Rechte des Verbrauchers bei Kaufverträgen per Internet, Telefon…?

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Der nachfolgende Beitrag soll einen kurzen Überblick der Rechte des Käufers bei Kaufverträgen per Internet oder Telefon liefern.

1. Welche Besonderheiten gibt es für Kaufverträge, die per Internet oder Telefon geschlossen wurden?

Bei Verträgen, die per Internet oder Telefon geschlossen worden sind, handelt es sich um sogenannte Farnabsatzverträge. Das Gesetz (§ 312d BGB) räumt dem Verbraucher bei diesen Verträgen ein Widerrufsrecht ein. Das bedeutet, dass der Käufer vom Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zurücktreten kann. Vorsicht ist allerdings bei Zeitschriftenabonnements geboten. Hier ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn die Kosten des gesamten Abonnements bis zur nächstmöglichen Kündigungsmöglichkeit 200,00 € nicht übersteigen.   

2. Wie mache ich meine Rechte am besten geltend?

Das Gesetz räumt dem Käufer zwei Möglichkeiten ein, den Vertag zu widerrufen:

a. Widerruf per Textform

Wenn keine Ware bestellt worden ist, genügt es, wenn der Käufer dem Verkäufer per Email oder per Telefax mitteilt, dass er den Vertrag widerrufen möchte. Es ist einzig zu beachten, dass der Verkäufer erkennt, welcher Vertrag genau widerrufen werden soll. Da der Käufer im Streitfall allerdings beweisen muss, dass er den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, empfiehlt es sich, den  Vertrag schriftlich zu widerrufen und die Widerrufserklärung per Einschreiben zu versenden. 

b. per Rücksendung der Ware

Wenn der Käufer Ware bestellt hat, genügt es, wenn der Käufer diese an den Verkäufer zurückschickt. Auch hier ist zu beachten, dass der Verkäufer den Vertrag, der widerrufen werden soll, eindeutig zuordnen kann. Ferner empfiehlt es sich auch hier, den Beleg der Post aufzubewahren, damit im Streitfall bewiesen werden kann, dass das Paket fristgerecht bei der Post aufgegeben worden ist.  

Die Kosten für die Rücksendung trägt in der Regel der Verkäufer. Etwas anderes gilt nur, wenn der Warenwert nicht mehr als 40,00 € beträgt, und der Verkäufer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen hat, dass der Käufer bei einem Warenwert von nicht mehr als 40,00 € die Portokosten zu tragen hat.

3. Muss ich bestimmte Fristen beachten?

Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit dem Erhalt der Ware sowie mit dem Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung durch den Verkäufer. Die Belehrung muss in Textform erteilt werden. Eine Übermittlung per Email oder Telefax ist daher zulässig. Eine lediglich ins Internet gestellte Widerrufsbelehrung genügt allerdings nicht (so das Kammergericht Berlin, NJW 2006, 3215 ff.). Wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt worden ist, kann der Vertrag auch noch nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist widerrufen werden.     

4. Wer zahlt die Anwaltskosten?

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte prüfen, ob er den Bereich „Privatrechtsschutz" versichert hat. Falls ja, wird die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage geben.

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