Rechtsanwalt***

8. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)
Rechtsanwalt***

Hallo! Ich habe da mal eine Frage und bitte um Rat. Ich schleppe noch ein paar Altlasten mit mir rum und bin dabei alles zu bereinigen. Ich habe mehrere Akten bei den Rechtsanwälten***. Ursprünglich waren es mal Zalando Forderungen, die sind dann nach Infoscore gegangen und als ich da nicht regelmäßig bezahlt habe gingen die Akten weiter an ***. Meine Sachen bezahle ich dort ab so gut wie es geht. In allen Akten haben die sich auch einen Titel geholt. Durch aktuelle Forderungsaufstellungen ist mir aufgefallen das die wie verrückt Kosten berechnen. Kosten Inkasso Infoscore, dann Anwaltskosten usw. halte ich mich nicht genau an die Ratenzahlung und vereinbare eine neue berechnen die für jede neue Vereinbarung erneut eine Einigungsgebühr.

Meine Frage daher, dürfen die sich die Akten so hin und her schieben um noch mehr kosten zu Verursachen? Da ich keinen Widerspruch auf die Mahnbescheide eingelegt habe und die Sachen in raten abbezahle quasi die Forderung akzeptiert habe, kann ich da im Nachhinein überhaupt etwas machen? Wenn ja was? Finde es nämlich ganz schön link das wenn man schon in so einer Lage ist, die einen dann auch noch Abzocken wollen.

Wäre toll wenn mir da jemand einen Rat geben könnte. Danke

-- Editiert von Moderator am 10.11.2017 09:48

-- Thema wurde verschoben am 10.11.2017 09:48

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59 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
Meine Frage daher, dürfen die sich die Akten so hin und her schieben um noch mehr kosten zu Verursachen?



Nein, und auch nicht immer die gleichen Kosten für parallele Akten.

Zitat (von Nicolina1976):
Da ich keinen Widerspruch auf die Mahnbescheide eingelegt habe


Dann ist der Zug soweit abgefahren. Das bezahlen was dort drinstand und alles was danach kam, zurückweisen.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das, was im Titel steht, muss beglichen werden. Soweit mal grundsätzlich. Wenn da also schon Unfug drin steht, hat man leider alle Fristen versäumt, sich dagegen zu wehren.

Hast du jemals was unterschrieben, wo du die Rateneinigungsgebühr anerkennst?

Kannst du die Forderungsaufstellungen mal einscannen und anonymisieren (also Aktenzeichen/Namen etc. mit Grafikprogramm entfernen) und das irgendwo hochladen, sowie hier verlinken?

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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Da wird viel Unfug betrieben. Kannst Du eine Forderungsaufstellung bitte anonym hier einstellen ? Fotografieren oder scannen, die persönlichen Daten schwärzen, bei einem Bilderdienst hochladen und hierher verlinken.

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#4
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo! Unterschrieben habe ich nichts. Ich habe eben jedoch bei der Rechtsanwaltskammer angerufen und nachgefragt, das ist definitiv ein Grund zur Beschwerde.

Ich kann heute nichts mehr dagegen tun wenn die mir doppelte Kosten berechnet haben? Wusste da ja nicht das es nicht erlaubt ist. Werde heute Abend mal scannen. Bin noch arbeiten.







Zitat (von mepeisen):
Das, was im Titel steht, muss beglichen werden. Soweit mal grundsätzlich. Wenn da also schon Unfug drin steht, hat man leider alle Fristen versäumt, sich dagegen zu wehren.

Hast du jemals was unterschrieben, wo du die Rateneinigungsgebühr anerkennst?

Kannst du die Forderungsaufstellungen mal einscannen und anonymisieren (also Aktenzeichen/Namen etc. mit Grafikprogramm entfernen) und das irgendwo hochladen, sowie hier verlinken?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Beschweren kannst du dich, nur wird es kaum was bringen.
Was hindert dich daran vereinbarte Ratenzahlungen einzuhalten? Dann wären häufige Einigungsgebühren nicht nötig.
Was hat dich gehindert dich über die Rechtslage zu informieren als es an der Zeit war?
Ist bei dir derzeit pfändbares Einkommen da? Wie hoch ist die Gesamtverschuldung?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich halte mich ja an die Ratenzahlung, es ist in der ganzen Zeit zweimal vorgekommen das ich eine Akte nicht bedienen konnte. Als ich dann eine Ratenzahlung vereinbart habe wurde mir das berechnet. Ist ja auch nicht so das Problem, das Problem ist das vorher die Akten hin und her gegangen sind von Infoscore nach Haas und da doppelte Kosten berechnet wurden.

Über die Rechtslage zu informieren ist jetzt auch einfach gesagt. Kenne mich damit nicht aus und gehe davon aus das wenn ein Anwalt eine Forderung stellt das die rechtens ist. Wusste nicht das es so viele Kriminelle unter denen gibt.

Ich habe nur 2000€ Schulden alles gut, bezahle es ja brav. Es geht sich halt nur um die doppelten Kosten die absichtlich verursacht werden.

Mir hat die Rechtsanwaltskammer gesagt ich solle denen alles zusenden die versuchen zu vermitteln sollte das nicht klappen wird Beschwerde eingereicht. Das ist die Info die eben bekommen habe.



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Beschweren kannst du dich, nur wird es kaum was bringen.
Was hindert dich daran vereinbarte Ratenzahlungen einzuhalten? Dann wären häufige Einigungsgebühren nicht nötig.
Was hat dich gehindert dich über die Rechtslage zu informieren als es an der Zeit war?
Ist bei dir derzeit pfändbares Einkommen da? Wie hoch ist die Gesamtverschuldung?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde mit der Kammer langsam machen. Zuerst mal solltest du sachlich alles aufdröseln, dabei können wir dir helfen, wenn du heute abend alles mal verlinkst.

Du kannst dann natürlich hoffen, dass die Kammer was erreicht, wenn sie vermittelt. Dazu solltest du aber sachlich und mit Substanz schreiben, was genau du nun monierst. Und zudem können wir dir helfen, was die Erwartungshaltung angeht.

Ganz wichtig ist: Wenn noch Schulden offen sind, brav und pünktlich weiterhin die Raten zahlen. Die Klärung wegen den Gebühren folgt dann quasi nebenbei. Nur nicht mit den Raten aufhören.

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#8
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich bin ganz brav, erstmal vielen Dank für die tolle Hilfe. Heute Abend lade ich es hoch und dann sprechen wir weiter. Schon klar, ich bezahle brav weiterhin.


Zitat (von mepeisen):
Ich würde mit der Kammer langsam machen. Zuerst mal solltest du sachlich alles aufdröseln, dabei können wir dir helfen, wenn du heute abend alles mal verlinkst.

Du kannst dann natürlich hoffen, dass die Kammer was erreicht, wenn sie vermittelt. Dazu solltest du aber sachlich und mit Substanz schreiben, was genau du nun monierst. Und zudem können wir dir helfen, was die Erwartungshaltung angeht.

Ganz wichtig ist: Wenn noch Schulden offen sind, brav und pünktlich weiterhin die Raten zahlen. Die Klärung wegen den Gebühren folgt dann quasi nebenbei. Nur nicht mit den Raten aufhören.

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#9
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

So, habe mal zwei Forderungen hochgeladen, bei beiden sieht man die Inkassokosten + Rechtsanwaltgebühren. In der zweiten Sache sogar 2x die Einigungsgebühr. Sind 2 Sachen mit je zwei Seiten.


http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=56adc9-1510169224.jpg

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=b10456-1510169267.jpg

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=ca5a53-1510169313.jpg

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=0877ed-1510169336.jpg







Zitat (von mepeisen):
Ich würde mit der Kammer langsam machen. Zuerst mal solltest du sachlich alles aufdröseln, dabei können wir dir helfen, wenn du heute abend alles mal verlinkst.

Du kannst dann natürlich hoffen, dass die Kammer was erreicht, wenn sie vermittelt. Dazu solltest du aber sachlich und mit Substanz schreiben, was genau du nun monierst. Und zudem können wir dir helfen, was die Erwartungshaltung angeht.

Ganz wichtig ist: Wenn noch Schulden offen sind, brav und pünktlich weiterhin die Raten zahlen. Die Klärung wegen den Gebühren folgt dann quasi nebenbei. Nur nicht mit den Raten aufhören.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Habe die Daten hochgeladen! Danke für die Hilfe


Zitat (von hausfrau66):
Da wird viel Unfug betrieben. Kannst Du eine Forderungsaufstellung bitte anonym hier einstellen ? Fotografieren oder scannen, die persönlichen Daten schwärzen, bei einem Bilderdienst hochladen und hierher verlinken.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bei dem ersten Fall handelt es sich in der Tat um eine verbotene Kostendopplung. Die Inkassokosten vom 1.11.2016 sind zu streichen. 10€ Mahngebühren sind ebenfalls zu hoch. Die Boniabfrage muss man auch nicht bezahlen. Frage: Kam es nach dem Mahnbescheid hier zu einem Vollstreckungsbescheid? Zumindest ist da keine Gebühr verzeichnet.

Beim zweiten Fall hast du deutlich größere Schwierigkeiten, denn der ist tituliert.

Wenn man sich an die Kammer wendet, würde ich denen schreiben, dass man vom Anwalt angelogen wurde. Der Anwalt weiß genau, dass Kostendopplung (Inkasso- und Anwaltskosten außergerichtlich) nicht erlaubt ist und hat gelogen, dass man das bezahlen müsse. Zudem steht einem Inkasso nur 25€ Pauschale im Mahnverfahren zu und wenn ein Inkasso die Hilfe eines Anwalts braucht zum Ausfüllen eines Mahnbescheides, ist zweifelhaft, ob das Inkasso überhaupt zugelassen sein darf.
Darüber hinaus hat der Anwalt Einigungsgebühren dazu gebucht, obwohl man denen nie zugestimmt hatte und nie deutlich benannt wurden.
Die Kammer möge da mal vermitteln und dem Anwalt deutlich machen, dass diese Praxis verboten ist und er sich in Zukunft an die Gesetze halten solle.

Eines ist mal klar: Du musst bei beiden Sachen noch etwas abbezahlen. Und du eskalierst nun. Beim bereits titulierten könnte der Erfolg mäßig sein und das Echo könnten Vollstreckungsversuche sein, was wiederum Kosten verursacht.

-- Editiert von mepeisen am 09.11.2017 07:14

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#12
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo! Danke erstmal! So, ich habe bei diesem Anwalt 5 solcher Akten, die anderen sind genauso. Mir ist durch Zufall mal aufgefallen das dieser Anwalt diese Methode aber nur bei Fordrungen von Zalando macht. Ich hatte nämlich mal mit einer Frau gesprochen die andere Forderungen / Firmen bei diesem Anwalt hat, da macht der das nicht. Nur bei Zalando Geschichten.

Ich mein, das sind pro Akte mindestens diese 70€ Inkassokosten, das ist ne Menge Geld. Würdest du denn die Kammer um diese Vermittlung in diesen Fällen aktivieren?

Also Inkassokosten und die Boni Kosten sind nicht rechtens bzw. kann ich für mich erstmal abziehen? Ich bezahle natürlich brav weiter ab. Aber quasi so beim letzten Rest das ich da aufpasse oder?

Die haben in drei Akten den Mahnbescheid beantragt bzw. komplett durchlaufen lassen. Auch in der ersten Sache hier. Steht nur noch nicht drin. Das haben die auch erst gemacht als ich mit denen eine neue Ratenzahlung vereinbart habe.

Bezüglich der Einigungsgebuhr, also die machen das wie folgt. Ich habe über deren Internet Portal die jeweilige Ratenzahlung beantragt. Sobald die das Bearbeitet haben bekommt man ein Schriftstück als Nachweis für die Vereinbarung. Da steht dann drin das die Ratenzahlung ab.....beginnt. Und im letzten Satz steht dann drin das eine Einigungsgebühr in Höhe von nach Paragraph.... fällig wird.Das war es, man unterschreibt da nichts.

Kann ich die Einigungsgebühr auch bemängeln? Ich habe darüber schon sovieles gelesen, die einen sagen dürfen sie nicht, andere sagen darf nur einmal berechnet werden. Daher weiß ich nicht was stimmt.




Zitat (von mepeisen):
Bei dem ersten Fall handelt es sich in der Tat um eine verbotene Kostendopplung. Die Inkassokosten vom 1.11.2016 sind zu streichen. 10€ Mahngebühren sind ebenfalls zu hoch. Die Boniabfrage muss man auch nicht bezahlen. Frage: Kam es nach dem Mahnbescheid hier zu einem Vollstreckungsbescheid? Zumindest ist da keine Gebühr verzeichnet.

Beim zweiten Fall hast du deutlich größere Schwierigkeiten, denn der ist tituliert.

Wenn man sich an die Kammer wendet, würde ich denen schreiben, dass man vom Anwalt angelogen wurde. Der Anwalt weiß genau, dass Kostendopplung (Inkasso- und Anwaltskosten außergerichtlich) nicht erlaubt ist und hat gelogen, dass man das bezahlen müsse. Zudem steht einem Inkasso nur 25€ Pauschale im Mahnverfahren zu und wenn ein Inkasso die Hilfe eines Anwalts braucht zum Ausfüllen eines Mahnbescheides, ist zweifelhaft, ob das Inkasso überhaupt zugelassen sein darf.
Darüber hinaus hat der Anwalt Einigungsgebühren dazu gebucht, obwohl man denen nie zugestimmt hatte und nie deutlich benannt wurden.
Die Kammer möge da mal vermitteln und dem Anwalt deutlich machen, dass diese Praxis verboten ist und er sich in Zukunft an die Gesetze halten solle.

Eines ist mal klar: Du musst bei beiden Sachen noch etwas abbezahlen. Und du eskalierst nun. Beim bereits titulierten könnte der Erfolg mäßig sein und das Echo könnten Vollstreckungsversuche sein, was wiederum Kosten verursacht.

-- Editiert von mepeisen am 09.11.2017 07:14

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/augen-auf-bei-inkassoforderungen

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Nur bei Zalando Geschichten.

Die machen das bei Infoscore und Haas noch deutlich öfter. Nicht nur bei Zalando.

Zitat:
Würdest du denn die Kammer um diese Vermittlung in diesen Fällen aktivieren?

Versuchen kann man es.

Zitat:
Das war es, man unterschreibt da nichts.

Dann würde ich mich auf dem Standpunkt stellen, dass die nicht vereinbart wurde. Denn einfach so dazu schreiben darf man die nicht. Die muss immer Zalando bezahlen und nur, wenn du ausdrücklich diese Gebühr anerkennst, nur dann zahlst du als Schuldner diese Gebühr.

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#15
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Dann mal abschließend und zusammen gefasst für mein Schreiben an die Kammer. Ich berufe mich also auf diese Kostenverdopplung. Das ich diesbezüglich angelogen wurde usw. Thema Einigungsgebühr nehme ich mit dazu. Wenn ich das mal alles zusammen rechne lohnt sich so ein Schreiben.

Frage noch, diese Boniauskunft, ist das klar geregelt das man diese nicht bezahlen muss?

Das Internet ist voll von diesem Anwalt, verstehe nicht warum der mit dieser Masche durch kommt, warum geht das immer so weiter? Wenn unser eins die Leute so betrügen und abzocken würde regnet es eine Strafe vom Feinsten. Und die machen das ganz offiziell und dann noch als Anwalt? Unglaublich!

Letzte Frage, wenn die auf die Vermittlung nicht reagieren, was passieren kann wie man mir sagte, dann solle ich eine Beschwerde einreichen. Wenn jetzt beides nicht fruchten sollte, soll ich das dann einem Anwalt übergeben? Denn ehrlich gesagt, sehe ich es nicht ein denen das Geld zu schenken, da Spende ich es lieber für einen guten Zweck.





Zitat (von mepeisen):

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#16
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Das Zalando die Einigungsgebühr zahlen muss wusste ich auch nicht. Also nur wenn man dafür unterschreibt ist die auch zu tragen?



Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Nur bei Zalando Geschichten.

Die machen das bei Infoscore und Haas noch deutlich öfter. Nicht nur bei Zalando.

Zitat:
Würdest du denn die Kammer um diese Vermittlung in diesen Fällen aktivieren?

Versuchen kann man es.

Zitat:
Das war es, man unterschreibt da nichts.

Dann würde ich mich auf dem Standpunkt stellen, dass die nicht vereinbart wurde. Denn einfach so dazu schreiben darf man die nicht. Die muss immer Zalando bezahlen und nur, wenn du ausdrücklich diese Gebühr anerkennst, nur dann zahlst du als Schuldner diese Gebühr.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
Meine Frage daher, dürfen die sich die Akten so hin und her schieben um noch mehr kosten zu Verursachen?


Abgesehen von den laufenden Zinsen, können hier weitere Kosten in der Regel nur im Rahmen von Zwangsvollstreckungsversuchen entstehen.

Die Voraussetzung für die Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV ist, dass der Rechtsanwalt aktiv mitwirkt beim Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung unter gleichzeitigem vorläufigem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen (Zahlungsvereinbarung) entsteht, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt.

Die von Ihnen unterschriebenen Ratenzahlungsvereinbarungen lösen allerdings ausdrücklich die Einigungsgebühr nicht aus, denn das Entstehen dieser Gebühr setzt voraus, dass der Rechtsanwalt persönlich an der Einigung mitgewirkt hat (§§ 1 Abs. 1 u. 5 RVG ). Das ist hier in der Regel nicht zu erkennen.

Zitat:
Da ich keinen Widerspruch auf die Mahnbescheide eingelegt habe und die Sachen in raten abbezahle quasi die Forderung akzeptiert habe, kann ich da im Nachhinein überhaupt etwas machen? Wenn ja was?


Wichtig ist zunächst, dass Sie bestimmen, welche Schulden Sie mit Ihren Teilzahlungen bedienen (§ 367 Abs. 2 BGB ). Wenn der Teil, der dem Gläubiger in jedem Fall zusteht, bedient ist, müssten Sie sich dann allerdings ggf. aktiv gegen den nicht titulierten Rest zur Wehr setzen (insofern keine Kostenfestsetzungsbescheide ergangen sind).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Beschweren kannst du dich, nur wird es kaum was bringen.


Die Kammer hat ein breites Spektrum von wirkungsvollen Maßnahmen, angefangen von einer Rüge über Zwangsgelder bis hin zur Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens über die Generalstaatsanwaltschaft.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=56adc9-1510169224.jpg

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=b10456-1510169267.jpg


Gute Nachrichten: Ich ersehe aus dieser Forderungsaufstellung nur, dass bisher ein Mahnbescheid, aber noch kein Vollstreckungsbescheid ergangen ist. Und selbst wenn der nach dem 2. November noch gekommen ist, sind wir immer noch in der Einspruchsfrist.

