Guten Tag,
ich habe eine etwas andere Frage und würde mich über gewisse Erfahrungen und Ratschläge freuen.
Ich habe vor knapp 8 Monate eine umfassende Rechtschutzversicherung abgeschlossen mit einer Zusatzversicherung für Familien-, Unterhalt- und Erbrechtrecht. Diese Zusatzgeschichten haben leider eine Wartezeit von einem Jahr.
Nun ist frühzeitig der Fall eingetreten, dass ich mich auf einen Rechtsstreit diesbezüglich hinbewege, der vorher nicht so früh und nicht in dem Maße absehbar war.
Gibt es in irgendeiner Art und Weise die Möglichkeit zumindest die Rechtschutzversicherung für die Erstberatung und außergerichtliche Vertretung miteinzubeziehen?
Gibt es da gängige Praktiken der Anwälte um so einen Fall zu umgehen?
Ich rede nicht von Versicherungsbetrug, sondern von einer Umschichtung in eine "Mediation oder Sonstiges", die eben keine Wartenzeiten haben.
Hat jemanden Erfahrung mit sowas gemacht oder gibt es sonst irgendeine Möglichkeit die Rechtschutz mit in die Haftung hineinzunehmen, schließlich zahle ich auch meine Beiträge.
Beispiel: Vater zahlt keinen Unterhalt trotz Titel, ich stelle eine Strafanzeige nach §170 StGb. Kann ich dann Erstberatung und außergerichtliche Vertretung in Sachen Strafrecht nehmen, oder ist das sehr sehr weit hergeholt?
Vielen Dank für die sachlichen Ratschläge.
-- Editier von go445084-1 am 14.07.2016 17:07
Rechtschutzversicherung - Wartezeit umgehen - möglich?
14. Juli 2016
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juli 2016 | 17:00
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtschutzversicherung - Wartezeit umgehen - möglich?
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#1
Antwort vom 14. Juli 2016 | 20:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
Zitat:Gibt es in irgendeiner Art und Weise die Möglichkeit zumindest die Rechtschutzversicherung für die Erstberatung und außergerichtliche Vertretung miteinzubeziehen?
Könnte sein.
Da wir die genauen vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich aber nicht kennen ...
#2
Antwort vom 14. Juli 2016 | 22:21
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Könnte sein.
Da wir die genauen vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich aber nicht kennen
Ist der ARAG Rechtsschutz zu den Premium Konditionen inkl,. Erbrecht und Unterhaltsrecht.
Gibt eine Beratungsrechtschutz für Familienrecht...(inklusive) die dürfte wahrscheinlich für die Erstberatung herhalten (max. 1000€).
Aber wie schaut das mit der außergerichtlichen Vertretung aus, kann ein Anwalt das über eine Erstberatung abrechnen (mit einem Auge zu)?
Danke.
-- Editiert von go445084-1 am 14.07.2016 22:22
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#3
Antwort vom 16. Juli 2016 | 22:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
Zitat:Aber wie schaut das mit der außergerichtlichen Vertretung aus, kann ein Anwalt das über eine Erstberatung abrechnen (mit einem Auge zu)?
Eine Vertretung ist keine Erstberatung.
Bei Straftaten wie Versicherungsbetrug müsste er schon beide Augen zu haben - und einen Hirnschaden. Denn so was kann die Zulassung kosten. Und für Dich würde es auch sehr unangenehm.
In wie weit sich diverse Sachen legal umschichten lassen, hängt vom konkreten Sachverhalt ab, das müsste der Anwalt dann prüfen.
Grundsätzlich möglich ist es aber.
-- Editiert von Harry van Sell am 16.07.2016 22:12
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