Ich habe momentan folgende Problematik...
Ein Radfahrer hat an meinem parkenden Auto einen Schaden verursacht und diesen bei seiner Versicherung meldet.
Daraufhin begann der Schriftverkehr zwischen der Versicherung und mir. Aufgrund der verwirrenden Fragen hab ich einen Rechtsanwalt aufgesucht und dieser hat die Versicherung zur Zahlung aufgefordert.
Bei der Schadensregulierung wurden zwei Kratzer direkt neben den Hauptschaden als Vorschäden eingestuft und Versicherung wolle nur den Hauptschaden bezahlen. Somit habe ich dem Rechtsanwalt mitgeteilt, dass wäre für mich Ok und es soll zu einer Einigung kommen.
Daraufhin wurde mir schriftlich von meinem Rechtsanwalt mitgeteilt:
... in vorbezeichneter Angelegenheit konnte ich (RA) heute direkt mit der zuständigen Schadensabteilung telefonieren. Diese lehnt nunmehr endgültig die Regulierung des Schadens ab. Dies aufgrund der Tatsache, dass nach deren Auffassung bewusst Vorschäden verschwiegen wurden sind. Die Rechtsprechung ist insofern eindeutig. Wurden bewusst Vorschäden verschwiegen, wird ein Schadensersatzanspruch in voller Höhe aufgrund des Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben zurückgewiesen.
Beigefügt zu diesem Schreiben war auch gleich die Vergütungsrechnung von meinem Rechtsanwalt dabei.
Also habe ich mich bei der Versicherung des Radfahrers erkundigt und mir wurde mitgeteilt, dass die Schadensregulierung nicht abgelehnt wurde und man auf eine Einigung beider Seitens wartet.
Somit hab ich mich schriftlich dazu bei der Versicherung geäußert und hatte eine Woche später das Geld erhalten (12% reduziert).
Meine Frage:
Muss ich die Vergütungsrechnung von meinem Rechtsanwalt bezahlen/anteilig bezahlen?
Wie verhalte ich mich?
Welche Rechte habe ich?
Rechtsanwalt arbeitet unzuverlässig
14. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 14. November 2017 | 13:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanwalt arbeitet unzuverlässig
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#1
Antwort vom 14. November 2017 | 13:41
Von
Status: Schüler (470 Beiträge, 419x hilfreich)
Rechnung an den Versicherer weiterleiten und diese zur Zahlung auffordern.
Mandat beim Kollegen kündigen.
MfG
RA Thomas Bohle
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