Rechtliche Behandlung von automatischen Vorgängen?

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Willyt
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 12x hilfreich)
Rechtliche Behandlung von automatischen Vorgängen?

Es gibt ja automatische Vorgänge von denen die allermeisten Benutzer und auch Insider im Normall nichts mitbekommen und denen sie nie zugestimmt haben, z. B. wenn ein Browser ein Bild in den Cache lädt, das dem Benutzer aber nicht angezeigt wird, z. B. bei einer Seite, die im Hintergrung geladen wird, weil sie von der aktuellen Seite nur einen Klick entfernt ist, oder weil die Seite in einem verdeckten Reiter/Tab geöffnet wird.

Ein anderes Beispiel ist ein Skript, das Geschäftsbedingungen automatisch abnickt und den Zugriff freischaltet, was von einem Boot-Skript schon vor dem Einloggen irgendeines Benutzers, der von dem Skript vielleicht gar nichts weiß, Internet-Zugang über ein WLAN herstellt ( http://www.linux-magazin.de/Heft-Abo/Ausgaben/2010/11/Schluesseldienst?category=0 ).

Wie sehen Juristen das?
Gilt da eine Halter-Haftung, so das man verantworlich gemacht werden kann?

Und wenn ja, wer hat da zu haften? Der Hersteller, der Besitzer, der Administrator oder der letzte User (nach dem Motto "Der letzte zahlt die Zeche")?

Und wird dabei noch zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterschieden, also wird ein Kinderorno-Bild im Browser-Cache anders behandelt als ein Klingelton z. B. von Jamba?


-- Editiert am 08.01.2011 13:46

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