alle Kunden der Postbank. Das kann auch außerhalb der Öffnungszeiten zum Abheben von Geld sein.

Zitat (von Nugget):
Nun, was kann ich dagegen tun um diesem Problem Herr zu werden?

Am besten ein Schild anbringen, dass innerhalb gewisser Uhrzeiten das ganze ein Privatparkplatz ist und abgeschleppt ist. Das sollte man aber mit dem Vermieter regeln.

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#2
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von teador):
Zitat (von Nugget):
Die Rechtslage ist doch eigentlich deutlich, oder nicht?

In diesem Fall: Alle Kunden der Postbank. Das kann auch außerhalb der Öffnungszeiten zum Abheben von Geld sein.


Das Abheben von Geld ist nicht möglich, weil kein Bankschalter vorhanden ist. Ist ein reiner Paket-Shop und Schreibwarenladen.

Ich möchte einfach, notfalls mit Hilfe weiterer Schilder, für klare Verhältnisse sorgen. Leider sind die meisten Schilder irgendwie unpassend. Ginge auch ein Schild mit dem auf einen Privatparkplatz hingewiesen wird in Kombination mit dem vorhandenen Schild?

Auch wenn die "Parksünder" womöglich nicht auf dem Schirm haben, dass in dem Haus oben drüber auch Mieter wohnen die auf die beiden Stellplätze angewiesen sind, nervt es einfach tierisch sonntags angefahren zu kommen und einen zugeparkten Stellplatz vorzufinden.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Ich habe einen Vertrag über ein Postfach, damit erfüllle ich die Bedingungen um auf einem Platz mit der Aufschrift "Parkplatz für Postkunden" parken zu dürfen.

Wenn man das auf bestimmte Uhrzeiten beschränken will, muss man das entsprechend deutlich formulieren.



Zitat (von Nugget):
Nun, was kann ich dagegen tun um diesem Problem Herr zu werden?

Das ist ein Mangel an der Mietsache. Also Vermieter nachweislich informieren, mit First nach Datum zur Beseitigung auffordern und die Miete angemessen mindern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Ich möchte einfach, notfalls mit Hilfe weiterer Schilder, für klare Verhältnisse sorgen. Leider sind die meisten Schilder irgendwie unpassend.

Der Vermieter kann auch ein eigenes erstellen lassen.

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#5
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich habe einen Vertrag über ein Postfach, damit erfüllle ich die Bedingungen um auf einem Platz mit der Aufschrift "Parkplatz für Postkunden" parken zu dürfen.


Das sehe ich definitiv anders. Es dürfte doch wohl klar sein, dass sich das Schild ausschließlich auf das Ladenlokal mit dem Paketshop bezieht und nicht auf jeglichen (sorry) "Firlefanz", der irgend etwas mit der Post zu tun hat. In dem Laden gibt es weder Postfächer, geschweige denn Bankschalter.

Ein Mietmangel stellt das Problem nicht dar, weil dahingehend vertraglich nichts vereinbart ist. Es gibt lediglich eine mündliche Regelung. An und für sich ja auch alles kein Problem, weil es schließlich privater Grund und Boden ist und außerhalb der Geschäftszeiten dort per se niemand etwas verloren hat. Von vielen wird dieser Umstand jedoch (absichtlich oder nicht) gerne mal ignoriert. Getreu dem Motto "der Laden hat ja eh geschlossen, also werden die Parkplätze ja nicht benötigt". Andererseits, ich stell mich ja auch nicht einfach in eine private Hauseinfahrt.

-- Editiert von Nugget am 22.10.2017 19:03

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#6
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Es dürfte doch wohl klar sein, dass sich das Schild ausschließlich auf das Ladenlokal mit dem Paketshop bezieht und nicht auf jeglichen (sorry) "Firlefanz", der irgend etwas mit der Post zu tun hat.

Ganz im Gegenteil. Es ist klar, dass es nicht so ist. Der Parkplatz ist für "Kunder der Post". Damit ist der Parkplatz für: Kunden der Post.
Anders wäre es, wenn das Schild für "Kunden des Geschäfts xy, dass zufällig einen Postschalter hat" ist. Aber auch dann wäre noch nicht verboten, dort nachts zu parken.

Zitat (von Nugget):
Von vielen wird dieser Umstand jedoch (absichtlich oder nicht) gerne mal ignoriert. Getreu dem Motto "der Laden hat ja eh geschlossen, also werden die Parkplätze ja nicht benötigt". Andererseits, ich stell mich ja auch nicht einfach in eine private Hauseinfahrt.

Aus diesem Grund wird das rechtlich unterschiedlich betrachtet.

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#8
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Das ist dein Problem. Wenn du jetzt Ärger machst, dann entzieht dir der Vermieter die Erlaubnis dort zu parken ganz schnell wieder.


Da kann ich Dich beruhigen, das wird mitnichten passieren. Aber interessant zu wissen, dass Du meinen Vermieter scheinbar besser kennen möchtest als ich.


Zitat (von Flo Ryan):
Grundsätzlich darf da schonmal jeder parken, der irgendwas von der Post will........Entweder der Vermieter beschildert entsprechend, dass der Parkplatz zu bestimmten Zeiten für dich reserviert ist oder du hast Pech gehabt.


Grundsätzlich ist mal Fakt, dass auf einem privaten Grundstück nicht jeder parken darf wie er lustig ist. Gehörst Du auch zu denjenigen, die meinen, ihnen gehöre die Welt oder machst Du Dir einfach nur gerne Deine Gesetze selbst?!

Nochmal, die beiden Stellplätze sind keine öffentlichen Parkplätze. Und wenn dort ein Schild steht, was besagt, dass dort Kunden des Postgeschäftes parken dürfen, dann bezieht sich das immer auf die Geschäftszeiten. Wie viele Schilder soll man denn dahin tackern, damit sich auch der letzte Blöde irgend womit angesprochen fühlt?!

-- Editiert von Nugget am 23.10.2017 10:19

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Nochmal, die beiden Stellplätze sind keine öffentlichen Parkplätze. Und wenn dort ein Schild steht, was besagt, dass dort Kunden des Postgeschäftes parken dürfen, dann bezieht sich das immer auf die Geschäftszeiten.

Das ist eine mutige Aussage, weil Sie nicht wissen, was im Mietvertrag der Postfiliale steht.

Wie man es dreht und wendet: Der Ball liegt im Feld des Vermieters - zumal es ja wohl auch irgendwelche Vereinbarungen zwischen der Postfiliale und dem Vermieter gibt. Wenn die Postfiliale (bzw. deren Betreiber) Miete für die Parkplätze zahlt, wird auch der Betreiber der Postfiliale ein Wort mitzureden haben, was für Schilder wo aufgestellt werden. Sollte der Betreiber die Parkplätze gemietet haben, entscheidet nämlich erstmal der Betreiber der Postfiliale, wer da parken darf - auch nachts.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Nochmal, die beiden Stellplätze sind keine öffentlichen Parkplätze.

Und?
Dennoch wurden sie gemäß Beschilderung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.



Zitat (von Nugget):
Und wenn dort ein Schild steht, was besagt, dass dort Kunden des Postgeschäftes parken dürfen, dann bezieht sich das immer auf die Geschäftszeiten.

Dafür fehlt es an der Rechtsgrudlage.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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