Recht auf freie Wahl des Telekommunikationsanbieters in einer Neubau-Eigentumswohnung

22. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.09.2016 11:41:36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf freie Wahl des Telekommunikationsanbieters in einer Neubau-Eigentumswohnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir vor einem Jahr eine Eigentumswohnung gekauft, die jetzt im September fertig gestellt wird.
Damals wurde mir, bis vor einem Monat, stets mitgeteilt, dass die Telekom dort einen Anschluss erhalten wird und ich meinen Vertrag ohne Probleme mit aus meiner Mietwohnung rübernehmen kann.

Im Kaufvertrag steht folgender Punkt in der Grundlagenurkunde unter Punkt "Erschließung/Medien":
"Die Kosten der Erschließung und sonstige Anliegerbeiträge des Kaufgegenstandes sind im Kaufpreis enthalten. Das gilt auch für die kosten privater Ver- und Entsorgunsleistungen sowie gebühren und Entgelte für die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für Strom, Wasser und für die Anlagen, die auf dem Grundstück für die Abwasserbeseitigungen errichtet werden. Anschluss an Wilhelm-Tel ist projektiert"

Projektiert heißt in diesem Fall, dass irgendwas kommen wird, sodass man Telefon/Internet/TV empfangen kann? Oder ist das schon ein fester Hinweis darauf, dass nur Kabel TV möglich ist und die Telekom ausschließt?

Wilhelm Tel ist ein Hamburger Kabelfernsehen Anbieter, der auch Internet und Telefon mit versorgt. Die Wahl des Bauträgers ist nun nicht mehr auf Wilhelm Tel gefallen, sondern auf Kabel Deutschland / Vodafone.
Mit der dort verlegten Technik ist es nicht möglich, die Telekom mit Entertain zu nutzen.

Ich habe bereits einige Gespräche mit dem Telekom Bauherrenservice geführt, die mir mehrfach versicherten, dass dort direkt 2 Abschlusspunkte liegen und man im Grunde "diese nur mit dem Haus verbinden müsste". Ich gehe nicht davon aus, dass das mal eben so geht, wie die Herren von der Telekom an Telefon versicherten. Weiter denke ich auch, dass schon noch Kosten auf den Bauherren zukommen werden, wenn das Haus mit über 30 Wohneinheiten erschlossen wird. Es reicht ja nicht einfach nur ein Kabel in das Haus zu legen, das Haus ansich muss verkabelt werden.

Ich gebe mich einfach nicht damit zufrieden, dass der Bauträger Kabel Deutschland als Monopol in das Haus lässt. Mein Gefühl sagt mir, dass es ausschließlich Kostengründe sind. Daher möchte ich wissen, welche Mittel und Wege ich habe, Telekom "zu erzwingen". Gibt es ein Recht auf freie Anbieterwahl? Muss der Bauherr des Projektes Telekomm zur Verfügung stellen?

Vor Mitte September wird keine Wohnung übergeben, sodass die Eigentumsverhältnisse für alle Wohnungen noch beim Bauherren liegen. Daher bekomme ich auch nur eingeschränkt Informationen von der Telekom, da nur der Eigentümer einen Antrag für Verkabelung stellen kann. Später über die Eigentümerversammlung kann man die Telekom sicher beantragen, aber auch sicher zu anderen Preisen.

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Chris

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat (von Chris1887):
Damals wurde mir, bis vor einem Monat, stets mitgeteilt, dass die Telekom dort einen Anschluss erhalten wird und ich meinen Vertrag ohne Probleme mit aus meiner Mietwohnung rübernehmen kann.


Na das würde ich mir doch nocheinmal schriftlich bestätigen lassen...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Chris1887):
Projektiert heißt in diesem Fall, dass irgendwas kommen wird, sodass man Telefon/Internet/TV empfangen kann?

Genau. Irgendwas von irgendwem. Von wem auch immer.
Auch wenn Wilhelm-Tel erstmal vorgesehen war, kann sich das immer noch ändern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12308.09.2016 11:41:36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Na das würde ich mir doch nocheinmal schriftlich bestätigen lassen...


