Rechte bei Waschraum ale Gemeinschaftseigentum

5. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
ms2008
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte bei Waschraum ale Gemeinschaftseigentum

Der konkrete Fall. In unserem Mehrfamilienhaus besitze ich eine Eigentumswohnung. Im Haus gibt es einen Raum (Waschraum/Waschküche) als Gemeinschaftseigentum, der heute nicht mehr als Waschküche noch für einen sonstigen Zweck genutzt wird, sondern lediglich einmal pro Woche von der Putzfrau. Bisher habe ich den Raum gelegentlich betreten, um mein Fahrrad zu waschen oder kleinere Reparaturen vorzunehmen. Der Raum wurde von mir aber immer in einem sauberen Zustand hinterlasen. Jetzt hat die Verwaltung wohl auf Anfrage eines Miteigentümers ein Verbotschild anbringen lassen, wonach Fahrrad waschen verboten ist. Begründung: Angeblich könnte der Ausfluss durch den Schmutz mitd er Zeit verstopfen. Für mich ein sehr fadenscheiniges Argument, da die Putzfrau den selben Abfluß ebenfalls nutzt, um das Putzwasser auszuschütten. DAher würde mich interessieren: welche Rechte habe ich hals Eigentümer am Gemeinschaftseigentum? Und was würde das in meinem konkreten Fall bedeuten?

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Generell - so aus dem Bauch heraus - würde ich sagen, dass du ein Anrecht darauf hast, diesen Raum (kurzfristig für Reinigungsarbeiten) zu nutzen, sofern es keinen anderslautenden Eigentümerbeschluss gibt. Dass der Verwalter einfach ein Verbotsschild aufhängt/aufhängen lässt - damit überschreitet er m.E. seine Befugnisse.

An deiner Stelle würde ich dieses Thema mal auf der nächsten ETV ansprechen, damit du 'auf der sicheren Seite' bist.

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Der Verwalter darf eine Hausordnung aufstellen (meistens ist dies sogar in der Teilungserklärung so geregelt, ansonsten ist die s eine natürlich Aufgabe des Verwalters), insofern darf er natürlich auch Verbotsschilder aufhängen.

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2382x hilfreich)

und ergänzend zu sika: Waschräume sind zum Waschen von Wäsche da und nicht zum Reinigen von Fahrzeugen, auch wenn es nur Fahrräder sind und der Waschraum sonst nicht mehr genutzt wird. Schon gar nicht dürfen Reparaturarbeiten durchgeführt werden.

Der Verwalter hat korrekt gehandelt, wenn auch die Begründung etwas fadenscheinig ist.

lg R.M.

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