Rechtschutzversicherung - Wartezeit umgehen - möglich?

14. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
go445084-1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtschutzversicherung - Wartezeit umgehen - möglich?

Guten Tag,

ich habe eine etwas andere Frage und würde mich über gewisse Erfahrungen und Ratschläge freuen.

Ich habe vor knapp 8 Monate eine umfassende Rechtschutzversicherung abgeschlossen mit einer Zusatzversicherung für Familien-, Unterhalt- und Erbrechtrecht. Diese Zusatzgeschichten haben leider eine Wartezeit von einem Jahr.

Nun ist frühzeitig der Fall eingetreten, dass ich mich auf einen Rechtsstreit diesbezüglich hinbewege, der vorher nicht so früh und nicht in dem Maße absehbar war.

Gibt es in irgendeiner Art und Weise die Möglichkeit zumindest die Rechtschutzversicherung für die Erstberatung und außergerichtliche Vertretung miteinzubeziehen?

Gibt es da gängige Praktiken der Anwälte um so einen Fall zu umgehen?

Ich rede nicht von Versicherungsbetrug, sondern von einer Umschichtung in eine "Mediation oder Sonstiges", die eben keine Wartenzeiten haben.

Hat jemanden Erfahrung mit sowas gemacht oder gibt es sonst irgendeine Möglichkeit die Rechtschutz mit in die Haftung hineinzunehmen, schließlich zahle ich auch meine Beiträge.

Beispiel: Vater zahlt keinen Unterhalt trotz Titel, ich stelle eine Strafanzeige nach §170 StGb. Kann ich dann Erstberatung und außergerichtliche Vertretung in Sachen Strafrecht nehmen, oder ist das sehr sehr weit hergeholt?

Vielen Dank für die sachlichen Ratschläge.

-- Editier von go445084-1 am 14.07.2016 17:07

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
Gibt es in irgendeiner Art und Weise die Möglichkeit zumindest die Rechtschutzversicherung für die Erstberatung und außergerichtliche Vertretung miteinzubeziehen?

Könnte sein.
Da wir die genauen vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich aber nicht kennen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go445084-1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Könnte sein.
Da wir die genauen vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich aber nicht kennen


Ist der ARAG Rechtsschutz zu den Premium Konditionen inkl,. Erbrecht und Unterhaltsrecht.

Gibt eine Beratungsrechtschutz für Familienrecht...(inklusive) die dürfte wahrscheinlich für die Erstberatung herhalten (max. 1000€).
Aber wie schaut das mit der außergerichtlichen Vertretung aus, kann ein Anwalt das über eine Erstberatung abrechnen (mit einem Auge zu)?

Danke. :)

-- Editiert von go445084-1 am 14.07.2016 22:22

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
Aber wie schaut das mit der außergerichtlichen Vertretung aus, kann ein Anwalt das über eine Erstberatung abrechnen (mit einem Auge zu)?

Eine Vertretung ist keine Erstberatung.
Bei Straftaten wie Versicherungsbetrug müsste er schon beide Augen zu haben - und einen Hirnschaden. Denn so was kann die Zulassung kosten. Und für Dich würde es auch sehr unangenehm.

In wie weit sich diverse Sachen legal umschichten lassen, hängt vom konkreten Sachverhalt ab, das müsste der Anwalt dann prüfen.
Grundsätzlich möglich ist es aber.





-- Editiert von Harry van Sell am 16.07.2016 22:12

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen