Rechtschutz gegen Vorwurf übler Nachrede / Verleumdung / Schmähkritik?

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)
Rechtschutz gegen Vorwurf übler Nachrede / Verleumdung / Schmähkritik?

Hallo,
gibt es eine Rechtschutzversicherung, die einem den Rechtsbeistand bezahlt, wenn einem (zu Unrecht) vorgeworfen wird (Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage) man hätte eine der folgenden Straftaten begangen? Üble Nachrede / Verleumdung / Schmähkritik?

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Jein...

Eine standard RSV leistet nicht bei nur vorsätzlich begehbaren Straftaten, wie den genannten.

Dann gibt es welche mit erweitertem Strafrechtsschutz, die zwar in Vorleistung gehen, aber Regress nehmen bei Verurteilung oder Opportunitätseinstellung.

Und dann gibt es welche, die bei Vergehen (wie den genannten) auch bei Opportunitätseinstellung leisten und teilweise sogar bei Verurteilung. Die haben aber meist eine saftige Selbstbeteiligung.

Gemeinsam haben ALLE, dass man sie nicht erst abschließen kann, wenn der Vorwurf bereits im Raum steht. Nachträglich leistet keine. Logischerweise... Viele haben sogar eine Wartezeit von 3 Monaten, leisten also nur dann, wenn zwischen Abschluss und Tat mind. 3 Monate liegen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.01.2018 21:41

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Das letzte Angebot an das ich mich erinnere lag bei 3000 EUR Jahresprämie bei 500 EUR Selbstbeteiligung und maximaler Leistung von 100000 EUR je Jahr.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Dann gibt es welche mit erweitertem Strafrechtsschutz, die zwar in Vorleistung gehen, aber Regress nehmen bei Verurteilung oder Opportunitätseinstellung.


Welche kennst du denn in dem Bereich?

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

ARAG spezial Rechtschutz, z. B.... hat keine Wartezeit. Ob sie bei Opportunitätseinstellung zahlen weiß ich grad nicht. Bei Verurteilung wird in jedem Fall Regress genommen. Und wie gesagt... Die Anzeige darf beim Abschluss natürlich noch nicht erstattet sein.

Das betrifft jetzt natürlich nur den strafrechtlichen Teil. Unterlassung usw. ist Zivilrecht. Das kann man natürlich auch versichern, aber selbstverständlich ebenfalls nicht erst nachträglich.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.01.2018 02:54

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#5
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Achso, Unterlassung ist Zivilrecht. Denn mir geht es um den Punkt Unterlassungserklärungen (mit Kostenote) und Unterlassungsklagen mit dem finanz. Rattenschwanz abzuwehren.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, wie gesagt: Zu diesem Zeitpunkt ist das nicht mehr versicherbar. Es ist so wie mit einer Feuerversicherung. Die kann man auch nicht erst dann abschliessen, wenn das Haus bereits brennt.

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#7
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Ja, wie gesagt: Zu diesem Zeitpunkt ist das nicht mehr versicherbar. Es ist so wie mit einer Feuerversicherung. Die kann man auch nicht erst dann abschliessen, wenn das Haus bereits brennt.


Du meintest alles was Unterlassung betrifft fällt unter Zivilrecht. Beinhalten alle RSV normalerweise alles was Zivilrecht betrifft?
Wenn man sich z.B. öffentlich über einen Chirurgen negativ äussert (Bewertung) und dieser einem eine Unterlassungserklärung schickt und möchte, dass man seine Anwaltskosten dafür übernimmt, bekommt man dann irgendeine Unterstützung seitens der RSV?
Und wenn jemand auf Unterlassung beklagt wird, auch?

PS: Es geht nicht um eine bereits erfolgte Tat, sondern generell.

-- Editiert von Fragen123 am 24.01.2018 12:42

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Beinhalten alle RSV normalerweise alles was Zivilrecht betrifft?


Zivilrecht fällt bei der RSV unter Privatrechtschutz. Das ist enthalten. Manche unterscheiden nach gerichtlich und vorgerichtlich.

Zitat:
Wenn man sich z.B. öffentlich über einen Chirurgen negativ äussert (Bewertung) und dieser einem eine Unterlassungserklärung schickt und möchte, dass man seine Anwaltskosten dafür übernimmt, bekommt man dann irgendeine Unterstützung seitens der RSV?


Ich kann es nur zum Xten mal wiederholen: Wenn man die RSV erst abschliesst, wenn der Rechtsstreit bereits läuft (die Unterlassungserklärung schon da ist), dann NEIN.

Ansonsten muss man halt die ARB (allgemeinen Rechtschutzbedingungen) des Angebots für das man sich interessiert durchsehen, ob es dort einen Auschluss für außergerichtliche und/oder gerichtliche Unterlassungsbegehren gibt. Im Kopf hab ich das nun auch nicht alles ;)

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