Hallo,
wer weiß, ob der Insolvenzverwalter tatsächlich ein Recht hat, Originale von Vollstreckungsbescheiden vom Gläubiger ausgehändigt zu bekommen. M.E. müßte eine beglaubigte Kopie reichen. Immerhin ist der VB ein Vollstreckungstitel, der noch dazu einen Anspruch aus unerlaubter Handlung tituliert, was ein Auszug aus der Insolvenztabelle nicht kann.
Wer hat hier damit Erfahrungen?
Joh. 19, 22
Rechte des Insolvenzverwalters
21. Februar 2002
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Frage vom 21. Februar 2002 | 09:25
Von
Status: Schüler (255 Beiträge, 43x hilfreich)
Rechte des Insolvenzverwalters
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#1
Antwort vom 21. Februar 2002 | 13:33
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 6x hilfreich)
Hallo,
soweit ich dies sagen kann, hat er das Recht die Originale zu verlangen. Sie sollten sie ihm mit Einschreiben gegen Rückschein übersenden und dabei den Inhalt der Sendung genau bezeichnen. Zu befürchten haben Sie bei der Übersendung insofern nichts, als daß der Insolvenzverwalter niemand ist, der einseitig die Interessen des Schuldner vertritt und Ihren Titel abhandenkommen lassen würde.
Letzte Sicherheit erlangen Sie durch eine Auskunft des zuständigen Rechtspflegers beim Insolvenzgericht, die wissen sehr genau was der Insolvenzverwalter darf und was ausreichend für die Anmeldung Ihrer Forderungen ist.
Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach
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