Hallo Forum, ich habe einen kleinen Onlineshop und habe 3 kleine Fragen.
1. Ein Kunde setzt sein Wiederrufsrecht ein und verlangt auch die Rückzahlung des Hinversandes. Ich habe im Internet fleißig gegoogelt aber bin mit nun eher unsicher geworden.
Es gibt vile einträge wo steht das es im deutschen Recht keine Regelung zum Ersatz vom Hinversand gibt. Es gibt aber auch wieder Seiten wo steht das der Verkäufer auch den Hinversand zurückerstatten muss.
Was ist nun hier richtig?
2. Wenn es nun also stimmt das der Verkäufer den Hinversandzahlen muss, wie ist es dann für den Händler, kann der sich den Versand dann von z.B. von DHL wieder holen?
3. Laut Internet gibt es wohl die Möglichkeit das Wiederrufsrecht auszuschalten in dem man angibt das die Artikel im Shop für gewerbliche Kunden gedacht sind. Wenn nun Privatkunden etwas kaufen kann man Ihnen angeblich so das Wiederrufsrecht entziehen. Stimmt das? Oder gibt es eine andere Möglichkeit Privatkunden das Wiederrufsrecht zu entziehen?
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Rechte des Händlers bei einem Wiederruf
6. Januar 2012
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Frage vom 6. Januar 2012 | 16:58
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechte des Händlers bei einem Wiederruf
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#1
Antwort vom 6. Januar 2012 | 18:50
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 120x hilfreich)
Die Hinsendekosten müssen meiner Meinung nach beim Widerruf erstattet werden.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2205
Zitat:Wenn es nun also stimmt das der Verkäufer den Hinversandzahlen muss, wie ist es dann für den Händler, kann der sich den Versand dann von z.B. von DHL wieder holen?
Nein, natürlich nicht. Wenn Du Händler bist, kalkulierst Du das mit in Deine Preise ein.
Zitat:Oder gibt es eine andere Möglichkeit Privatkunden das Wiederrufsrecht zu entziehen?
Man kann dem Verbraucher meiner Meinung nach das ihm zustehende Widerrufsrecht beim Internetkauf nicht grundsätzlich entziehen.
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-- Editiert Dopavin am 06.01.2012 18:52
#2
Antwort vom 6. Januar 2012 | 19:59
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Laut Internet gibt es wohl die Möglichkeit das Wiederrufsrecht auszuschalten in dem man angibt das die Artikel im Shop für gewerbliche Kunden gedacht sind. Wenn nun Privatkunden etwas kaufen kann man Ihnen angeblich so das Wiederrufsrecht entziehen. Stimmt das? Oder gibt es eine andere Möglichkeit Privatkunden das Wiederrufsrecht zu entziehen? <hr size=1 noshade>
Nein, das ergibt sich alles aus den §§ 312b ff. BGB , das ist nicht abdingbar.
Sobald du an "Herrn" oder "Frau" und nicht an "Firma" verkaufst.
Die Hinsendekosten müssen in jedem Fall erstattet werden, bloß die Kosten der Rüccksendung können unter der Voraussetzung des § 357 II BGB bis 40 EUR Warenwert dem Verbraucher berechnet werden.
DHL haftet dafür selbstverständlich nicht, das kann nicht dein Ernst sein.
Das gilt aber alles nur, wenn korrekt i.S. des § 312c BGB belehrt wurde. Da du davon offensichtlich noch nie etwas gehört hast, solltest du dich damit und auch sonst mit den Fallen in den AGB eingehend auseinandersetzen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/246.html
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#3
Antwort vom 6. Januar 2012 | 20:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39810x hilfreich)
quote:
2. Wenn es nun also stimmt das der Verkäufer den Hinversandzahlen muss, wie ist es dann für den Händler, kann der sich den Versand dann von z.B. von DHL wieder holen?
Wenn es so in deinem Vertrag mit DHL steht, selbstverständlich.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#4
Antwort vom 6. Januar 2012 | 20:41
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 120x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Die Hinsendekosten müssen in jedem Fall erstattet werden, bloß die Kosten der Rüccksendung können unter der Voraussetzung des § 357 II BGB bis 40 EUR Warenwert dem Verbraucher berechnet werden. <hr size=1 noshade>
Und ab 2013 trägt der Käufer grundsätzlich die Rücksendekosten, unabhängig vom Bestellwert.
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#5
Antwort vom 6. Januar 2012 | 20:49
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Wenn es so in deinem Vertrag mit DHL steht, selbstverständlich.
Was soll man dazu sagen, am Besten gar nichts.
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#6
Antwort vom 6. Januar 2012 | 21:26
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
quote:Auch wieder nur so eine halbherzige Sache :-( hätte man es doch gleich richtig gemacht und auch die Hinsendekosten immer dem Käufer auferlegt, solange es sich um den bestellten Artikel handelt...
Und ab 2013 trägt der Käufer grundsätzlich die Rücksendekosten, unabhängig vom Bestellwert.
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