Insoweit kann man hier durchaus noch etwas machen, zumal Sie bereits fast 300.- € gezahlt haben.

Allerdings müsste man dazu den Mahnbescheid oder ggf. den Vollstreckungsbescheid sehen (und wissen, wann dieser zugestellt wurde).

Zitat:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=ca5a53-1510169313.jpg

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=0877ed-1510169336.jpg


Hier müsste man den Vollstreckungsbescheid einsehen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Also ist ne Einigungsgebühr auch nicht rechtens richtig? Ich habe für die Ratenzahlung nichts unterschrieben!



Zitat (von Xipolis):
Zitat (von Nicolina1976):
Meine Frage daher, dürfen die sich die Akten so hin und her schieben um noch mehr kosten zu Verursachen?


Abgesehen von den laufenden Zinsen, können hier weitere Kosten in der Regel nur im Rahmen von Zwangsvollstreckungsversuchen entstehen.

Die Voraussetzung für die Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV ist, dass der Rechtsanwalt aktiv mitwirkt beim Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung unter gleichzeitigem vorläufigem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen (Zahlungsvereinbarung) entsteht, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt.

Die von Ihnen unterschriebenen Ratenzahlungsvereinbarungen lösen allerdings ausdrücklich die Einigungsgebühr nicht aus, denn das Entstehen dieser Gebühr setzt voraus, dass der Rechtsanwalt persönlich an der Einigung mitgewirkt hat (§§ 1 Abs. 1 u. 5 RVG ). Das ist hier in der Regel nicht zu erkennen.

Zitat:
Da ich keinen Widerspruch auf die Mahnbescheide eingelegt habe und die Sachen in raten abbezahle quasi die Forderung akzeptiert habe, kann ich da im Nachhinein überhaupt etwas machen? Wenn ja was?


Wichtig ist zunächst, dass Sie bestimmen, welche Schulden Sie mit Ihren Teilzahlungen bedienen (§ 367 Abs. 2 BGB ). Wenn der Teil, der dem Gläubiger in jedem Fall zusteht, bedient ist, müssten Sie sich dann allerdings ggf. aktiv gegen den nicht titulierten Rest zur Wehr setzen (insofern keine Kostenfestsetzungsbescheide ergangen sind).

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Also ist ne Einigungsgebühr auch nicht rechtens richtig? Ich habe für die Ratenzahlung nichts unterschrieben!



Zitat (von Xipolis):
Zitat (von Nicolina1976):
Meine Frage daher, dürfen die sich die Akten so hin und her schieben um noch mehr kosten zu Verursachen?


Abgesehen von den laufenden Zinsen, können hier weitere Kosten in der Regel nur im Rahmen von Zwangsvollstreckungsversuchen entstehen.

Die Voraussetzung für die Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV ist, dass der Rechtsanwalt aktiv mitwirkt beim Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung unter gleichzeitigem vorläufigem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen (Zahlungsvereinbarung) entsteht, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt.

Die von Ihnen unterschriebenen Ratenzahlungsvereinbarungen lösen allerdings ausdrücklich die Einigungsgebühr nicht aus, denn das Entstehen dieser Gebühr setzt voraus, dass der Rechtsanwalt persönlich an der Einigung mitgewirkt hat (§§ 1 Abs. 1 u. 5 RVG ). Das ist hier in der Regel nicht zu erkennen.

Zitat:
Da ich keinen Widerspruch auf die Mahnbescheide eingelegt habe und die Sachen in raten abbezahle quasi die Forderung akzeptiert habe, kann ich da im Nachhinein überhaupt etwas machen? Wenn ja was?


Wichtig ist zunächst, dass Sie bestimmen, welche Schulden Sie mit Ihren Teilzahlungen bedienen (§ 367 Abs. 2 BGB ). Wenn der Teil, der dem Gläubiger in jedem Fall zusteht, bedient ist, müssten Sie sich dann allerdings ggf. aktiv gegen den nicht titulierten Rest zur Wehr setzen (insofern keine Kostenfestsetzungsbescheide ergangen sind).

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#22
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich werde es definitiv zur Kammer geben. Zu verlieren habe ich nichts, kann in der Sache ja nur gewinnen. Pro Akte sind das mindestens 80€


Zitat (von Xipolis):
Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Beschweren kannst du dich, nur wird es kaum was bringen.


Die Kammer hat ein breites Spektrum von wirkungsvollen Maßnahmen, angefangen von einer Rüge über Zwangsgelder bis hin zur Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens über die Generalstaatsanwaltschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
Also ist ne Einigungsgebühr auch nicht rechtens richtig? Ich habe für die Ratenzahlung nichts


Wie bereits geschrieben, ohne im ersten Fall den Mahnbescheid bzw. im zweiten Fall den Vollstreckungsbescheid gesehen zu haben, kann man zu den Forderungsaufstellungen, die Sie gepostet haben, nur Vermutungen aufstellen.

Im ersten Fall scheint mir die Voraussetzung für eine Einigungsgebühr nicht vorzuliegen.


Zitat (von Nicolina1976):
Ich werde es definitiv zur Kammer geben. Zu verlieren habe ich nichts, kann in der Sache ja nur gewinnen. Pro Akte sind das mindestens 80€


Im ersten Fall geht es noch um etwa 200.- €, die Sie verlieren könnten, sollte ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie erlassen werden.

Abgesehen davon hilft ein Beschwerdeverfahren in Ihrer Sache jedenfalls nicht direkt weiter, denn im ersten Fall haben Sie auf den Mahnbescheid zu reagieren und im zweiten Fall den titulierten Teil sowie etwaige weitere, notwendige Kosten sowie Zinsen zu zahlen um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzuwenden.

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#24
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich bin aber doch eine ganz normale Person, woher soll ich denn all dieses rechtliche wissen haben? In erster Linie gehe ich davon aus das mich ein Anwalt nicht be******t. Wenn der mir sagt das ich das bezahlen muss, dann nehme ich das erstmal so hin. Mal eben dann Widerspruch im Mahnbescheid einzulegen wenn man keine Kenntnisse hat ist auch ein heißes Eisen. Der hat mich ja ganz klar belogen, und ich habe das erst jetzt rausgefunden. Und es muss doch auch noch irgendwelche Rechte für Schuldner geben wenn die so abgezockt werden.
Die von der Kammer sagten mir auch nur als Hinweis weil sie keine Rechtsberatung geben dürfen, das ich nichts verlieren kann. Ist ja schon mal ein Hinweis. Viel schlimmer finde ich noch das dieser Anwalt und dieses Inkasso in aller Ruhe so weiter machen. Solchen Leuten muss doch auch mal das Handwerk gelegt werden. Im Internet kann man seitenweise über deren Praktiken nachlesen.





Zitat (von Xipolis):
Zitat (von Nicolina1976):
Also ist ne Einigungsgebühr auch nicht rechtens richtig? Ich habe für die Ratenzahlung nichts


Wie bereits geschrieben, ohne im ersten Fall den Mahnbescheid bzw. im zweiten Fall den Vollstreckungsbescheid gesehen zu haben, kann man zu den Forderungsaufstellungen, die Sie gepostet haben, nur Vermutungen aufstellen.

Im ersten Fall scheint mir die Voraussetzung für eine Einigungsgebühr nicht vorzuliegen.


Zitat (von Nicolina1976):
Ich werde es definitiv zur Kammer geben. Zu verlieren habe ich nichts, kann in der Sache ja nur gewinnen. Pro Akte sind das mindestens 80€


Im ersten Fall geht es noch um etwa 200.- €, die Sie verlieren könnten, sollte ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie erlassen werden.

Abgesehen davon hilft ein Beschwerdeverfahren in Ihrer Sache jedenfalls nicht direkt weiter, denn im ersten Fall haben Sie auf den Mahnbescheid zu reagieren und im zweiten Fall den titulierten Teil sowie etwaige weitere, notwendige Kosten sowie Zinsen zu zahlen um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzuwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
Ich bin aber doch eine ganz normale Person, woher soll ich denn all dieses rechtliche wissen haben?


Deswegen gibt es für solche Angelegenheiten Rechtsanwälte.

Zitat:
[In erster Linie gehe ich davon aus das mich ein Anwalt nicht be******t.


Das wird wohl, salop geschrieben, so auch in aller Regel eher nicht vorkommen.

Zitat:
Wenn der mir sagt das ich das bezahlen muss, dann nehme ich das erstmal so hin.


Auch wenn der Rechtsanwalt eine in der Sache falsche Rechtsauffassung vertritt? Und von Ihren Gegnern bezahlt wird? Nicht umsonst gibt es ein Sprichwort: Zwei Anwälte, drei Meinungen.

Jedenfalls haben Ihre Gegner eine Strategie und wissen, was Sie tun dürfen und was nicht.

Zitat:
Mal eben dann Widerspruch im Mahnbescheid einzulegen wenn man keine Kenntnisse hat ist auch ein heißes Eisen.


Deswegen steht im Mahnbescheid auch, dass Sie sich ggf. anwaltlich beraten lassen sollen. Nichts machen führt allerdings in der Regel immer zum Vollstreckungsbescheid.

Zitat:
Der hat mich ja ganz klar belogen, und ich habe das erst jetzt rausgefunden. Und es muss doch auch noch irgendwelche Rechte für Schuldner geben wenn die so abgezockt werden.


Die gibt es auch, nur haben Sie diese scheinbar überwiegend nicht genutzt und es zu den Vollstreckungsbescheiden kommen lassen. Hier wären auch zumindest Teilwidersprüche möglich gewesen. Auch Inkassounternehmen unterliegen speziellen Aufsichts- bzw. Zulassungsbehörden, die Sie über das Rechtsdienstleistungsregister herausfinden können. Dorthin wäre dann ggf. eine Beschwerde zu richten.

Zitat:
Die von der Kammer sagten mir auch nur als Hinweis weil sie keine Rechtsberatung geben dürfen, das ich nichts verlieren kann. Ist ja schon mal ein Hinweis. Viel schlimmer finde ich noch das dieser Anwalt und dieses Inkasso in aller Ruhe so weiter machen. Solchen Leuten muss doch auch mal das Handwerk gelegt werden. Im Internet kann man seitenweise über deren Praktiken nachlesen.


Allerdings wird Ihnen das Beschwerdeverfahren nicht direkt weiterhelfen.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)


Das stimmt, aber man muss die Anwälte auch bezahlen können, kostet ja auch alles Geld.
Ich hatte mal den Fall da ging es um 16000€, habe es einem Anwalt gegeben, der hat ein Schreiben verfasst, und danach waren es nur noch die richtigen 400€. Aber, seine Kostenrechnung ging nach den 16000€, habe quasi für einen Brief 1000€ Anwaltskosten bezahlt.

Ich bekomme leider nur Mindestlohn, daher kann ich nicht mal eben zu den Anwälten gehen bei solchen Problemen.

Beschwerde mache ich keine, das ist erstmal die Vermittlung was die Kammer mir angeboten hat. Sollte das nicht fruchten, dann soll ich eine Beschwerde einlegen.


Zitat (von Xipolis):
Zitat (von Nicolina1976):
Ich bin aber doch eine ganz normale Person, woher soll ich denn all dieses rechtliche wissen haben?


Deswegen gibt es für solche Angelegenheiten Rechtsanwälte.

Zitat:
[In erster Linie gehe ich davon aus das mich ein Anwalt nicht be******t.


Das wird wohl, salop geschrieben, so auch in aller Regel eher nicht vorkommen.

Zitat:
Wenn der mir sagt das ich das bezahlen muss, dann nehme ich das erstmal so hin.


Auch wenn der Rechtsanwalt eine in der Sache falsche Rechtsauffassung vertritt? Und von Ihren Gegnern bezahlt wird? Nicht umsonst gibt es ein Sprichwort: Zwei Anwälte, drei Meinungen.

Jedenfalls haben Ihre Gegner eine Strategie und wissen, was Sie tun dürfen und was nicht.

Zitat:
Mal eben dann Widerspruch im Mahnbescheid einzulegen wenn man keine Kenntnisse hat ist auch ein heißes Eisen.


Deswegen steht im Mahnbescheid auch, dass Sie sich ggf. anwaltlich beraten lassen sollen. Nichts machen führt allerdings in der Regel immer zum Vollstreckungsbescheid.

Zitat:
Der hat mich ja ganz klar belogen, und ich habe das erst jetzt rausgefunden. Und es muss doch auch noch irgendwelche Rechte für Schuldner geben wenn die so abgezockt werden.


Die gibt es auch, nur haben Sie diese scheinbar überwiegend nicht genutzt und es zu den Vollstreckungsbescheiden kommen lassen. Hier wären auch zumindest Teilwidersprüche möglich gewesen. Auch Inkassounternehmen unterliegen speziellen Aufsichts- bzw. Zulassungsbehörden, die Sie über das Rechtsdienstleistungsregister herausfinden können. Dorthin wäre dann ggf. eine Beschwerde zu richten.

Zitat:
Die von der Kammer sagten mir auch nur als Hinweis weil sie keine Rechtsberatung geben dürfen, das ich nichts verlieren kann. Ist ja schon mal ein Hinweis. Viel schlimmer finde ich noch das dieser Anwalt und dieses Inkasso in aller Ruhe so weiter machen. Solchen Leuten muss doch auch mal das Handwerk gelegt werden. Im Internet kann man seitenweise über deren Praktiken nachlesen.


Allerdings wird Ihnen das Beschwerdeverfahren nicht direkt weiterhelfen.

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#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte mal den Fall da ging es um 16000€, habe es einem Anwalt gegeben, der hat ein Schreiben verfasst, und danach waren es nur noch die richtigen 400€. Aber, seine Kostenrechnung ging nach den 16000€, habe quasi für einen Brief 1000€ Anwaltskosten bezahlt.

Je nach Situation hätte man aber die Kosten des Anwalts als Schadensersatz von der Gegenseite verlangen können.

Wie dem auch sei. Lamentieren hilft leider nicht weiter. Ja, es ist ein gewaltiges Problem. Das Aufblähen von solchen Kleinforderungen führt oft zu solch extremen Auswüchsen. Eigentlich "lohnt" es sich kaum, wegen einem Streit von 50€ oder 100€ vor ein Gericht zu ziehen. Und genau das wissen die Massen-Inkassos. Die legen es genau darauf an, das nur so weit zu übertreiben, dass es A) für einen Nicht-juristisch-interessierten Verbraucher unmöglich wird, den Gebührenunfug zu erkennen und B) im Streitfall immer irgendeine irgendwie vertretbare Rechtsmeinung an der Hand zu haben. Du wärst doch bestimmt nie zum Anwalt gegangen, wenn es statt 400€ nur 450€ gewesen wären oder?

Es bewegt sich einiges und Verbraucherzentralen und Politiker usw. haben längst erkannt, dass man da aktiv gegen vorgehen muss. Aber hier krankt es leider oft am System. Ganz banales Beispiel, was bei der letzten Tagung zu Inso und Schuldnerberatung in Mainz festgestellt wurde in der Podiumsdiskussion: Das ist auch hinsichtlich Beratungen alles föderal aufgestellt. Sprich: Jedes Bundesland, sogar jede Stadt und jeder Kreis organisieren die Beratungsstellen so, wie sie denken. Es gibt keine echte bundesweite "Dachorganisation" in diesem Bereich. Selbst wenn man nun also Aufklärungskampagnen u.ä. starten würde: Niemand kann das derzeit bundesweit machen. Die Inkassos hingegen agieren im Internet mit bewusster Streuung von Falschinfos, sie agieren bundesweit und sogar teilweise international. Sie haben einen bundesweiten Dachverband, der massive Lobbyarbeit in Berlin macht. Sehr schwierige Hausnummer.

Für dich heißt das am Ende des Tages, zähneknirschend das zu schlucken, was man nicht mehr ändern kann. Zwar kann man hoffen, dass Institutionen wie die Anwaltskammer da etwas bewirken, aber ich würde nicht davon ausgehen. Freue dich, wenn es klappt.

Man kann eigentlich nur kräftig nachtreten in Form von Beschwerden u.ä., um irgendwie dieses Thema alleine in Summe mit den Beschwerden anderer so hoch auf die Agenda der Aufsichtsgerichte und der Anwaltskammern zu schieben, dass irgendwann auch mal in Berlin genug Verantwortliche aufwachen. Das ist schwer. Aber einen anderen Weg gibt es derzeit leider nicht.


-- Editiert von mepeisen am 10.11.2017 07:21

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#28
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Nicolina1976):
Das stimmt, aber man muss die Anwälte auch bezahlen können, kostet ja auch alles Geld.


Ggf. kommt auch Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht, insofern keine Versicherung vorhandenen und ggf. Bedürftigkeit vorliegt.

Ansonsten sollte man in dem Fall, wo nur der Mahnbescheid vorliegt vorrangig das unbestrittene zweckgebunden zahlen und Widerspruch einlegen.

Mehr kann man nicht schreiben ohne die Unterlagen gesehen zu haben.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und genau das wissen die Massen-Inkassos.


Wir zwei sollten uns zusammen tun und eine Inkassobude aufmachen. Die Nachweise bekommen wir schon zusammen. Du bearbeitest die Schuldner und ich ziege die Kundschaft an Land. ;-)

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#30
 Von 
Nicolina1976
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 24x hilfreich)

Habe heute die Forderungsaufstellungen der anderen Akten bekommen, überall wurde die Akte hin und her geschoben um Kosten zu verursachen. Wäre nett wenn du nochmal drüber sehen würdest.
Ich müsste dann auch mal genau wissen was ich bemängeln kann, bzw. was ich versuchen kann.
Wichtig wäre auch zu wissen, soll ich wie geplant über die Kammer gehen, oder erstmal den Anwalt anschreiben und es dort direkt versuchen? Mein Plan war eigentlich, bis so auf die letzten 100€ runter bezahlen und dann die Kammer zwecks Vermittlung einschalten, das wenn für den Fall die mir die Ratenzahlung kündigen, ich sofort alles bezahlen kann wenn ich keine Chance habe.


Forderung A Seite 1 http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=2a0001-1510947927.jpg
Forderung A Seite 2 http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=505dc6-1510948227.jpg

Forderung B Seite 1 http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=70d3de-1510948280.jpg
Forderung B Seite 2 http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=ac1dc3-1510948308.jpg

Forderung C http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=cf1f80-1510948344.jpg

Forderung D Seite 1 http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=39f87a-1510948391.jpg
Forderung D Seite 2 http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=3ef2a3-1510948423.jpg


Danke für die Hilfe

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