Selbstverständlich wurde vom Makler immer wieder gesagt, dass es kein Problem sei, Telekom zu nutzen. Und auch der Bauherr hat dieses nie verneint. Auch wenn man mit den Gewerken vor Ort gesprochen hat, die den Bau hochgezogen haben, wurde nie etwas gegenteiliges gesagt.
Schriftlich gibt es nichts. Dadurch dass man von Anfang an in Sicherheit gewiegt wurde, kam das jetzt erst vor knapp einem Monat erneut zum Gespräch. Dort habe ich nämlich erst erfahren, dass KD der Versorger wird.

Nun ist aber das Problem, dass die Wahl auf KD gefallen ist, die Telekom jedoch eine ganz andere Technik nutzt.

Kann ich darauf bestehen, dass Telekom verlegt wird?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Chris1887):
Auch wenn man mit den Gewerken vor Ort gesprochen hat, die den Bau hochgezogen haben, wurde nie etwas gegenteiliges gesagt.

Kein Wunder
Spontan wüsste ich jetzt auch nicht, was Dackdecker, Klempner, Heizungsbauer, Maler, ... da auch groß zu sagen sollten ...



Zitat (von Chris1887):
Kann ich darauf bestehen, dass Telekom verlegt wird?

Klar.

Nur muss das nach bisheriger Schilderung niemanden interessieren, wäre also nicht durchsetzbar.

Ich könnte mir aber vorstellen, das wenn man sich zur Übernahme aller anfallenden Kosten bereit erklärt, eine Bereitschaft vorhanden sein wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Wie wäre es, anstatt hier erst einmal beim Bauträger nachzufragen?

Neubauten, die ich kenne, sind stets mit zweierlei Kabel versorgt: Telefonkabel, welches die Telekom und alle anderen Festnetzanbieter nutzen, und ein Breitbandkabel, wie es z.B. KabelDeuschland und andere Kabelfernsehanbieter nutzen.
Über das Telefonkabel ist auch die Versorgung mit DSL-Anschlüssen und Internet möglich, natürlich auch die moderne IP-Telefonie. Mit der Telekom-Technik sollte m.E. grundsätzlich auch die Versorgung mit Entertain möglich sein - aber da bin ich nicht so technisch bewandert.
Über das Breitbandkabel (ursprünglich ein reines TV-Kabel) ist natürlich auch die Versorgung mit Internet und Telefonie möglich.

Signatur:

lg.
R.M.

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Über das Breitbandkabel (ursprünglich ein reines TV-Kabel) ist natürlich auch die Versorgung mit Internet und Telefonie möglich.

Nur über Kabelanbieter, was eben ein Mangel darstellt, denn es gibt keinen Wettbewerb und auch kein ISDN, was manche heute noch beruflich benötigen.
Insofern sollte man sich über die DIN Mindestausstattung des Vertrages mit dem Bauträger informieren. Allgemeiner Standard ist immer noch Kabel / Sat fürs Fernsehen, und Kupfer Zweidraht für die Telekommunikation.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
und auch kein ISDN, was manche heute noch beruflich benötigen.

Es gibt keine ISDN-Neuverträge mehr und die alten werden bis 2018 gekündigt. Da wird man sich sowieso umstellen müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt keine ISDN-Neuverträge mehr und die alten werden bis 2018 gekündigt. Da wird man sich sowieso umstellen müssen.

Klar gibt es die noch, nur nicht mehr für jeden.
Abgesehen von einigen privaten Anbietern, auch die T Systems für Kunden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Alles Herumlamentiererei.

Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass ausschließlich ein Breitbandkabel und kein Telefonkabel verbaut wurde, hat der Eigentümer das Recht auf einen Fernsprechanschluss.

Ob der Bauträger diesen herstellen muss richtet sich nach dem Bauträgervertrag.

Ist dies nicht vereinbart, kann der Eigentümer selbst die Herstellung des Anschlusses beauftragen.
Die WEG muss die Herstellung des Fernsprechanschlusses dulden. (§21 Abs. Nr. 6 WoEigG )
Allerdings trägt der Auftraggeber alle entstehenden Kosten für den Anschluss und hat der WEG eventuellen Schaden zu ersetzen.

Das Gesetz ist in diesem Punkt noch nicht ganz auf der Höhe der Zeit wo die Grenzen zwischen "Fernsprechteilnehmereinrichtung" und "Rundfunkempfangsanlage" inzwischen fließend sind.

Signatur:

lg.
R.M.

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