Hallo allerseits,
macht es einen Unterschied in den Rechtsanwaltskosten, ob der Rechtsanwalt den Fall abgeben will (das Mandat niederlegt) oder der Klient das Mandat entzieht ?
Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz habe ich hierzu nichts gefunden.
(Inhalt war außergerichtliche Vertretung in Fall gemäß Sozialgesetzbuch gegenüber Verwaltungsbehörden, Fall läuft noch immer außergerichtlich)
Muß ich jetzt doppelt zahlen ?
Danke
Rechtananwalt hat Mandat gekündigt - Folgen für Rechnung ?? Muß ich doppelt zahlen ??
14. Dezember 2005
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Frage vom 14. Dezember 2005 | 23:49
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtananwalt hat Mandat gekündigt - Folgen für Rechnung ?? Muß ich doppelt zahlen ??
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2005 | 23:55
Von
Status: Schüler (282 Beiträge, 187x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 18. Dezember 2005 | 09:17
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 250x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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