Rechte minderjähriger Mutter

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
muggel04
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte minderjähriger Mutter

Hallo,

eine minderjährige Mutter lebt seit 2 Jahren mit ihrem kleinen Sohn in einem Mutter Kind Heim. Der Mutter der Minderjährigen wurde das Sorgerecht für sie entzogen, deshalb auch Mutter Kind Heim.

Nach der Geburt ging das Sorgerecht an eine Betreuerin des Heims über.
Nun wird die minderjährige Mutter im Februar 18 Jahre alt und ist damit in fünf Wochen volljährig. Geht mit der Volljährigkeit der jungen Mutter das Sorgerecht automatisch auf sie über, oder muss dies beim Jugendamt oder Familiengericht beantragt werden?
Wie verhält es sich nach dem die junge Mutter volljährig geworden ist damit, dass sie das Mutter Kind Heim verlassen kann um sich mit ihrem Kind - für das sie bisher immer gut gesorgt hat- in einer eigenen kleinen Wohnung ihr Leben aufzubauen? Kann sie diesen Schritt gehen, oder kann sie genötigt werden, trotz Volljährigkeit, in dem Wohnheim zu verbleiben? Eine Betreuerin des Heims die Sie auf das Thema ansprach erklärte ihr: sie könne ja gehen, aber ihr Sohn bliebe dann im Heim Kann das wirklich so sein?
Die junge Mutter macht derzeit eine schulische Ausbildung zur Sozialpflegerin Schwerpunkt Altenpflege. Sie hätte die Möglichkeit an ihrem Schulort, morgens vor der Schule ihren Sohn in einen Kindergarten mit Mittagsbetreuung unterzubringen und je nach Schulschluss flexbel abzuholen.

Vielleicht kann mir hier jemand die Rechtsgrundlagen erklären, die ich dann gerne weitergeben würde.

Danke ! muggel04

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muggel04
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ist es denn sinnvoll, von jetzt auf gleich alles hinzuwerfen? Das sollte mit dem Jungendamt und den Heimleitern abgesprochen werden.


Im Moment geht es um die rechtliche Seite und nicht um die "was macht Sinn Seite". Sie beabsichtigt gar nicht alles hinzuschmeißen, möchte sich aber rechtlich informieren.

quote:
Sie darf natürlich ausziehen.
Die Frage ist nur, ob man deren Kind auch mitgehen lassen möchte.Deswegen sollte eben das Gespräch zu mit Jugendamt und Heimleitung gesucht werden.


Wer bestimmt (Jugendamt oder Heimleitung?)nach welchen Kriterien, ob die volljährige Mutter ihr Kind mitnehmen darf? Bzw. aus welchen Gründen kann der Mutter ihr Kind verweigert werden?

Der Tipp mit dem Fachanwalt ist gut. Danke.

quote:
Wie viel Euronen wären das denn ungefähr im Monat?


Nach der Schulausbildung wird sie als Altenpflegerin zuzüglich Kindergeld und Kindesunterhalt sowie evt. Wohngeld genug Geld zur Verfügung haben, um für ihr Kind und sich zu sorgen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Juristisch ist die Sache relativ unproblematisch. Das Sorgerecht der Mitarbeiterin des Heimes endet mit dem 18. Geburtstag der jungen Mutter. Sie hat dann das alleinige Sorgerecht für ihr Kind. Folge davon ist, dass sie mit dem Kind ausziehen kann, denn das Sorgerecht beinhaltet nun mal auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Dem Jugendamt kommt lediglich das allg. Wächteramt zu, siehe Art. 6 GG . Dies bedeutet, dass es dann einschreiten muss, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Das müßte aber erst einmal dargelegt werden. Und auch dann ist das Jugendamt nicht berechtigt, das Kind einfach in einer Einrichtung zu belassen. Wenn die Mutter damit nicht einverstanden ist (also nichts unterschreiben), muss das Jugendamt unverzüglich das Familiengericht anrufen, § 1666 BGB . Das Gericht hat dann darüber zu entscheiden, ob das Kindeswohl gefährdet ist, und welche Maßnahme erforderlich ist. Dabei gilt der Grundsatz, so wenig wie möglich in das grundgesetzlich garantierte Recht der Mutter auf Erziehung ihres Kindes einzugreifen, aber so viel wie erforderlich ist, um dem Kind zu helfen. Das könnte die Herausnahme des Kindes sein, § 8a oder 42 SGB VIII , im Extremfall, also Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf eine 3. Person. Es könnte auch irgendeine unterstützende Maßnahme innerhalb des Haushaltes der Mutter sein.

Wichtig ist, dass die junge Mutter kein Einverständnis unterschreibt, dass das Kind im Heim bleibt oder aber jemand anderes das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn sich Heim und Jugendamt einig sind, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte, sollten Mutter und Kind allein wohnen, dann dürfte es schwer werden, ein Familiengericht vom Gegenteil zu überzeugen.
Strategisch wäre es sinnvoll, ein Gespräch beim Jugendamt zu führen und sich dort kooperativ zu zeigen. Z.B. indem die junge Mutter sich bereit erklärt, eine sozialpädagogische Familienhilfe anzunehmen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wer sagt denn, dass die Mutter sozialpädagogische Unterstützung benötigt? Sie will ja jetzt auch nicht sofort ausziehen, sondern ihre Zukunft planen. Sie ist offensichtlich in einer Ausbildung, also das Kind ist ohnehin teilweise fremdbetreut. Das wird ja auch beibehalten werden. Damit besteht doch eine Kontrolle über die Entwicklung des Kindes. Und hier haben wir wohl, was ich recht erfreulich finde, eine sehr zielstrebige junge Mutter.

Tut mir leid, aber "das Kind bleibt bei mir", das ist mir gerade für eine Fachfrau zu platt. Und Familiengerichte sind inzwischen soweit, dass sie sich auch gegen Stellungnahmen der Jugendämter entscheiden. Zumindest dann, wenn das Jugendamt nichts anderes vorzubringen hat, als ein "das machen wir immer so" oder, "die Mutter ist erst 18." Das langt nicht!

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi Muggel,

mal ne Frage zur Klarstellung:

also der Mutter der Kindesmutter (der Oma) wurde das Sorgerecht für ihr Kind (der Kindesmutter) entzogen und auf das Heim übertragen. Soweit klar. Die Geschichte endet mit der Volljährigkeit.

Aber, was ist mit dem kleinen Kind. So wie Du es eingangs schreibst, könnte man schließen, dass auch der minderjährigen Mutter das Sorgerecht für das Kleinkind entzogen wurde (richtig so?).

Dieses Sorgerecht erhält sie mit eigener Volljährigkeit nicht automatisch zurück.

SG

Berry

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen