Recht in Beschaffung und Logistik

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
WC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht in Beschaffung und Logistik

Einen wunderschönen guten Abend,

es wäre äußerst traumhaft, wenn es hier jmd. gibt, der die folgenden Fälle lösen könnte.
Mir sind da zu viele verschiedene Gesetze involviert und ich muss passen.

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus!

Aufgabe 1. 30 Punkte
Ein weitbekannter Brandweinhersteller K benötigt für seine diesjährige Produktion Äpfel, deshalb bestellt dieser, im Mai diesen Jahres, beim Obsthändler H Äpfel. Die Äpfel sollen in der ersten Oktober Woche geliefert werden. H bestätigt die Bestellung. Als am 8. Oktober noch keine Äpfel bei K eingetroffen sind, teilt K dem H schriftlich mit das er bis zum 25. Oktober liefern muss, da K ansonsten vom Kauf zurücktritt weil er die Äpfel für das diesjährige Weihnachtsgeschäft nicht mehr benötigt. Daraufhin beauftrag H am 11.10. den Spediteur S mit der Abwicklung der Apfel Lieferung an K. Der Spediteur wiederum beauftragt das Transportunternehmen T mit der Auslieferung der Ware an K. Durch einen internen Systemfehler wird der Aufrag bei T zu spät bearbeitet und die Äpfel für K erst am 27.10. geleifert. Da K die Äpfel nun nicht mehr benötigt tritt K vom Kauf zurück.
Abtretung …
Kann Obsthändler H nun die entgangenen 1000 Euro durch von T zurückverlangen?

Aufgabe 2. 40 punkte
Das Unternehmen Intex benötigt für seine Finanzbuchhaltung eine neue Buchhaltungssoftware. Dir Firma wird bei dem in Lichtenstein ansässigen Software Unternehmen Isofix fündig und bestellt dort die Software „Infotherm". Das Geschäft wird per Email abgewickelt und von Intex darauf hingewiesen das alles nach Deutschen Recht verhandelt wird. Isofix bestätigt die Emails und stellt den Freischaltcode für die Software online zu Verfügung. 2 Wochen nach in betriebsame der neuen Software fällt durch eine interne Inventur auf das die Software Additionsfehler zu Gunsten von Intex macht. Sofort nach bekannt werden dieses Fehlers sendet Intex eine Mängelrüge an Isofix und besteht auf 20000 Euro Schadensersatz durch den entstanden Fehler der Software. Isofix Antwortet aber nicht auf diese e-Mail. Wiederum eine Woche später wendet sich Intex an Isofix in einem zweiten schreiben mit der Kopie des ersten. Dieses mal antwortet Isofix und gibt an die erste Mail nicht erhalten zu haben und das die Mängelrüge nicht rechtzeitig abgegeben wurde.

Kann Intex von Isofix 20000 Euro Schadensersatz verlangen?
Aufgabe 3. 20 punkte
Der Händler Xavier vertreibt Elektroartikel ausschließlich Online zu Privatkunden als auch Geschäftskunden.
Welche Gesetzte und Vorschriften muss man beim Online handel im Gegensatz zum Ladengeschäft beachten. Erläutern sie ihre Antwort kurz.

Aufgabe 1
Unternehmer K betreibt eine Schnapsbrennerei und bestellt bei Unternehmer V 800kg Birnen. Es wird vereinbart, dass V die Lieferung übernimmt und innerhalb der ersten Oktoberwoche liefert. Der Betrag für Ware und Lieferung wird im Voraus bezahlt. Am 7.10. ist keine Ware angekommen, woraufhin K sich an V wendet und die sofortige Versendung fordert und einen Eingang der Lieferung spätestens bis zum 20.10. verlangt, da er das Obst danach nicht mehr gebrauchen kann. V beauftragt daraufhin Spediteur S mit der Versendung der Ware, welcher wiederum Transporteur T für den Transport beauftragt. Für den Transport der Ware wird ein Betrag von 250€ von S an T bezahlt. Durch interne Probleme bei der Termingestaltung bei T wird die Ware erst am 24.10. bei K angeliefert, woraufhin dieser die Lieferung ablehnt und vom Vertrag zurück tritt. Dadurch entsteht Unternehmer V ein Schaden in Höhe von 1000€, da die Birnen an Wert verloren haben. Spediteur S tritt anschließend seine Rechte aus dem Frachtvertrag mit T an Unternehmer V ab.

Kann V von T den Ersatz des entstandenen Schadens von 1000€ verlangen?

V könnte von T Ersatz für den entstandenen Schaden in Höhe von 1000Euro gem. § 425 I HGB .

Ist der Anspruch entstanden?
Damit der Anspruch entstanden ist müsste ein Frachtvertrag zwischen V und T zustanden gekommen sein. Das ist laut Sachverhalt nicht der Fall. Aber Spediteur S hat alle Rechte aus dem Frachtvertrag an V gem § 398 BGB abgetreten. Somit tritt V anstelle von T als Gläubiger im Frachtvertrag auf.

Ist der anspruch untergegangen?



Aufgabe 2
Eine Firma V aus Liechtenstein verkauft über das Internet Software für Finanzbuchhaltung. Der Geschäftsführer einer deutschen Firma K kauft bei V die Software für sein Unternehmen. Es wird deutsches Recht vereinbart. Die Software wird anschließend per eMail geliefert. 2 Wochen nach Lieferung und Installation wird durch eine interne Revision festgestellt, dass alle mit der Software ausgestellten Rechnungen Additionsfehler zu ungunsten der Firma K enthielten. Dadurch ist ein nachweislicher Schaden von 20.000€ entstanden. K schreibt daraufhin umgehend eine eMail an V, in der er die Additionsfehler rügt. Als er nach einem Monat von V immer noch keine Antwort erhalten hat, schreibt er erneut eine eMail unter Bezug auf die erste eMail. V beruft sich daraufhin auf eine verspätete Anzeige des Mangels und verweigert die Schadenszahlung. Die erste eMail ist nach Angaben von V nie angekommen. K kann das Versenden der eMail beweisen, nicht jedoch den Empfang.

Kann K von V den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von 20.000€ verlangen?

Aufgabe 3
Ein Unternehmer verkauft ausschließlich über das Internet Elektronikartikel, sowohl an Privatleute, als auch an Unternehmer.

Welche Besonderen Gesetze und Vorschriften sind hierbei, im Vergleich zu herkömmlichen Geschäftsverkäufen, zu beachten? Erläutere deine Antwort kurz."

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Muss man beim Studium nicht eine Erklärung abgeben, dass man die Aufgaben ohne fremde Hilfe selbst gelöst hat?

Mal davon abgesehen, dass wir hier keine Hausaufgaben erledigen, finde ich folgende Aufgabe sehr erheiternd:

Zitat:
Welche Gesetzte und Vorschriften muss man beim Online handel im Gegensatz zum Ladengeschäft beachten. Erläutern sie ihre Antwort kurz.


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#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Mal davon abgesehen, dass wir hier keine Hausaufgaben erledigen


Die Meinung dazu kann man ja sagen. Paragraphen aber geben wir keine an. ;)

Zitat:
Kann Intex von Isofix 20000 Euro Schadensersatz verlangen?


Klar. Die Frage ist, ob erfolgreich. Sind zwei Wochen im B2B "unverzüglich" und wenn nein, warum nicht?

Zitat:
K kann das Versenden der eMail beweisen, nicht jedoch den Empfang.


Dann haben wir die (interessante) Frage, ob bei einer Lage, in der es sowohl auf Empfang als auch auf Fristeinhaltung, bei der das Absenden zählt, ankommt - vgl. Widerrufsrecht im B2C - Absendung und Zugang sich auf dasselbe Schriftstück beziehen. Dann wird man schauen müssen (und zwar in die Rechtsprechung) oder argumentieren, ob das rechtzeitige Absenden auch dann genügt, wenn die Zustellung gar nicht erfolgreich war, sondern durch einen gesonderten Zustellungsvorgang erst erfolgt. (Hint: Ich denke, das genügt nicht.)

-- Editiert von TheSilence am 13.01.2016 16:06

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von WC):
Kann Obsthändler H nun die entgangenen 1000 Euro durch von T zurückverlangen?

Ja
Zitat (von WC):
Kann Intex von Isofix 20000 Euro Schadensersatz verlangen?

Ja
Zitat (von WC):
Kann V von T den Ersatz des entstandenen Schadens von 1000€ verlangen?

Ja
Zitat (von WC):
Kann K von V den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von 20.000€ verlangen?

Ja

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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