Frage, wie verhält es sich, wenn ein gewerblicher Händler die Ware einer Auktion nicht liefern kann? Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz?
Fallschilderung: Der Käufer hat Neuware für 25% vom normalen Kaufpreis ersteigert. Der Verkäufer liefert erst einen völlig falschen Artikel , dann auf Reklamation des Käufers teilt er mit, dass er die vom Käufer ersteigerte Ware nicht mehr hat und auch nicht mehr besorgen kann, nimmt den falsch gelieferten Artikel zurück und erstattet dem Käufer den ursprünglichen Ersteigerungspreis. Der Käufer ist verärgert und damit nicht einverstanden, denn ihm ist dadurch ein Schaden entstanden, da er den Artikel an anderer Stelle (falls noch vorhanden oder ersatzweise einen ähnlichen Artikel) nie mehr wieder für 75% unter Neupreis bekommt.
Der Käufer teilt diese dem Verkäufer mit, der Verkäufer ist aber nicht bereit , Schadensersatz zu leisten.
Recht auf Schadensersatz bei Auktion, wenn Händler Ware nicht liefern kann?
28. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 28. Dezember 2017 | 12:16
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Schadensersatz bei Auktion, wenn Händler Ware nicht liefern kann?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Dezember 2017 | 13:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatHat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz? :
Unter Umständen.
Zitatdass er die vom Käufer ersteigerte Ware nicht mehr hat und auch nicht mehr besorgen kann :
Wenn es diese Artikel nur ein einzige Mal im Universum gab, dann würde hier "Unmöglichkeit" eintreten.
In der Regel ist der Artikel aber noch bei anderen Händlern zu erwerben. Notfalls müsste er dann halt bei der Konkurenz kaufen.
ZitatDer Käufer teilt diese dem Verkäufer mit, der Verkäufer ist aber nicht bereit , Schadensersatz zu leisten. :
Logisch. Ohne konkreten Schaden kein Schadenersatz.
#2
Antwort vom 28. Dezember 2017 | 23:09
Von
Status: Weiser (16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
Zitat:Frage, wie verhält es sich, wenn ein gewerblicher Händler die Ware einer Auktion nicht liefern kann? Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz?
Nein, erstmal nur Anspruch auf Lieferung (= Erfüllung des Kaufvertrags). Schadensersatz kommt erst in Betracht, wenn vom Kaufvertrag zurückgetreten wurde oder zumindest der die Erfüllung des Kaufvertrags endgültig verweigert wurde.
Wenn sich der Käufer dann die Ware woanders besorgt und dafür mehr zahlen muss, kann das als Schadensersatz geltend gemacht werden. Aber dafür muss der Käufer halt auch tatsächlich woanders die Ware kaufen. Ein fiktiver Schaden ist nicht ersatzfähig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Schadensersatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. Dezember 2017 | 23:04
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 24x hilfreich)
Aber sicher doch.
Es sei denn das war ein Irrtum, denn der VK erklärt hat. Und gantz wichtig, der Gegener muss Geld haben, denn sonst bleibt man nicht nur auf dem Schaden sitzen sondern auch auf den Kosten
#4
Antwort vom 31. Dezember 2017 | 01:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatAber sicher doch. :
Nun, zumindest in Deutschland gilt nach Gesetz und Rechtsorechung was anderes.
ZitatEs sei denn das war ein Irrtum, denn der VK erklärt hat. :
Auch das befreit ihn nur vor der Erfüllung, nicht unbedingt vor dem Schadenersatz.
#5
Antwort vom 31. Dezember 2017 | 10:15
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatAber sicher doch. :
Nö zumindest nicht nach unserem BGB.
Die Differenz beim Deckungskauf ist noch nicht vorhanden.
Erst müsste der VK mit einer Frist zur Erfüllung aufgefordert werden, danach kann man den Deckungskauf ankündigen und erst nach Kauf eben die Differenz geltend machen, und notfalls einklagen.
Und jetzt?
Schon
268.359
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten